Kommunale Wärmeplanung

© AdobeStock Robert Poorten
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Die Wärmewende ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung der im Bundesklimaschutzgesetz verankerten Klimaneutralität 2045. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes, das seit 01.01.2024 in Kraft getreten ist, verpflichtet die Bundesländer zu einer flächendeckenden Wärmeplanung, um einen verlässlichen Rahmen für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung sowie für die notwendigen Investitionen der Netzbetreiber, Stadtwerke und Hauseigentümer zu schaffen.

Als Instrument der informellen Fachplanung fällt die Wärmeplanung in den Zuständigkeitsbereich des MIL/Referat 25, während für Belange der ausführenden Umsetzung das Ressort für Energiewirtschaft (MWAEK) zuständig ist.

Brandenburg hat mit der Brandenburgischen Wärmeplanungsverordnung (seit 24.07.2024 in Kraft)  die Verpflichtung zur flächendeckenden Wärmeplanung auf die Gemeinden übertragen.

Außerdem hat das MIL die Brandenburgische Wärmeplanungsgebührenordnung  für die Datenauskunft der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erlassen (seit 10.08.2024 in Kraft).

Zur weiteren Unterstützung der Kommunen werden regelmäßig Workshops sowie Online- und Präsenzveranstaltungen durchgeführt. Zwei erfahrene Bildungspartner bieten im Auftrag des MIL kostenfreie Schulungen für die zuständigen Mitarbeitenden der Kommunen zum Wissensaufbau zur kommunalen Wärmeplanung an. Die Energieagentur hält zudem ein Wärmekataster mit dem berechneten Wärmebedarf für jedes Gebäude einer Gemeinde auf Basis gebäudescharfer Alkis-Daten bereit.



Termine

Erfahrungsaustausch zur kommunalen Wärmeplanung

Datum
Uhrzeit
bis Uhr
Information
Ort: Brandenburg an der Havel

Erfahrungsaustausch zur kommunalen Wärmeplanung

Datum
Uhrzeit
bis Uhr
Information
Ort: Cottbus/Chóśebuz

online-Veranstaltung Kommunale Wärmeplanung: Vorstellung des Erstattungsverfahrens im Land Brandenburg

Datum
Uhrzeit
bis Uhr
Information
Mit der Pflicht zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung ist auf die Kommunen Brandenburgs eine neue Aufgabe zugekommen. In der Veranstaltung wird erläutert, wie das Verfahren zur Erstattung der dadurch entstehenden Kosten gut geplant werden kann. Ihnen wird der aktuelle Stand zur Kommunalen Wärmeplanung im Land Brandenburg dargestellt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht die Ausgestaltung des Verfahrens zur Erstattung der durch die Aufstellung der kommunalen Wärmeplanung entstandenen Kosten durch das Land Brandenburg (MIL) an die Kommunen. Vornehmlich adressiert die Fachveranstaltung diejenigen planungsverantwortlichen Stellen, die ein Erstattungsverfahren anstreben. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter Ref25.MIL@MIL.Brandenburg.de zur Verfügung.

online-Veranstaltung Kommunale Wärmeplanung

Datum
Uhrzeit
bis Uhr
Information
Das MIL hat die Umsetzungsverordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung - Bbg WPVO) erarbeitet. Informationen darüber und über Erfahrungen mit der Erstellung von kommunalen Wärmeplanungen sollen bei dieser online-Veranstaltung kommuniziert werden.
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