Kommunale Wärmeplanung

Die Wärmewende ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung der im Bundesklimaschutzgesetz verankerten Klimaneutralität 2045. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes, das seit 01.01.2024 in Kraft getreten ist, verpflichtet die Bundesländer zu einer flächendeckenden Wärmeplanung, um einen verlässlichen Rahmen für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung sowie für die notwendigen Investitionen der Netzbetreiber, Stadtwerke und Hauseigentümer zu schaffen.
Als Instrument der informellen Fachplanung fällt die Wärmeplanung in den Zuständigkeitsbereich des MIL/Referat 25, während für Belange der ausführenden Umsetzung das Ressort für Energiewirtschaft (MWAEK) zuständig ist.
Brandenburg hat mit der Brandenburgischen Wärmeplanungsverordnung (seit 24.07.2024 in Kraft) die Verpflichtung zur flächendeckenden Wärmeplanung auf die Gemeinden übertragen.
Außerdem hat das MIL die Brandenburgische Wärmeplanungsgebührenordnung für die Datenauskunft der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erlassen (seit 10.08.2024 in Kraft).
Zur weiteren Unterstützung der Kommunen werden regelmäßig Workshops sowie Online- und Präsenzveranstaltungen durchgeführt. Zwei erfahrene Bildungspartner bieten im Auftrag des MIL kostenfreie Schulungen für die zuständigen Mitarbeitenden der Kommunen zum Wissensaufbau zur kommunalen Wärmeplanung an. Die Energieagentur hält zudem ein Wärmekataster mit dem berechneten Wärmebedarf für jedes Gebäude einer Gemeinde auf Basis gebäudescharfer Alkis-Daten bereit.