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Energie und Klima

Die Wärmewende – klimagerechte Kommunen

Die Wärmewende ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung der im Bundesklimaschutzgesetz verankerten Klimaneutralität 2045. Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Wärmeplanungsgesetz (WPG) bilden gemeinsam den Rahmen, um das Ziel der Klimaneutralität der Wärmeversorgung bis 2045 zu erreichen.

Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der kommunalen Wärmeplanung zu. Als strategische Fachplanung hilft sie den Kommunen, den lokal besten und wirtschaftlichsten Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung zu ermitteln.

Auch der Bereich Gebäudeenergie muss dahingehend seinen Beitrag leisten. Es bedarf sowohl einer Erhöhung der Sanierungsrate als auch des verstärkten Einsatzes erneuerbarer Energien in der Gebäudebeheizung. Das MIL unterstützt in diesem Zusammenhang bereits seit vielen Jahren den sogenannten Quartiersansatz, der durch eine integrierte sektoren- und gebäudeübergreifende Betrachtung CO2-Einsparungen ermöglicht, die bei einerFokussierung auf das Einzelgebäude so wirtschaftlich nicht umsetzbar wären. Dafür spielen kommunale Konzepte, insbesondere auf der Ebene von Stadtquartieren, eine wichtige Rolle.

Die integrierte Zusammenarbeit aller relevanter Akteure auf lokaler uns regionaler Ebene ist für ein Gelingen der Wärmewende unabdingbar. Das MIL arbeitet in Kooperationen eng mit den Städtenetzen, den Verbänden der Wohnungswirtschaft und der Versorgungsunternehmen zusammen. Das Anfang 2022  gegründete „Klimabündnis Stadtentwicklung Brandenburg“ soll der Bedeutung des Klimaschutzes in brandenburgischen Städten und Gemeinden noch mehr Nachdruck verleihen. Die durch das Klimabündnis getragene "Beratungsstelle klimagerechte Kommune" steht allen an der energetischen Stadtsanierung interessierten Akteuren im Land Brandenburg als Ansprechpartner zur Verfügung.

Weitere Projekte, Initiativen und Informationen finden Sie auf den Webseiten des MIL und des Klimabündnisses Stadtentwicklung Brandenburg.

Die Wärmewende ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung der im Bundesklimaschutzgesetz verankerten Klimaneutralität 2045. Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Wärmeplanungsgesetz (WPG) bilden gemeinsam den Rahmen, um das Ziel der Klimaneutralität der Wärmeversorgung bis 2045 zu erreichen.

Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der kommunalen Wärmeplanung zu. Als strategische Fachplanung hilft sie den Kommunen, den lokal besten und wirtschaftlichsten Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung zu ermitteln.

Auch der Bereich Gebäudeenergie muss dahingehend seinen Beitrag leisten. Es bedarf sowohl einer Erhöhung der Sanierungsrate als auch des verstärkten Einsatzes erneuerbarer Energien in der Gebäudebeheizung. Das MIL unterstützt in diesem Zusammenhang bereits seit vielen Jahren den sogenannten Quartiersansatz, der durch eine integrierte sektoren- und gebäudeübergreifende Betrachtung CO2-Einsparungen ermöglicht, die bei einerFokussierung auf das Einzelgebäude so wirtschaftlich nicht umsetzbar wären. Dafür spielen kommunale Konzepte, insbesondere auf der Ebene von Stadtquartieren, eine wichtige Rolle.

Die integrierte Zusammenarbeit aller relevanter Akteure auf lokaler uns regionaler Ebene ist für ein Gelingen der Wärmewende unabdingbar. Das MIL arbeitet in Kooperationen eng mit den Städtenetzen, den Verbänden der Wohnungswirtschaft und der Versorgungsunternehmen zusammen. Das Anfang 2022  gegründete „Klimabündnis Stadtentwicklung Brandenburg“ soll der Bedeutung des Klimaschutzes in brandenburgischen Städten und Gemeinden noch mehr Nachdruck verleihen. Die durch das Klimabündnis getragene "Beratungsstelle klimagerechte Kommune" steht allen an der energetischen Stadtsanierung interessierten Akteuren im Land Brandenburg als Ansprechpartner zur Verfügung.

Weitere Projekte, Initiativen und Informationen finden Sie auf den Webseiten des MIL und des Klimabündnisses Stadtentwicklung Brandenburg.

Gartenstadt Drewitz, ein sanierter Plattenbau mit bunten Balkonen
Ein prägnantes Beispiel für den Quartiersansatz bei der Wärmewende ist die Umgestaltung einer Großwohnsiedlung und der Hauptverkehrsstraße des Quartiers Potsdam-Drewitz zur sogenannten. „Gartenstadt Drewitz“. Bis 2030 soll der Stadtteil nahezu emissionsfrei versorgt werden. Das Projekt gilt bundesweit als vorbildlich. © Adam Sevens im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam
Gartenstadt Drewitz, ein sanierter Plattenbau mit bunten Balkonen
Ein prägnantes Beispiel für den Quartiersansatz bei der Wärmewende ist die Umgestaltung einer Großwohnsiedlung und der Hauptverkehrsstraße des Quartiers Potsdam-Drewitz zur sogenannten. „Gartenstadt Drewitz“. Bis 2030 soll der Stadtteil nahezu emissionsfrei versorgt werden. Das Projekt gilt bundesweit als vorbildlich. © Adam Sevens im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam

Die Verkehrswende – Klimaverträgliche Mobilität

Der Verkehrsbereich muss zur Erreichung der Klimaschutzziele einen zentralen Beitrag leisten, deshalb ist die Verkehrswende im Land Brandenburg für das MIL von besonderer Bedeutung. Dabei reicht es nicht aus, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor durch E-Fahrzeuge oder andere alternative Antriebsformen zu ersetzen. Ziel des MIL ist es, durch attraktive Angebote im ÖPNV sowie im Rad- und Fußverkehr eine umweltgerechte Mobilität im Land zu fördern. Konkret bedeutet das, dass der Anteil des sogenannten Umweltverbunds, also Fuß-, Fahrradverkehr und ÖPNV, am Modal Split bis 2030 auf 60 Prozent erhöht werden soll.  

Den großen Herausforderungen der Verkehrswende stellt sich das MIL mit Projekten zu Themen wie beispielsweise der energieeffizienten Verkehrsgestaltung, nachhaltigem Güterverkehr oder auch dem Null-Emissions-Verkehr. Zur Stärkung des Schienenverkehrs in der Hauptstadtregion haben die beiden Länder Berlin und Brandenburg mit der Deutschen Bahn und dem VBB das Infrastrukturprojekt i2030 auf den Weg gebracht. Ein Beispiel hierfür ist die Infrastruktur zur Anbindung des Hauptstadtflughafens BER. Zur Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs insbesondere auch in ländlicher geprägten Räumen unterstützt das MIL den stetigen Ausbau von Plus-Bus-Netzen und fördert durch die Richtlinie Rili Innomob innovative Mobilitätsangebote im ÖPNV.

Weitere Projekte, Initiativen und Förderungen finden Sie immer aktuell auf den Webseiten des MIL.

Der Verkehrsbereich muss zur Erreichung der Klimaschutzziele einen zentralen Beitrag leisten, deshalb ist die Verkehrswende im Land Brandenburg für das MIL von besonderer Bedeutung. Dabei reicht es nicht aus, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor durch E-Fahrzeuge oder andere alternative Antriebsformen zu ersetzen. Ziel des MIL ist es, durch attraktive Angebote im ÖPNV sowie im Rad- und Fußverkehr eine umweltgerechte Mobilität im Land zu fördern. Konkret bedeutet das, dass der Anteil des sogenannten Umweltverbunds, also Fuß-, Fahrradverkehr und ÖPNV, am Modal Split bis 2030 auf 60 Prozent erhöht werden soll.  

Den großen Herausforderungen der Verkehrswende stellt sich das MIL mit Projekten zu Themen wie beispielsweise der energieeffizienten Verkehrsgestaltung, nachhaltigem Güterverkehr oder auch dem Null-Emissions-Verkehr. Zur Stärkung des Schienenverkehrs in der Hauptstadtregion haben die beiden Länder Berlin und Brandenburg mit der Deutschen Bahn und dem VBB das Infrastrukturprojekt i2030 auf den Weg gebracht. Ein Beispiel hierfür ist die Infrastruktur zur Anbindung des Hauptstadtflughafens BER. Zur Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs insbesondere auch in ländlicher geprägten Räumen unterstützt das MIL den stetigen Ausbau von Plus-Bus-Netzen und fördert durch die Richtlinie Rili Innomob innovative Mobilitätsangebote im ÖPNV.

Weitere Projekte, Initiativen und Förderungen finden Sie immer aktuell auf den Webseiten des MIL.

Die Heidekrautbahn, ein blauer Regionalzug, fährt durch die Landschaft im Norden Brandenburgs
Der Spatenstich für die Heidekrautbahn war der erste im Rahmen des gigantischen Investitionsprojektes i2030. Bei dem länderübergreifenden Projekt soll die SNPV in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg massiv ausgebaut werden. © Holger Reimann / NEB Betriebsgesellschaft mbH
Die Heidekrautbahn, ein blauer Regionalzug, fährt durch die Landschaft im Norden Brandenburgs
Der Spatenstich für die Heidekrautbahn war der erste im Rahmen des gigantischen Investitionsprojektes i2030. Bei dem länderübergreifenden Projekt soll die SNPV in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg massiv ausgebaut werden. © Holger Reimann / NEB Betriebsgesellschaft mbH

Energie im Flächenland Brandenburg

Das Klimaschutzprogramm 2030 sowie das Oster- und Sommerpaket der Bundesregierung beinhalten vor allem Maßnahmen, die auf eine Beschleunigung der Energiewende abzielen, also auf eine Abkehr von fossilen Energieträgern wie Gas, Öl und Kohle hin zu erneuerbaren Energien. Auch die derzeitige Energiekrise unterstreicht nachdrücklich die Notwendigkeit der Energiewende.

Brandenburg leistet in diesem Transformationsprozess einen besonders großen Beitrag. Durch den Kohleausstieg werden in den kommenden Jahren die Braunkohletagebaue und -kraftwerke in der Lausitz schrittweise bis 2038 stillgelegt. Diese tragen – gerade unter den aktuellen Bedingungen -  wesentlich zur Versorgungssicherheit weit über die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg hinaus bei.

Auf der anderen Seite ist Brandenburg das Land der erneuerbaren Energien. Brandenburg verfügt bereits jetzt über einen hohen Bestand an Windrädern und Photovoltaik-Anlagen und gehört auch beim Zubau von Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen im Bundesländervergleich zu den Spitzenreitern.

„Bei all den Maßnahmen und Anstrengungen, die wir dabei unternehmen, dürfen wir eines nicht vergessen: Der sparsame und effiziente Einsatz von Energie muss an erster Stelle stehen. Die klima- und flächenschonendste Energie ist diejenige, die erst gar nicht erzeugt, transportiert und verbraucht werden muss.“

Minister Rainer Genilke

Die Gewinnung von Energie ist mit Flächenansprüchen verbunden. Braunkohle, Windparks, große Solarparks, Biomasseanlagen, Energiepflanzenkulturen treten in Konkurrenz mit anderen Nutz- und Schutzansprüchen und verändern das Landschaftsbild. Ziel des MIL ist es, durch eine räumliche Steuerung Nutzungskonflikte zu mindern. Dabei arbeitet das MIL eng mit regionalen Partnern und dem Land Berlin zusammen.

Die verschiedenen Raumnutzungsinteressen werden durch die Raumordnungsplanung auf der Landes- und Regionalebene gesteuert, indem eine Abwägung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Belange unter Berücksichtigung der Fachplanungen erfolgt. Die Raumordnung hat damit einen Querschnittscharakter und rahmensetzende Wirkung. Raumbezogene Pläne, Programme und Konzepte sind wichtige Instrumente, um die Entwicklung klimaangepasster, flächensparender und verkehrsreduzierender Siedlungs- und Infrastrukturen überregional zu steuern, indem eine effektive Ausrichtung der Siedlungsentwicklung auf raumordnerisch geeignete Standorte erfolgt und diese in ein funktionales Verkehrsnetz eingebunden sind. Mit ihren Plänen schafft die Raumordnung einen verbindlichen robusten Rahmen für eine klimaangepasste räumliche Ordnung und Entwicklung für nachgeordnete Planungsebenen (kommunale Planung) und trägt so auch dazu bei, die Folgen von Extremereignissen zu vermeiden beziehungsweise zu mindern.

Die Landes- und Regionalplanung setzt in ihren formellen Festlegungen zu einer Priorisierung der Raumnutzung und -funktionen in den Plänen langfristige Rahmenbedingungen, durch die die Folgen des Klimawandels abgemildert werden können. Wesentliche Bausteine sind der vorsorgende Hochwasserschutz sowie die Dämpfung weiterer Versiegelung von Flächen durch die räumliche Konzentration der Siedlungsentwicklung und Festlegungen zum Freiraumschutz, wie dem Erhalt und der Entwicklung natürlicher Kohlenstoffsenken.

Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) definiert den raumordnerischen Rahmen für die räumliche Entwicklung in der Hauptstadtregion. Eine Anpassung an die Folgen des Klimawandels wird bei allen Planungen und Maßnahmen, sichergestellt. Gebietsfestlegungen für Windenergienutzung und für den vorbeugenden Hochwasserschutz werden der Regionalplanung aufgegeben.

Das Klimaschutzprogramm 2030 sowie das Oster- und Sommerpaket der Bundesregierung beinhalten vor allem Maßnahmen, die auf eine Beschleunigung der Energiewende abzielen, also auf eine Abkehr von fossilen Energieträgern wie Gas, Öl und Kohle hin zu erneuerbaren Energien. Auch die derzeitige Energiekrise unterstreicht nachdrücklich die Notwendigkeit der Energiewende.

Brandenburg leistet in diesem Transformationsprozess einen besonders großen Beitrag. Durch den Kohleausstieg werden in den kommenden Jahren die Braunkohletagebaue und -kraftwerke in der Lausitz schrittweise bis 2038 stillgelegt. Diese tragen – gerade unter den aktuellen Bedingungen -  wesentlich zur Versorgungssicherheit weit über die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg hinaus bei.

Auf der anderen Seite ist Brandenburg das Land der erneuerbaren Energien. Brandenburg verfügt bereits jetzt über einen hohen Bestand an Windrädern und Photovoltaik-Anlagen und gehört auch beim Zubau von Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen im Bundesländervergleich zu den Spitzenreitern.

„Bei all den Maßnahmen und Anstrengungen, die wir dabei unternehmen, dürfen wir eines nicht vergessen: Der sparsame und effiziente Einsatz von Energie muss an erster Stelle stehen. Die klima- und flächenschonendste Energie ist diejenige, die erst gar nicht erzeugt, transportiert und verbraucht werden muss.“

Minister Rainer Genilke

Die Gewinnung von Energie ist mit Flächenansprüchen verbunden. Braunkohle, Windparks, große Solarparks, Biomasseanlagen, Energiepflanzenkulturen treten in Konkurrenz mit anderen Nutz- und Schutzansprüchen und verändern das Landschaftsbild. Ziel des MIL ist es, durch eine räumliche Steuerung Nutzungskonflikte zu mindern. Dabei arbeitet das MIL eng mit regionalen Partnern und dem Land Berlin zusammen.

Die verschiedenen Raumnutzungsinteressen werden durch die Raumordnungsplanung auf der Landes- und Regionalebene gesteuert, indem eine Abwägung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Belange unter Berücksichtigung der Fachplanungen erfolgt. Die Raumordnung hat damit einen Querschnittscharakter und rahmensetzende Wirkung. Raumbezogene Pläne, Programme und Konzepte sind wichtige Instrumente, um die Entwicklung klimaangepasster, flächensparender und verkehrsreduzierender Siedlungs- und Infrastrukturen überregional zu steuern, indem eine effektive Ausrichtung der Siedlungsentwicklung auf raumordnerisch geeignete Standorte erfolgt und diese in ein funktionales Verkehrsnetz eingebunden sind. Mit ihren Plänen schafft die Raumordnung einen verbindlichen robusten Rahmen für eine klimaangepasste räumliche Ordnung und Entwicklung für nachgeordnete Planungsebenen (kommunale Planung) und trägt so auch dazu bei, die Folgen von Extremereignissen zu vermeiden beziehungsweise zu mindern.

Die Landes- und Regionalplanung setzt in ihren formellen Festlegungen zu einer Priorisierung der Raumnutzung und -funktionen in den Plänen langfristige Rahmenbedingungen, durch die die Folgen des Klimawandels abgemildert werden können. Wesentliche Bausteine sind der vorsorgende Hochwasserschutz sowie die Dämpfung weiterer Versiegelung von Flächen durch die räumliche Konzentration der Siedlungsentwicklung und Festlegungen zum Freiraumschutz, wie dem Erhalt und der Entwicklung natürlicher Kohlenstoffsenken.

Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) definiert den raumordnerischen Rahmen für die räumliche Entwicklung in der Hauptstadtregion. Eine Anpassung an die Folgen des Klimawandels wird bei allen Planungen und Maßnahmen, sichergestellt. Gebietsfestlegungen für Windenergienutzung und für den vorbeugenden Hochwasserschutz werden der Regionalplanung aufgegeben.