Kappungsgrenze: Kabinett beschließt Verordnung für mehr Mieterschutz
- Erschienen am - PresemitteilungDie Brandenburger Kappungsgrenzenverordnung wird neu aufgelegt. Damit dürfen die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen in 19 Gemeinden des Landes innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent angehoben werden. Einen entsprechenden Verordnungsentwurf von Bauminister Guido Beermann billigte heute das Kabinett. Die Regelung soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 gelten. Damit gewährleistet die Landesregierung einen lückenlosen Schutz für die Mieterinnen und Mieter.
„Der soziale Zusammenhalt ist der Grundpfeiler, der unsere Gesellschaft lebenswert erhält. Ein wichtiges Element der Wohnungspolitik des Landes ist es daher, bezahlbare Wohnverhältnisse zu sichern – wie sie in weiten Teilen Brandenburgs bereits bestehen – und dabei ein investitionsfreundliches Wirtschaftsklima zu erhalten.
Gerade in Krisenzeiten wie jetzt wird dies noch einmal besonders deutlich. Mit der Corona-Pandemie hat unser Zuhause als Mittelpunkt von Wohnen und gleichzeitig Arbeiten einen völlig neuen Stellenwert erhalten. Ziel der Verordnung ist es, gerade Mieterinnen und Mieter mit kleineren Haushaltsbudgets vor überhöhten Mieten zu schützen. Es ist wichtig, ihnen und ihren Familien ein Verbleiben in ihren angemieteten Wohnungen und damit in ihrem bekannten Umfeld zu sichern.
Gleichzeitig zeigen die Zahlen eines Gutachtens, dass zielgerichteter Neubau der richtige Weg ist, um die Wohnraumversorgung in Brandenburg zu entspannen. Dass dies vielerorts bereits gelungen ist, ist auch ein Ergebnis der positiven Anstrengungen der Kommunen für mehr bezahlbare Wohnungen und der Wohnraumförderung des Landes.“
Infrastrukturminister Guido Beermann
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat die Situation auf dem Wohnungsmarkt über eine Studie prüfen lassen. Die neue Kappungsgrenzenverordnung basiert daher auf aktuellen statistischen Daten. Zu den Kriterien gehören unter anderem die Höhe und Entwicklung der Angebotsmieten, die Mietbelastungsquoten und der Wohnungsversorgungsgrad. Im Ergebnis fallen anstelle der bisher 30 Gemeinden nunmehr 19 Gemeinden unter die Kappungsgrenze:
Birkenwerder, Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Falkensee, Glienicke/ Nordbahn, Gosen-Neu Zittau (neu), Großbeeren, Hohen Neuendorf, Hoppegarten, Kleinmachnow, Mühlenbecker Land, Neuenhagen bei Berlin, Panketal, Potsdam, Schöneiche bei Berlin, Schulzendorf, Stahnsdorf (neu), Teltow, Woltersdorf /LOS (neu)
Weitere Informationen:
Presseinformation vom 16. Dezember 2020
Gutachten zur Kappungsgrenzenverordnung und Mietpreisbegrenzungsverordnung liegt vor:
https://mil.brandenburg.de/mil/de/presse/detail/~16-12-2020-gutachten-zur-kappungsgrenzen-und-mietpreisbegrenzungsverordnung