Untersuchungsrahmen für geplantes Kupferbergwerk Spremberg/Grodk festgelegt
- Erschienen am - PresemitteilungBei der Vorbereitung der Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für das geplante Kupferbergwerk in Spremberg/Grodk ist ein neuer Verfahrensschritt erreicht: Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) hat den Untersuchungsrahmen für das geplante Vorhaben festgelegt. Das bedeutet, dass die Vorhabensträgerin, die Kupferschiefer Lausitz GmbH (KSL), auf dieser Grundlage nun die eigentlichen Verfahrensunterlagen (z.B. Gutachten) erarbeiten muss. Damit hat die GL vorgegeben, welche Fragen vor Eröffnung des Verfahrens durch den Vorhabenträger bearbeitet werden müssen.
Erst wenn alle Unterlagen vollständig sind, kann das eigentliche Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung eröffnet werden. Zentrale Themen, die in den Unterlagen aufbereitet werden müssen, sind beispielsweise:
- Eine detaillierte Beschreibung zu den räumlich relevanten Aspekten des geplanten
Bergwerks, - eine Auswirkungsanalyse auf bestehende und geplante räumliche Nutzungen,
- eine überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umweltschutzgüter,
- die Darlegungen zu Wasserbedarfen und zum unternehmensseitigen Wassermanagement
- sowie zu den vorhabenbedingten Bodensenkungen und deren Auswirkungen.
Der Untersuchungsrahmen wurde unter Beteiligung der fachlich und räumlich berührten öffentlichen Stellen erarbeitet. Dazu hatte bereits am 24. November 2025 eine Antragskonferenz in Cottbus stattgefunden. Dort wurden die bisherigen Vorschläge des Vorhabenträgers zum Untersuchungsrahmen den öffentlichen Stellen dargestellt und mit ihnen erörtert. Im Nachgang konnten schriftliche Stellungnahmen eingereicht werden. Über 20 Organisationen gaben dabei Hinweise zum Untersuchungsrahmen, darunter der Landesverband anerkannter Naturschutzverbände, das Brandenburger Landesamt für Umwelt, der Landkreis Spree-Neiße, die Stadt Spremberg und der Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverband SWAZ.
Das Festlegungsprotokoll kann von der Öffentlichkeit ab sofort auf der Internetseite der GL
eingesehen werden:
Wie geht es danach weiter?
Sobald die Vorhabenträgerin die geforderten Gutachten/Unterlagen vorgelegt hat, wird das
Verfahren eröffnet. Damit ist nach Einschätzung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung
Berlin-Brandenburg (GL) voraussichtlich nicht vor Ende 2026 zu rechnen.
Dann haben die betroffenen Behörden, Kommunen, Verbände und die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich bezogen auf die Prüfunterlagen zum Vorhaben zu äußern. Die GL wertet diese
Stellungnahmen aus und erstellt im Ergebnis der Abwägung eine Landesplanerische Beurteilung.
Diese stellt das Ergebnis der RVP dar und wird ebenfalls veröffentlicht. Zu allen Schritten wird die
GL rechtzeitig informieren.
Hintergrund zum geplanten Vorhaben
Das Unternehmen KSL plant, im Umfeld der Stadt Spremberg/Grodk (Landkreis Spree-Neiße) ein
Bergwerk samt Aufbereitungsanlagen zur Gewinnung von Kupfer zu errichten und zu betreiben.
Vorgesehen ist der untertägige Abbau von Kupfererz.
In der vorgeschriebenen Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) wird der geplante Abbau in den
Abbaufeldern Spremberg/Grodk und Graustein betrachtet. Hierbei werden die potentiellen
überörtlichen und raumbedeutsamen Auswirkungen des geplanten Vorhabens geprüft. Die RVP
ist dem bergrechtlichen Genehmigungsverfahren vorgeschaltet, das anschließend vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) zu führen wäre. Erst hier werden dann
die vorhabentechnischen Zulassungsfragen im Vordergrund stehen