Städtebauförderung auch für interkommunale Kooperationen
- Erschienen am - PresemitteilungDie Förderung von interkommunalen Kooperationen (IKK) wird im Rahmen der bestehenden Programme der Städtebauförderung Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE), Lebendige Zentren (LZ) und Sozialer Zusammenhalt (SZH) vereinfacht. Kommunen können bis zu 90 Prozent für Projekte der Daseinsvorsorge erhalten.
Städte übernehmen im Land Brandenburg zentrale Funktionen für Wohnen, Arbeiten, Versorgung, gesellschaftlichen Zusammenhalt und wirtschaftliche Wertschöpfung. Sie sind Orte der Innovation und Impulsgeber für die Entwicklung der Regionen und des Landes. Die Zukunftsfähigkeit der Städte wird im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung maßgeblich vor Ort gestaltet. Die interkommunale Zusammenarbeit mehrerer Kommunen und Ortsteile bietet die Möglichkeit Handlungsspielräume zu eröffnen, die eine Kommune allein nicht ausschöpfen könnte.
Die Förderung von IKK richtet sich überwiegend an Zentrale Orte gemäß Landesentwicklungsplan (LEP HR) als Leadpartner und an Gemeinden in deren Verflechtungsbereich. Im Einzelfall ist auch eine Kooperation mit einem grundfunktionalen Schwerpunktort als Leadpartner möglich oder in Form einer Zusammenarbeit eines zentralen Ortes mit seinen Ortsteilen.
Die Förderung von IKK ist schwerpunktmäßig für Vorhaben vorgesehen, die der Daseinsvorsorge dienen. Dazu zählen insbesondere all jene Infrastrukturen, die übergemeindliche Bedeutung haben, an deren nachhaltiger Angebotssicherung ein besonderes öffentliches Interesse aller teilnehmenden Kommunen besteht und diese als städtebaulicher Missstand im Sinne des besonderen Städtebaurechts zu bewerten sind.
Förderfähige Investitionsvorhaben sind dabei beispielsweise Bürgerhäuser, soziale Treffpunkte, Kultureinrichtungen, Gebäude für öffentliche Nutzungen, Grünflächen und Parks, Plätze, Freiflächen und Erschließungsanlagen, aber auch die Modernisierung und Instandsetzung von privaten Gebäuden sowie Ordnungsmaßnahmen.
Je nach Förderprogramm kann der Schwerpunkt auf Vorhaben zum Erhalt des baukulturellen Erbes, zur Aktivierung von Stadt- und Ortskernen sowie zur Sicherung der Versorgungsstruktur zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge (Lebendige Zentren), zur Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse (Sozialer Zusammenhalt) oder zur Anpassung an Schrumpfungs- und Wachstumsentwicklungen (Wachstum und nachhaltige Erneuerung) abzielen.
Die Investitionsvorhaben sowie die vorbereitenden Planungen, Untersuchungen und Konzepte können im Einzelfall mit bis zu 90 Prozent Bundes- und Landesmitteln gefördert werden.
Voraussetzung zur Programmaufnahme ist die Erarbeitung eines Eckpunktepapiers (EPP), das beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) einzureichen ist. Die interkommunale Kooperation stellt darin ihre Probleme und ihre Entwicklungsziele zusammenfassend dar. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob und in welchem Programm der Städtebauförderung die jeweilige IKK aufgenommen werden kann.
Antragsfristen für die Einreichung eines EPP gibt es keine. Details zum Verfahren sowie Ansprechpartner können auf der Homepage des MIL unter dem Schwerpunktthema „Städtebauförderung“ Informationsblatt_IKK_2026.pdf nachgelesen werden.