Toolbar-Menü

Planungsförderung: Crumbach übergibt Förderbescheid

- Erschienen am 17.08.2026
Infrastrukturminister Robert Crumbach übergibt Fördermittel © MIL

Infrastrukturminister Robert Crumbach hat den Kommunen Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf heute Fördermittel für die Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes übergeben. Das Land bewilligt 450.000 Euro. Mit der Planungsförderung unterstützt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung seit mehreren Jahren die brandenburgischen Kommunen bei Planungen für neue Wohnungen, wirtschaftliche Ansiedlungen sowie Verkehrs- und Klimaschutzprojekte. 

Infrastrukturminister Robert Crumbach: „Ich freue mich, dass ich heute einen Förderbescheid für die kommunale Planung in Kleinmachnow, Stahnsdorf und Teltow übergeben kann. Die Kommunen sind längst ein eng verflochtener und dynamischer Entwicklungsraum zwischen Berlin und Potsdam. Der gemeinsame Flächennutzungsplan ermöglicht zukünftig eine noch besser aufeinander abgestimmte Entwicklung für neue Wohn- und Gewerbestandorte sowie die Verkehrsinfrastruktur. Entwicklungspotenziale können gezielt dort genutzt werden, wo die jeweiligen Standortvoraussetzungen am besten sind. Mit der Landesförderung unterstützen wir die Städte und Gemeinden dabei, schneller Planungsrecht zu schaffen und damit den Wohnungsbau für Menschen aller Einkommensgruppen und wirtschaftliche Ansiedlungen zu ermöglichen. Damit stärken wir die kommunale Selbstverwaltung. Seit 2021 konnten 18,3 Millionen Euro bewilligt werden.“ 

Die Kommunen Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf (TKS) wollen einen gemeinsamen Flächennutzungsplan (einschließlich Landschaftsplan) aufstellen. Die Kommunen haben derzeit jeweils eigenständige Flächennutzungspläne. Mit Blick auf das Alter der Flächennutzungsplanungen sowie den typischen Planungshorizont von etwa zehn bis 15 Jahren ist eine Aktualisierung erforderlich.

Die Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans (einschließlich Landschaftsplan) soll durch TKS vor dem Hintergrund ihrer dynamischen Entwicklung, engen siedlungsräumlichen und verkehrlichen Verflechtung erfolgen. Insbesondere die weiterhin positive Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung unterstreicht die Attraktivität des Raums, aber auch den steigenden interkommunalen Handlungs- und Planungsbedarf. Die gesamte Region zeichnet sich durch ein anhaltendes Wirtschaftswachstum und eine große wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aus, was sich unter anderem in der Entwicklung größerer Wohnungsbauvorhaben und weiterer Gewerbegebiete widerspiegelt. Darüber hinaus bestehen bereits funktionierende interkommunale Kooperationsstrukturen (z.B. Zweckverband). Vor diesem Hintergrund soll der gemeinsame Flächennutzungsplan dazu dienen, die Potenziale des gemeinsamen Entwicklungsraumes gezielt zu sichern und langfristig weiterzuentwickeln. 

Die Aufstellung von gemeinsamen Flächennutzungsplänen in Verbindung mit einem Landschaftsplan stellt aufgrund der überdurchschnittlichen hohen Kosten, der Verfahrensdauer sowie der komplexen Aufgabenstellung eine kosten- und personalintensive Aufgabe dar, zu deren Erfüllung eine externe und fachliche Begleitung erforderlich ist. Hierfür hat der Verbund einen Antrag im Rahmen der Planungsförderung für den Förderschwerpunkt (A): Gemeinsame Flächennutzungsplanung gestellt. 

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung bewilligt aus dem Programm Planungsförderung gemäß der Planungsförderrichtlinie 2024 450.000 Euro. 

Hintergrundinformation:

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/des Projektmanagements von Planungsprozessen im Land Brandenburg trat 2021 in Kraft und wurde zum 1. Januar 2024 fortgeschrieben (Planungsförderungsrichtlinie 2024-PFR 2024).

In Brandenburg werden die Träger der kommunalen Planungshoheit, wie Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände gefördert. Es werden gemeinsame Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, planerische Maßnahmen der Landesentwicklung sowie die Projektkoordination und das Projektmanagement von Planungsprozessen gefördert.

Abbinder

Datum
17.08.2026