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MIL fördert Abbiegeassistenzsysteme für mehr Verkehrssicherheit

- Erschienen am 19.08.2021 - Presemitteilung Presseinformation

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung fördert mit einer neuen Richtlinie ab sofort die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen wie LKW und Bussen mit Abbiegeassistenzsystemen. Die Technik kann nachweislich schwere Unfälle beim Rechtsabbiegen verhindern und damit die Verkehrssicherheit erhöhen.

Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung: „Unsere Straßen sollen noch sicherer werden. Dafür leisten technische Lösungen wie der Abbiegeassistent einen wichtigen Beitrag. Mit unserer neuen Richtlinie zur Förderung von Abbiegeassistenzsystemen wollen wir Gewerbetreibenden und freiberuflich, gemeinnützig oder im öffentlich-rechtlichen Bereich Tätigen einen finanziellen Anreiz geben, ihre Fahrzeuge entsprechend nachrüsten zu lassen. So kann das Unfallrisiko für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger durch rechtsabbiegende LKW und Busse deutlich minimiert werden.“

Abbiegeassistenzsysteme unterstützen Fahrzeugführerinnen und -führer, indem sie per akustischem oder optischem Signal vor einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmenden warnen. Mit der neuen Richtlinie zur Förderung von Abbiegeassistenzsystemen im Land Brandenburg (Rili AASBbg) fördert das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung die freiwillige Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit dieser Technik. Dafür stehen in 2021 rund 250.000 Euro an Landesmitteln zur Verfügung. Die Förderung umfasst die Kosten für bauartgenehmigte und in Deutschland zugelassene Abbiegeassistenzsysteme sowie deren Einbaukosten und notwendige Anwenderschulungen.

Zuwendungsfähige Kraftfahrzeuge im Sinne der Richtlinie sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz. Die Fahrzeuge müssen im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit betrieben werden.

Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten sowie maximal 1.500 Euro netto je Einzelmaßnahme. Pro Zuwendungsempfänger können maximal drei Einzelmaßnahmen pro Jahr gefördert werden. Das Förderprogramm soll nach Ablauf der Geltungsdauer der Richtlinie evaluiert werden.

Förderanträge können ab sofort bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), eingereicht werden. Weitere Informationen zur neuen Richtlinie sind auf den Internetseiten des LBV zu finden: https://lbv.brandenburg.de/5338.htm 

 

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Ident-Nr
Presseinformation
Datum
19.08.2021