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Eichenprozessionsspinner: Land sperrt ausgewählte Gewässer im Unterspreewald zum Schutz von Besucherinnen und Besuchern

- Erschienen am 10.07.2026 - Presemitteilung Presseinformation
© Wild-Tarp / adobestock.com

Aufgrund des massiven Befalls mit Eichenprozessionsspinnern müssen einzelne Gewässer im Unterspreewald vorübergehend für den Schiffsverkehr gesperrt werden. Das hat das Landesamt für Bauen und Verkehr heute angeordnet. So sollen Besucherinnen und Besucher sowohl vor Gesundheitsgefahren durch Eichenprozessionsspinner als auch vor Gefahren durch derzeit nicht beseitigte, umsturzgefährdete Bäume und Äste geschützt werden. Grundlage für die Anordnung ist ein Antragdes Landesamtes für Umwelt. Zum Schutz der Beschäftigten können derzeit Maßnahmen der Verkehrssicherung an gewässerbegleitenden Gehölzen nicht durchgeführt werden. Der Eichenprozessionsspinner (EPS) hat sich in diesem Jahr besonders stark verbreitet. 

Infrastrukturminister Robert Crumbach: „Unsere Botschaft ist klar: Die Sicherheit der 
Besucherinnen und Besucher und der Menschen vor Ort hat Vorrang. Bevor jemand verletzt wird, 
nehmen wir einzelne Strecken im Unterspreewald aus dem Verkehr – und öffnen sie erst wieder, wenn 
die Gefahren gebannt sind. Der Eichenprozessionsspinner ist kein harmloser Schmetterling, sondern 
eine echte Gefahr: Seine Brennhaare können schwere Haut- und Atemwegsprobleme auslösen, und 
befallene Bäume drohen mit Ästen direkt in die Gewässer zu stürzen. Hinzu kommt, dass wegen des 
Befalls wichtige Verkehrssicherungsarbeiten entlang der Gewässer derzeit nicht durchgeführt werden 
können – dadurch drohen auch Gefahren durch Äste und umsturzgefährdete Bäume.“ 

Terminhinweis 
Am Montag um 11 Uhr werden Umweltministerin Hanka Mittelstädt und Infrastrukturminister Robert Crumbach den Ort Schlepzig im Unterspreewald besuchen, um sich persönlich ein Bild von der Lage zu machen. Treffpunkt ist das Spreewaldresort gegenüber dem großen Hafen, Dorfstraße 53 in 15910 Schlepzig. Gemeinsam mit den zuständigen Behörden werden sie die Situation vor Ort beraten und das weitere Vorgehen abstimmen. 
Sperrung ausgewählter Gewässer 

Auf Antrag des Landesamtes für Umwelt sperrt das Land Brandenburg folgende schiffbare Landesgewässer im Unterspreewald bis auf Widerruf für den Schiffsverkehr.

  • Dresslerstrom 
  • Krausnicker Strom (Abschnitt Puhlstrom – Krausnicker Wehr) 
  • Krügerstrom 
  • Pfahlspree 
  • Puhlstrom (Spree – Abzweig Krausnicker Strom) 
  • Puhlstrom (ab Quasspree bis Unteres Puhlstromwehr) 
  • Schiwanstrom 
  • „Schnelle Katrin“ (Zernias – Schiwanstrom) 
  • Schulzkastrom (Spree – Krausnicker Strom) 
  • Wasserburger Spree (Laubengang bis wawi-Anlage Groß Wasserburg) 
  • Wasserburger Spree (Hauptspree – Kopelna / Schulzkastrom 

Nach Rücksprache mit dem LBV ist etwa die Hälfte der schiffbaren Flächen im Unterspreewald von den Sperrungen betroffen; auf den übrigen Gewässern können Kanurundfahrten weiterhin stattfinden. 

Gründe für die Sperrung 
Der Eichenprozessionsspinner (EPS) hat sich in diesem Jahr besonders stark verbreitet und wird auch in Brandenburg landesweit zum Gesundheitsproblem. Der Grund: das Insekt profitiert vom Klimawandel. Überdurchschnittlich trockene und warme Frühjahre sowie Spätsommer sind für den Eichenprozessionsspinner optimal. Die Folge ist eine schwer kontrollierbare Vermehrung der Schädlinge. Problematisch an den Raupen sind ihre mikroskopisch kleinen Brennhaare. Sie enthalten ein Nesselgift und können bei Kontakt Hautreizungen mit starkem Juckreiz und Quaddeln auslösen. Auch Augenreizungen, Husten oder asthmaartige Beschwerden sind möglich, wenn Menschen oder Tiere mit den Brennhaaren in Berührung kommen. Mit der Verpuppung im Juli beruhigt sich die Gefahr durch die giftigen Brennhaare der Raupen vorerst nur wenig. Die Gifthaare verbleiben an den alten Raupenhäuten in den verlassenen Gespinstnestern und können durch den Wind verteilt werden. Zudem bleiben sie lange in der Umgebung erhalten und können so noch über mehrere Jahre hinweg allergische Reaktionen auslösen. Mitarbeiter des zuständigen Wasser- und Bodenverbandes mussten die Gewässerunterhaltung sowie Verkehrssicherungsmaßnahmen in den betroffenen Bereichen zum Schutz ihrer eigenen Gesundheit einstellen. Zur Gewässerunterhaltung gehört auch die Freihaltung des Lichtraums 
über dem Gewässer sowie die Beseitigung umsturzgefährdeter Bäume. Auch Forstwirte und Jäger können die landeseigenen Waldflächen entlang der Gewässer derzeit nicht betreten. Der Forstbetrieb Lübben kann seine Eigentümerpflichten zur Verkehrssicherung entlang der schiffbaren Gewässer momentan nicht wahrnehmen. 
Zur Abwehr möglicher Gefahren – etwa umstürzender Bäume und direkter Kontakte mit den Raupen – wurde die Sperrung der genannten Gewässerabschnitte bis zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit beantragt. Wie lange die Einschränkungen dauern, hängt von der weiteren Entwicklung des Befalls ab und wird situativ beurteilt. 
Das Umweltministerium und die Kommunen haben in den vergangenen Wochen wiederholt auf den landesweit starken Befall mit Eichenprozessionsspinnern und die damit verbundenen Gesundheitsgefahren hingewiesen und Handlungsleitfäden für Bevölkerung und Kommunen veröffentlicht. 

Die nun im Unterspreewald notwendig gewordenen Sperrungen der Gewässer sind eine konsequente Ergänzung dieser landesweiten Hinweise: Das Umweltministerium liefert die fachliche Bewertung der Wald- und Gesundheitsrisiken, während MIL, LBV und LfU auf dieser Basis konkrete verkehrs- und schifffahrtsrechtliche Maßnahmen ergreifen. Beide Ressorts stimmen sich eng ab, um Maßnahmen in Wald, an Straßen und an Gewässern möglichst einheitlich zu kommunizieren und gleichzeitig die touristische Nutzung dort zu erhalten, wo sie verantwortbar ist. 

Hinweise für Touristinnen, Touristen und Einheimische 
Die gesperrten Gewässerabschnitte werden durch Schifffahrtszeichen und Hinweisbeschilderungen vor Ort klar kenntlich gemacht. Touristinnen und Touristen werden gebeten, die Sperrungen strikt zu beachten, alternative Routen zu nutzen und Hinweise der örtlichen Anbieter, der Biosphärenreservatsverwaltung sowie der Landkreise zu beachten. Auf den nicht betroffenen Gewässern bleibt der Bootsverkehr – insbesondere Kanutouren 
– weiterhin möglich; dennoch gilt dort erhöhte Vorsicht, da einzelne Bäume außerhalb der Unterhaltungsbereiche ebenfalls befallen sein können. Wer Nester oder Raupen des Eichenprozessionsspinners entdeckt, sollte diese nicht berühren, den Bereich meiden und die Funde der zuständigen Forst- oder Kommunalbehörde melden; das Umweltministerium stellt hierzu landesweit Informationsmaterial und Kontaktadressen bereit. 

Verhaltenshinweise für die Bevölkerung:

  • Wenn man Raupen oder Gespinste entdeckt, sollte man folgendes beachten: 
  • Möglichst viel Abstand halten und weder Raupen noch Nester berühren. Das gilt auch 
    für alte Gespinste. Nester keinesfalls selbst entfernen! Zuständig sind Fachfirmen oder die jeweiligen 
    Kommunen. 
  • Befallene Bereiche möglichst meiden, Kinder und Hunde fernhalten, gerade für Hunde 
    können die alten, auf den Boden gefallenen Nester gefährlich sein. 
  • Lässt sich ein Aufenthalt in der Nähe befallener Bäume nicht vermeiden, kann lange 
    Kleidung und Kopfbedeckung helfen, Hautkontakt zu reduzieren. 
  • Nach möglichem Kontakt: duschen, Haare waschen und getragene Kleidung reinigen. 
  • Wer schwere oder anhaltende Reaktions-Symptome hat, sollte eine Ärztin oder einen Arzt 
    aufsuchen. 
  • Auf Hinweisschilder achten.

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Ident-Nr
Presseinformation
Datum
10.07.2026