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Brandenburg startet Erhaltungsprogramm für Landesstraßen

- Erschienen am 21.09.2026 - Presemitteilung Presseinformation
Verkehrsminister Crumbach stellt das Erhaltungsprogramm für Landesstraßen an der L74 in Kehrigk vor © MIL

Bis zu 520 Kilometer besonders geschädigter Landesstraßen sollen in Brandenburg bis 2031 substanzverbessernd saniert werden. Für das Erhaltungsprogramm ist ein Finanzrahmen bis zu 200 Millionen Euro vorgesehen. Mit der Sanierung der L 74 zwischen dem Knotenpunkt L 74/L 42 und Kehrigk beginnt am 28. September die erste Baumaßnahme des Programms.

Infrastrukturminister Robert Crumbach stellte das Erhaltungsprogramm heute an der L 74 vor. Das Programm ergänzt das reguläre Bauprogramm des Landesbetriebs Straßenwesen und richtet sich gezielt an besonders erhaltungsbedürftige Abschnitte im Landesstraßennetz.

Infrastrukturminister Robert Crumbach: „Der Zustand vieler Landesstraßen ist nicht zufriedenstellend. Das sehen die Menschen im Alltag, und das benennen wir klar. Deshalb setzen wir nicht allein auf punktuelle Ausbesserungen, sondern auf einen planvollen Erhaltungsansatz, der die Substanz der Straßen dauerhaft stärkt. Die L 74 bei Kehrigk ist der sichtbare Auftakt: Hier beginnt die Umsetzung unseres Erhaltungsprogramms für besonders geschädigte Landesstraßen.“

Mike Koehler, Vorsitzender des Vorstands des Landesbetriebs Straßenwesen: „Das Erhaltungsprogramm ermöglicht uns, besonders geschädigte Landesstraßen grundhaft zu sanieren und nicht nur oberflächennah zu reparieren. Auf der L 74 bedeutet das künftig weniger Unterhaltungsarbeiten und damit weniger Verkehrseinschränkungen. Gleichzeitig kann sich unser Betriebsdienst stärker um andere notwendige Aufgaben im Straßennetz kümmern.“

Bürgermeisterin Cornelia Schulze-Ludwig: „Eine gute Straße bedeutet für uns nicht nur mehr Fahrkomfort. Sie bedeutet sichere Verbindungen, eine gute Erreichbarkeit unserer Ortsteile und damit ganz unmittelbar Lebensqualität für die Menschen, die hier leben.“ 

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg betreut rund 5.520 Kilometer Landesstraßen. Nach der Zustandserfassung und -bewertung aus dem Jahr 2023 sind rund 65 Prozent des Landesstraßennetzes substanziell erhaltungsbedürftig. Nahezu zwei von drei Bestandskilometern haben den Warn- oder Schwellenwert überschritten. Viele Fahrbahnen haben ihre Nutzungsdauer erreicht und müssen an die heutigen Verkehrsbelastungen angepasst werden.

In den zurückliegenden Jahren konnten mit den verfügbaren Mitteln vielfach vor allem oberflächenbezogene Maßnahmen umgesetzt werden. Diese können die Befahrbarkeit zunächst verbessern, reichen bei tiefgreifenden Schäden jedoch nicht dauerhaft aus. Das Besondere am neuen Erhaltungsprogramm ist deshalb der konsequente Schwerpunkt auf substanzverbessernden Maßnahmen: Je nach Zustand der konkreten Strecke werden vorhandene Schichten erneuert oder verstärkt und ein neuer, tragfähiger Fahrbahnaufbau hergestellt. Damit sollen wiederkehrende Schäden reduziert, die Nutzungsdauer verlängert und die Straßen langfristig an die tatsächlichen Verkehrsbelastungen angepasst werden. Wo möglich, soll das Ressourcen schonende Bauverfahren Kaltrecycling in situ zur Anwendung kommen, mit dem zugleich schneller gebaut werden kann. Der Landesbetrieb Straßenwesen hat dieses Verfahren in den letzten Jahren auf mehreren Pilotstrecken getestet. 

Grundlage des Programms sind rund 520 Kilometer identifizierte Erhaltungsabschnitte der Prioritätsklassen 1 und 2 aus der Zustandserfassung und -bewertung 2023. Prioritätsklasse 1 umfasst die dringendsten Abschnitte, gefolgt von Prioritätsklasse 2. Die Auswahl der Maßnahmen erfolgt nach fachlicher Dringlichkeit, insbesondere anhand des Straßenzustands. Bei der Umsetzung werden zudem die Netz- und Umweltverträglichkeit berücksichtigt.

Für die substanzverbessernde Erhaltung der Landesstraßen ist bis voraussichtlich 2031 ein Finanzrahmen bis zu 200 Millionen Euro vorgesehen. Die zusätzlichen Investitionen sollen aus Mitteln des Sondervermögens beziehungsweise des Zukunftspakets finanziert werden. Für 2026 ist ein Kostenansatz von rund zehn Millionen Euro eingeplant. Voraussetzung für die vollständige Umsetzung des Programms ist die haushälterische Absicherung der Mittel.

Die erste Baumaßnahme beginnt am 28. September an der L 74 im Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt L 74/L 42 und Kehrigk. 

Auf einer Länge von rund 4,3 Kilometern wird die Fahrbahn erneuert. Vorgesehen sind der Einbau eines neuen zweischichtigen Oberbaus sowie neue Markierungen und Beschilderungen. Die Arbeiten sollen voraussichtlich im November abgeschlossen werden. Die Baukosten betragen rund 1,6 Millionen Euro. Während der Baumaßnahme ist die Stecke vollgesperrt. Der Verkehr wird von Kehrigk über Storkow auf die Bundesstraße B 246 bis Ahrensdorf geleitet. Von dort führt die Umleitung über die L 42 über Limsdorf bis zum Knotenpunkt der L 74/ L 42. Die Umleitung gilt ebenso in umgekehrter Richtung. 

Neben der L 74 sind für 2026 weitere Maßnahmen im Erhaltungsprogramm in Planung:

L 242, Abschnitt 10 - bei Willmine
L 255, Abschnitt 40 - bei Kutzerow
L 61, Abschnitt 10 - Lieskau bis Lichterfeld
L 691, Abschnitt 30 - Abzweig L 681 und Abzweig L 69 bei Frankenhain
L 561, Abschnitte 15 bis 20 - Abzweig B 96 bis Kleine Mühle bei Weißack
L 86, Abschnitte 130 bis 140 - Etzin bis K 6306
 

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Ident-Nr
Presseinformation
Datum
21.09.2026