Energie und Klima
Ohne die Energiewende gibt es keinen effektiven Klimaschutz. Energiewende bedeutet dabei mehr als den Bau von Photovoltaikanlagen und Windrädern, denn in Brandenburg macht die Nutzung vom Strom für Industrie, Informations- und Kommunikationstechnik, Beleuchtung und Haushaltgeräte nur einen kleinen Teil des Endenergieverbrauchs aus. Weit mehr Energie wird für die Mobilität sowie die Bereitstellung von Wärme benötigt. Der Verkehrssektor verursacht knapp 27 Prozent, der Wärmesektor ungefähr 60 Prozent. Im Wärmebereich entfällt dabei etwa die Hälfte auf die Beheizung von Gebäuden. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) rückt deshalb die Verkehrs- und Wärmewende in den Fokus und arbeitet dazu eng mit Partnern auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene zusammen.
„Die Gleichung ist einfach: Ohne Energiewende gibt es keinen Klimaschutz. Und ohne Wärme- und Verkehrswende gibt es keine Energiewende. Wir tragen daher eine große Verantwortung, die weit über die Grenzen Brandenburgs hinausgeht. Brandenburg als traditionelles Energieland verfügt über viel Potenzial für Klimaschutz. Wir sind entschlossen, unseren breiten Handlungsspielraum zu nutzen, um die Wärme- und Verkehrswende in Brandenburg erfolgreich zu gestalten."
Minister Rainer Genilke
Ohne die Energiewende gibt es keinen effektiven Klimaschutz. Energiewende bedeutet dabei mehr als den Bau von Photovoltaikanlagen und Windrädern, denn in Brandenburg macht die Nutzung vom Strom für Industrie, Informations- und Kommunikationstechnik, Beleuchtung und Haushaltgeräte nur einen kleinen Teil des Endenergieverbrauchs aus. Weit mehr Energie wird für die Mobilität sowie die Bereitstellung von Wärme benötigt. Der Verkehrssektor verursacht knapp 27 Prozent, der Wärmesektor ungefähr 60 Prozent. Im Wärmebereich entfällt dabei etwa die Hälfte auf die Beheizung von Gebäuden. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) rückt deshalb die Verkehrs- und Wärmewende in den Fokus und arbeitet dazu eng mit Partnern auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene zusammen.
„Die Gleichung ist einfach: Ohne Energiewende gibt es keinen Klimaschutz. Und ohne Wärme- und Verkehrswende gibt es keine Energiewende. Wir tragen daher eine große Verantwortung, die weit über die Grenzen Brandenburgs hinausgeht. Brandenburg als traditionelles Energieland verfügt über viel Potenzial für Klimaschutz. Wir sind entschlossen, unseren breiten Handlungsspielraum zu nutzen, um die Wärme- und Verkehrswende in Brandenburg erfolgreich zu gestalten."
Minister Rainer Genilke
Die Wärmewende – klimagerechte Kommunen
Das MIL verfolgt für den Bereich der Gebäudeenergie einen quartiersbezogenen Ansatz. Im Fokus steht nicht das Einzelgebäude, sondern die Betrachtung des Quartiers. Hier können durch eine integrierte sektoren- und gebäudeübergreifende Betrachtung CO2-Einsparungen erzielt werden, die im Vergleich zum Einzelgebäude wirtschaftlich nicht umsetzbar wären. In ein energetisches Quartierskonzept werden neben der energetischen Qualität auch weitere Aspekte einbezogen, wie zum Beispiel die Themen klimagerechte Mobilität, Digitalisierung und Klimaanpassung.
Bis zum Jahr 2045 soll der Gebäudebestand weitgehend CO2-neutral sein. Zur Erreichung dieses Ziels müssen sowohl die Sanierungsrate erhöht werden, als auch verstärkt erneuerbare Energien zur Gebäudeversorgung eingesetzt werden. Dafür spielen kommunale Konzepte, auch auf der Ebene von Quartieren, eine wichtige Rolle, die ein gemeinsames integriertes Vorgehen aller relevanten Akteure auf lokaler und regionaler Ebene erfordern. Eine besondere Bedeutung wird zum Beispiel die kommunale Wärmeplanung in den nächsten Jahren einnehmen. Daher arbeitet das MIL beim Klimaschutz in Kooperationen eng mit den Städtenetzen, den Verbänden der Wohnungswirtschaft und der Versorgungsunternehmen zusammen. Das Anfang 2022 dafür gegründete „Klimabündnis Stadtentwicklung Brandenburg“ soll der Bedeutung des Klimaschutzes in brandenburgischen Städten und Gemeinden noch mehr Nachdruck verleihen.
Als Ansprechpartner für die lokale Ebene hat das MIL zudem die „Beratungsstelle klimagerechte Kommune“ etabliert. Die Beratungsstelle steht allen an der energetischen Stadtsanierung interessierten Akteuren im Land Brandenburg als Auskunfts- und Beratungsstelle zur Konzepterstellung und Strategieentwicklung für die klimagerechten Stadtentwicklung, zur Auswahl geeigneter Gebiete für den energetischen Umbau, zu Wärmenetzen sowie zu Förderprogrammen zur Verfügung.
Weitere Projekte, Initiativen und Informationen finden Sie auf den Webseiten des MIL und des Klimabündnis Stadtentwicklung Brandenburg.
Das MIL verfolgt für den Bereich der Gebäudeenergie einen quartiersbezogenen Ansatz. Im Fokus steht nicht das Einzelgebäude, sondern die Betrachtung des Quartiers. Hier können durch eine integrierte sektoren- und gebäudeübergreifende Betrachtung CO2-Einsparungen erzielt werden, die im Vergleich zum Einzelgebäude wirtschaftlich nicht umsetzbar wären. In ein energetisches Quartierskonzept werden neben der energetischen Qualität auch weitere Aspekte einbezogen, wie zum Beispiel die Themen klimagerechte Mobilität, Digitalisierung und Klimaanpassung.
Bis zum Jahr 2045 soll der Gebäudebestand weitgehend CO2-neutral sein. Zur Erreichung dieses Ziels müssen sowohl die Sanierungsrate erhöht werden, als auch verstärkt erneuerbare Energien zur Gebäudeversorgung eingesetzt werden. Dafür spielen kommunale Konzepte, auch auf der Ebene von Quartieren, eine wichtige Rolle, die ein gemeinsames integriertes Vorgehen aller relevanten Akteure auf lokaler und regionaler Ebene erfordern. Eine besondere Bedeutung wird zum Beispiel die kommunale Wärmeplanung in den nächsten Jahren einnehmen. Daher arbeitet das MIL beim Klimaschutz in Kooperationen eng mit den Städtenetzen, den Verbänden der Wohnungswirtschaft und der Versorgungsunternehmen zusammen. Das Anfang 2022 dafür gegründete „Klimabündnis Stadtentwicklung Brandenburg“ soll der Bedeutung des Klimaschutzes in brandenburgischen Städten und Gemeinden noch mehr Nachdruck verleihen.
Als Ansprechpartner für die lokale Ebene hat das MIL zudem die „Beratungsstelle klimagerechte Kommune“ etabliert. Die Beratungsstelle steht allen an der energetischen Stadtsanierung interessierten Akteuren im Land Brandenburg als Auskunfts- und Beratungsstelle zur Konzepterstellung und Strategieentwicklung für die klimagerechten Stadtentwicklung, zur Auswahl geeigneter Gebiete für den energetischen Umbau, zu Wärmenetzen sowie zu Förderprogrammen zur Verfügung.
Weitere Projekte, Initiativen und Informationen finden Sie auf den Webseiten des MIL und des Klimabündnis Stadtentwicklung Brandenburg.
Die Verkehrswende – Klimaverträgliche Mobilität
Der Verkehrsbereich muss zur Erreichung der Klimaschutzziele einen zentralen Beitrag leisten, deshalb ist die Verkehrswende im Land Brandenburg für das MIL von besonderer Bedeutung. Dabei reicht es nicht aus, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor durch E-Fahrzeuge oder andere alternative Antriebsformen zu ersetzen. Ziel des MIL ist es, durch attraktive Angebote im ÖPNV sowie im Rad- und Fußverkehr eine umweltgerechte Mobilität im Land zu fördern. Konkret bedeutet das, dass der Anteil des sogenannten Umweltverbunds, also Fuß-, Fahrradverkehr und ÖPNV, am Modal Split bis 2030 auf 60 Prozent erhöht werden soll.
Den großen Herausforderungen der Verkehrswende stellt sich das MIL mit Projekten zu Themen wie beispielsweise der energieeffizienten Verkehrsgestaltung, nachhaltigem Güterverkehr oder auch dem Null-Emissions-Verkehr. Zur Stärkung des Schienenverkehrs in der Hauptstadtregion haben die beiden Länder Berlin und Brandenburg mit der Deutschen Bahn und dem VBB das Infrastrukturprojekt i2030 auf den Weg gebracht. Ein Beispiel hierfür ist die Infrastruktur zur Anbindung des Hauptstadtflughafens BER. Zur Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs insbesondere auch in ländlicher geprägten Räumen unterstützt das MIL den stetigen Ausbau von Plus-Bus-Netzen und fördert durch die Richtlinie Rili Innomob innovative Mobilitätsangebote im ÖPNV.
Weitere Projekte, Initiativen und Förderungen finden Sie immer aktuell auf den Webseiten des MIL.
Der Verkehrsbereich muss zur Erreichung der Klimaschutzziele einen zentralen Beitrag leisten, deshalb ist die Verkehrswende im Land Brandenburg für das MIL von besonderer Bedeutung. Dabei reicht es nicht aus, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor durch E-Fahrzeuge oder andere alternative Antriebsformen zu ersetzen. Ziel des MIL ist es, durch attraktive Angebote im ÖPNV sowie im Rad- und Fußverkehr eine umweltgerechte Mobilität im Land zu fördern. Konkret bedeutet das, dass der Anteil des sogenannten Umweltverbunds, also Fuß-, Fahrradverkehr und ÖPNV, am Modal Split bis 2030 auf 60 Prozent erhöht werden soll.
Den großen Herausforderungen der Verkehrswende stellt sich das MIL mit Projekten zu Themen wie beispielsweise der energieeffizienten Verkehrsgestaltung, nachhaltigem Güterverkehr oder auch dem Null-Emissions-Verkehr. Zur Stärkung des Schienenverkehrs in der Hauptstadtregion haben die beiden Länder Berlin und Brandenburg mit der Deutschen Bahn und dem VBB das Infrastrukturprojekt i2030 auf den Weg gebracht. Ein Beispiel hierfür ist die Infrastruktur zur Anbindung des Hauptstadtflughafens BER. Zur Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs insbesondere auch in ländlicher geprägten Räumen unterstützt das MIL den stetigen Ausbau von Plus-Bus-Netzen und fördert durch die Richtlinie Rili Innomob innovative Mobilitätsangebote im ÖPNV.
Weitere Projekte, Initiativen und Förderungen finden Sie immer aktuell auf den Webseiten des MIL.
Energie im Flächenland Brandenburg
Das Klimaschutzprogramm 2030 sowie das Oster- und Sommerpaket der Bundesregierung beinhalten vor allem Maßnahmen, die auf eine Beschleunigung der Energiewende abzielen, also auf eine Abkehr von fossilen Energieträgern wie Gas, Öl und Kohle hin zu erneuerbaren Energien. Auch die derzeitige Energiekrise unterstreicht nachdrücklich die Notwendigkeit der Energiewende.
Brandenburg leistet in diesem Transformationsprozess einen besonders großen Beitrag. Durch den Kohleausstieg werden in den kommenden Jahren die Braunkohletagebaue und -kraftwerke in der Lausitz schrittweise bis 2038 stillgelegt. Diese tragen – gerade unter den aktuellen Bedingungen - wesentlich zur Versorgungssicherheit weit über die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg hinaus bei.
Auf der anderen Seite ist Brandenburg das Land der erneuerbaren Energien. Brandenburg verfügt bereits jetzt über einen hohen Bestand an Windrädern und Photovoltaik-Anlagen und gehört auch beim Zubau von Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen im Bundesländervergleich zu den Spitzenreitern.
„Bei all den Maßnahmen und Anstrengungen, die wir dabei unternehmen, dürfen wir eines nicht vergessen: Der sparsame und effiziente Einsatz von Energie muss an erster Stelle stehen. Die klima- und flächenschonendste Energie ist diejenige, die erst gar nicht erzeugt, transportiert und verbraucht werden muss.“
Minister Rainer Genilke
Die Gewinnung von Energie ist mit Flächenansprüchen verbunden. Braunkohle, Windparks, große Solarparks, Biomasseanlagen, Energiepflanzenkulturen treten in Konkurrenz mit anderen Nutz- und Schutzansprüchen und verändern das Landschaftsbild. Ziel des MIL ist es, durch eine räumliche Steuerung Nutzungskonflikte zu mindern. Dabei arbeitet das MIL eng mit regionalen Partnern und dem Land Berlin zusammen.
Die verschiedenen Raumnutzungsinteressen werden durch die Raumordnungsplanung auf der Landes- und Regionalebene gesteuert, indem eine Abwägung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Belange unter Berücksichtigung der Fachplanungen erfolgt. Die Raumordnung hat damit einen Querschnittscharakter und rahmensetzende Wirkung. Raumbezogene Pläne, Programme und Konzepte sind wichtige Instrumente, um die Entwicklung klimaangepasster, flächensparender und verkehrsreduzierender Siedlungs- und Infrastrukturen überregional zu steuern, indem eine effektive Ausrichtung der Siedlungsentwicklung auf raumordnerisch geeignete Standorte erfolgt und diese in ein funktionales Verkehrsnetz eingebunden sind. Mit ihren Plänen schafft die Raumordnung einen verbindlichen robusten Rahmen für eine klimaangepasste räumliche Ordnung und Entwicklung für nachgeordnete Planungsebenen (kommunale Planung) und trägt so auch dazu bei, die Folgen von Extremereignissen zu vermeiden beziehungsweise zu mindern.
Die Landes- und Regionalplanung setzt in ihren formellen Festlegungen zu einer Priorisierung der Raumnutzung und -funktionen in den Plänen langfristige Rahmenbedingungen, durch die die Folgen des Klimawandels abgemildert werden können. Wesentliche Bausteine sind der vorsorgende Hochwasserschutz sowie die Dämpfung weiterer Versiegelung von Flächen durch die räumliche Konzentration der Siedlungsentwicklung und Festlegungen zum Freiraumschutz, wie dem Erhalt und der Entwicklung natürlicher Kohlenstoffsenken.
Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) definiert den raumordnerischen Rahmen für die räumliche Entwicklung in der Hauptstadtregion. Eine Anpassung an die Folgen des Klimawandels wird bei allen Planungen und Maßnahmen, sichergestellt. Gebietsfestlegungen für Windenergienutzung und für den vorbeugenden Hochwasserschutz werden der Regionalplanung aufgegeben.
Das Klimaschutzprogramm 2030 sowie das Oster- und Sommerpaket der Bundesregierung beinhalten vor allem Maßnahmen, die auf eine Beschleunigung der Energiewende abzielen, also auf eine Abkehr von fossilen Energieträgern wie Gas, Öl und Kohle hin zu erneuerbaren Energien. Auch die derzeitige Energiekrise unterstreicht nachdrücklich die Notwendigkeit der Energiewende.
Brandenburg leistet in diesem Transformationsprozess einen besonders großen Beitrag. Durch den Kohleausstieg werden in den kommenden Jahren die Braunkohletagebaue und -kraftwerke in der Lausitz schrittweise bis 2038 stillgelegt. Diese tragen – gerade unter den aktuellen Bedingungen - wesentlich zur Versorgungssicherheit weit über die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg hinaus bei.
Auf der anderen Seite ist Brandenburg das Land der erneuerbaren Energien. Brandenburg verfügt bereits jetzt über einen hohen Bestand an Windrädern und Photovoltaik-Anlagen und gehört auch beim Zubau von Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen im Bundesländervergleich zu den Spitzenreitern.
„Bei all den Maßnahmen und Anstrengungen, die wir dabei unternehmen, dürfen wir eines nicht vergessen: Der sparsame und effiziente Einsatz von Energie muss an erster Stelle stehen. Die klima- und flächenschonendste Energie ist diejenige, die erst gar nicht erzeugt, transportiert und verbraucht werden muss.“
Minister Rainer Genilke
Die Gewinnung von Energie ist mit Flächenansprüchen verbunden. Braunkohle, Windparks, große Solarparks, Biomasseanlagen, Energiepflanzenkulturen treten in Konkurrenz mit anderen Nutz- und Schutzansprüchen und verändern das Landschaftsbild. Ziel des MIL ist es, durch eine räumliche Steuerung Nutzungskonflikte zu mindern. Dabei arbeitet das MIL eng mit regionalen Partnern und dem Land Berlin zusammen.
Die verschiedenen Raumnutzungsinteressen werden durch die Raumordnungsplanung auf der Landes- und Regionalebene gesteuert, indem eine Abwägung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Belange unter Berücksichtigung der Fachplanungen erfolgt. Die Raumordnung hat damit einen Querschnittscharakter und rahmensetzende Wirkung. Raumbezogene Pläne, Programme und Konzepte sind wichtige Instrumente, um die Entwicklung klimaangepasster, flächensparender und verkehrsreduzierender Siedlungs- und Infrastrukturen überregional zu steuern, indem eine effektive Ausrichtung der Siedlungsentwicklung auf raumordnerisch geeignete Standorte erfolgt und diese in ein funktionales Verkehrsnetz eingebunden sind. Mit ihren Plänen schafft die Raumordnung einen verbindlichen robusten Rahmen für eine klimaangepasste räumliche Ordnung und Entwicklung für nachgeordnete Planungsebenen (kommunale Planung) und trägt so auch dazu bei, die Folgen von Extremereignissen zu vermeiden beziehungsweise zu mindern.
Die Landes- und Regionalplanung setzt in ihren formellen Festlegungen zu einer Priorisierung der Raumnutzung und -funktionen in den Plänen langfristige Rahmenbedingungen, durch die die Folgen des Klimawandels abgemildert werden können. Wesentliche Bausteine sind der vorsorgende Hochwasserschutz sowie die Dämpfung weiterer Versiegelung von Flächen durch die räumliche Konzentration der Siedlungsentwicklung und Festlegungen zum Freiraumschutz, wie dem Erhalt und der Entwicklung natürlicher Kohlenstoffsenken.
Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) definiert den raumordnerischen Rahmen für die räumliche Entwicklung in der Hauptstadtregion. Eine Anpassung an die Folgen des Klimawandels wird bei allen Planungen und Maßnahmen, sichergestellt. Gebietsfestlegungen für Windenergienutzung und für den vorbeugenden Hochwasserschutz werden der Regionalplanung aufgegeben.