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„Moped mit 15“ in Brandenburg: Regelung des Modellversuchs wird in dauerhaftes Recht überführt

Pressemitteilung

- Erschienen am 17.03.2020

Bereits seit April 2017 konnten junge Leute in Brandenburg im Rahmen eines Modellversuchs schon im Alter von 15 Jahren einen Moped-Führerschein erwerben. Dieser Versuch wird nun amtlich: Mit der „Brandenburger Verordnung zur Herabsetzung des Mindestalters für die Erlaubnisklasse AM“ wird die Ausnahme von der Fahrerlaubnis-Verordnung dauerhaft festgesetzt.

Verkehrsminister Guido Beermann: „Junge Menschen wollen frühzeitig einen eigenverantwortlichen Part übernehmen und in Schule, Ausbildung und Freizeit mobil sein. Gerade im ländlichen Raum ist das ein wichtiges Thema. Dies ermöglichen wir mit dem neuen Moped-Führerschein ab 15.“

Für das Fahren mit 15 spricht insbesondere, dass die 15-jährigen Bewerberinnen und Bewerber eine umfassende reguläre Fahrschulausbildung einschließlich der dazugehörigen theoretischen und praktischen Prüfung bei der Technischen Prüfstelle erhalten. Sie dürfen dann Fahrzeuge führen, die im Gegensatz zum Mofa eine gleichberechtigte und vollwertige motorisierte Teilnahme am Straßenverkehr zulassen. Kleinkrafträder und Mofas stellen in Brandenburg keinen Schwerpunkt in der Unfallentwicklung dar.

Der Modellversuch „Moped mit 15“ war befristet und wurde wissenschaftlich von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) begleitet. Es sollte ermittelt werden, ob positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, beispielsweise ein gesteigertes Gefahrenbewusstsein bei jungen Menschen erreicht werden können. Die Erfahrungen des dreijährigen Modellversuchs in Brandenburg waren positiv. Die jungen Leute sind sich ihrer Verantwortung bewusst.

In Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt können Jugendliche bereits seit 2013 einen Moped-Führerschein mit 15 Jahren erwerben.

Abbinder

Datum
17.03.2020