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Land fördert kommunale Planungen auch 2022 – Projektaufruf für die 2. Runde

- Erschienen am 19.01.2022 - Pressemitteilung Presseinformation

Mit dem Planungsförderprogramm unterstützt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung seit 2021 die brandenburgischen Kommunen bei Planungen für neue Wohnungen, wirtschaftliche Ansiedlungen sowie Verkehrs- und Klimaschutzprojekte. Aufgrund der großen Nachfrage konnten die Mittel von den bisher vorgesehenen 7,5 Millionen Euro um zusätzlich 2,2 Millionen Euro erhöht werden. Bis Ende 2022 stehen nun noch 4 Millionen Euro zur Bewilligung bereit.

Infrastrukturminister Guido Beermann: „Mit unserer Landesförderung können wir die Kommunen dabei unterstützen, schneller Planungsrecht zu schaffen und so mehr Wohnungsbau und wirtschaftliche Ansiedlungen zu ermöglichen. Auch die Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien, von Verkehrsinfrastruktur und Mobilfunk vor Ort braucht diese planungsrechtlichen Grundlagen. Im vergangenen Jahr haben wir bereits sechs Millionen Euro mit 57 Förderbescheiden bewilligt. Ich freue mich, dass wir die Fördermöglichkeiten mit zusätzlichen 2,2 Millionen Euro auf fast 10 Millionen Euro erhöhen können. Kommunen können ab sofort neue Anträge stellen.“

Die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplanung) ist Voraussetzung für eine integrierte städtebauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden im Land Brandenburg. Ein wesentliches Ziel der Planungsförderung ist es, die kommunale Selbstverwaltung und die damit verbundene örtliche Planungshoheit sowie interkommunale Kooperationen beispielsweise auf Entwicklungsachsen und im Umfeld großer Gewerbeansiedlungen wie dem Flughafenumfeld oder der Tesla-Fabrik zu stärken.

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/des Projektmanagements von Planungsprozessen im Land Brandenburg (Planungsförderungsrichtlinie 2020-PFR 2020) ist am 27.01.2021 in Kraft getreten. Anträge können die Träger der kommunalen Planungshoheit (u.a. Ämter, Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände) stellen. Der Fördersatz beträgt – abhängig vom Förderschwerpunkt –  bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Anträge für die 2. Runde können bis zum 31. März 2022 beim Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 32, Gulbener Straße 24, 03046 Cottbus gestellt werden. Die Antragsformulare sind im Internet unter https://lbv.brandenburg.de/5233.htm  abrufbar.

Weitere Informationen sowie Kontaktstellen bei Rückfragen sind zu finden auf der Webseite: https://mil.brandenburg.de/mil/de/service/foerderprogramme/planen-bauen/foerderung-von-kommunalen-planungen/ 

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Ident-Nr
Presseinformation
Datum
19.01.2022