Kommunale Wärmeplanung - Erstattungsverfahren

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Brandenburg hat mit der Brandenburgischen Wärmeplanungsverordnung, die am 24.07.2024 in Kraft getreten ist, die Verpflichtung zur flächendeckenden Wärmeplanung auf die Gemeinden übertragen. Dabei ist das Land bei Übertragung einer neuen öffentlichen Aufgabe auf die Gemeinden verpflichtet, die Kosten zu erstatten (vgl. Art. 97 Abs. 3 der Verfassung des Landes Brandenburg).

Das Verfahren zur Kostenerstattung ist als formelles Antragsverfahren ausgestaltet. Der Antrag auf Kostenerstattung kann durch die Gemeinde nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung hier heruntergeladen und direkt beim MIL/Ref. 25 gestellt werden.



vergangene Veranstaltungen

Erfahrungsaustausch zur kommunalen Wärmeplanung

Datum
Uhrzeit
bis Uhr
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Ort: Brandenburg an der Havel

Erfahrungsaustausch "Kommunale Wärmeplanung"

Datum
Uhrzeit
bis Uhr
Information
Ort: Cottbus/Chóśebuz

Fachkonferenz des Klimabündnisses Stadtentwicklung "Integrierte energetische Stadtentwicklung" mit Preisverleihung

Datum
Uhrzeit
bis Uhr
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Ort des Geschehens: Tagungshaus der Hoffbauer-Stiftung, Hermannswerder

online-Veranstaltung Kommunale Wärmeplanung: Vorstellung des Erstattungsverfahrens im Land Brandenburg

Datum
Uhrzeit
bis Uhr
Information
Mit der Pflicht zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung ist auf die Kommunen Brandenburgs eine neue Aufgabe zugekommen. In der Veranstaltung wird erläutert, wie das Verfahren zur Erstattung der dadurch entstehenden Kosten gut geplant werden kann. Ihnen wird der aktuelle Stand zur Kommunalen Wärmeplanung im Land Brandenburg dargestellt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht die Ausgestaltung des Verfahrens zur Erstattung der durch die Aufstellung der kommunalen Wärmeplanung entstandenen Kosten durch das Land Brandenburg (MIL) an die Kommunen. Vornehmlich adressiert die Fachveranstaltung diejenigen planungsverantwortlichen Stellen, die ein Erstattungsverfahren anstreben. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter Ref25.MIL@MIL.Brandenburg.de zur Verfügung.
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