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Städtebauförderung – Programmaufruf 2021!

Meldung

- Erschienen am 16.09.2020
Logo: "Städtebauförderung von Bund Ländern und Gemeinden" © BMI

Mit der Verwaltungsvereinbarung 2020 fand eine umfassende Neustrukturierung zur Vereinfachung und Weiterentwicklung der Bund-Länder-Städtebauförderung statt. Sie konzentriert sich nun auf drei, statt bislang auf sechs Programme. Die inhaltlichen Schwerpunkte wurden dabei an die aktuellen stadtentwicklungspolitischen Herausforderungen angepasst, ohne die bisherigen Förderinhalte zu begrenzen.

Maßnahmen des Klimaschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel, sowie Maßnahmen zur Verbesserung der grünen Infrastruktur wurde ein höherer Stellenwert eingeräumt, in dem sie nun – neben den bisherigen Fördervoraussetzungen der Gebietsausweisung und der Erstellung eines integrierten Entwicklungskonzeptes – ebenfalls als Fördervoraussetzung verpflichtend sind.

Auch die Interkommunale Kooperation gewinnt im Hinblick auf die Sicherung der Leistungs- und Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden und die damit verbundene Stärkung der Lebensqualität in der Region weiter an Bedeutung. Sie eröffnet neue Handlungsspielräume, um die Infrastrukturen der Daseinsvorsorge anzupassen und die Kommunen als Wohn- und Arbeitsstandorte zu stärken. Die Städtebauförderung im Land Brandenburg trägt dem entsprechend Rechnung, indem Interkommunale Kooperationen (IKK) nunmehr in allen drei Städtebauförderungsprogrammen gefördert und mit eigenen Förderkonditionen in besonderer Weise unterstützt werden können.

Die Reduzierung auf weniger Programme bietet insgesamt nicht nur eine höhere Flexibilität, sie soll auch dazu beitragen, die mit der Programmverwaltung verbundene Bürokratie zu verringern.

Die Städtebauförderung konzentriert sich nun auf die folgenden drei Programme, für die Fördermittel beantragt werden können:

  • Lebendige Zentren (LZ)

Im Sinne der Zielstellungen der bisherigen Programme "Aktive Stadtzentren" und "Städtebaulicher Denkmalschutz" werden mit dem Programm "Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der und Stadt- und Ortskerne" die Anpassung, Stärkung und Revitalisierung und der Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteil- und Ortszentren, die Profilierung und Standortaufwertung sowie der Erhalt und die Förderung von Nutzungsvielfalt unterstützt. Ziel ist die Entwicklung der Zentren zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur.

  • Sozialer Zusammenhalt (SZH)

Das Ziel des Städtebauförderungsprogramms "Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten" ist die Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher Stadt- und Ortsteile. Damit soll unter anderem ein Beitrag zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität und Nutzungsvielfalt, der Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des Zusammenhalts in der Nachbarschaft geleistet werden. Das Programm bündelt die Aktivitäten einer sozialen Stadtentwicklung und zeichnet sich vor allem durch seinen interdisziplinären Ansatz aus. Im neuen Programm, dass das bisherige Programm "Soziale Stadt" weiterentwickelt, werden das Quartiersmanagement und die Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement stärker betont.

  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE)

Das Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere" kann als Weiterentwicklung des ehemaligen Stadtumbauprogramms eingestuft werden. Es soll die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung von demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Bereich der Stadterneuerung und Stadtentwicklung unterstützen. Mit dem Programm sollen daher entsprechende Maßnahmen in Gebieten gefördert werden, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind. Die Städte und Gemeinden sollen möglichst frühzeitig in die Lage versetzt werden, sich auf Strukturveränderungen und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen. Ziel ist es, das Wachstum und die nachhaltige Erneuerung dieser Gebiete zu lebenswerten Quartieren zu befördern.

Anträge zur Förderung für das Programmjahr 2021, die auf der Grundlage der dann gültigen Richtlinie umgesetzt werden müssen, können ab sofort bei der zuständigen Antrags- und Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), Abteilung 3 – Städtebau und Bautechnik – eingereicht werden.

Die Antragstellung muss spätestens bis zum 30. Oktober 2020 erfolgen.

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