Die Radverkehrsstrategie 2030
Die Strategie der Landesregierung zur Förderung des Radverkehrs bildet die konzeptionelle Grundlage der Radverkehrsförderung in Brandenburg.
Nicht erst seit Veröffentlichung der Radverkehrsstrategie in 2017 ist der Radverkehr ein wesentlicher Bestandteil der brandenburgischen Landespolitik. Das Ziel ist eine umweltverträgliche, gesunde und sichere Bedienung der Mobilitätsbedürfnisse in städtischen und ländlichen Räumen.
Die Strategie der Landesregierung zur Förderung des Radverkehrs bildet die konzeptionelle Grundlage der Radverkehrsförderung in Brandenburg.
Nicht erst seit Veröffentlichung der Radverkehrsstrategie in 2017 ist der Radverkehr ein wesentlicher Bestandteil der brandenburgischen Landespolitik. Das Ziel ist eine umweltverträgliche, gesunde und sichere Bedienung der Mobilitätsbedürfnisse in städtischen und ländlichen Räumen.
Wesentliche Ziele der Radverkehrsstrategie
- Radverkehrsinfrastruktur erweitern, erhalten und modernisieren,
- Förderung der Verknüpfung von ÖPNV und Fahrrad im Verbundgebiet BerlinBrandenburg kundenfreundlich lenken, unterstützen und wo möglich auch fördern,
- Nahmobilität aus verkehrspolitischer und städtebaulicher Sicht als Voraussetzung für eine klima- und umweltfreundliche Mobilität in Städten und Gemeinden stärken,
- Informationen zu den positiven Effekten des Radfahrens für den Einzelnen und die Gesellschaft verbessern,
- Kommunikation zwischen Landesregierung und kommunaler Familie ausbauen,
- Bundes-, Landes- oder auch kommunale Aktionen zur Förderung des Radverkehrs initiieren und unterstützen.
- Radverkehrsinfrastruktur erweitern, erhalten und modernisieren,
- Förderung der Verknüpfung von ÖPNV und Fahrrad im Verbundgebiet BerlinBrandenburg kundenfreundlich lenken, unterstützen und wo möglich auch fördern,
- Nahmobilität aus verkehrspolitischer und städtebaulicher Sicht als Voraussetzung für eine klima- und umweltfreundliche Mobilität in Städten und Gemeinden stärken,
- Informationen zu den positiven Effekten des Radfahrens für den Einzelnen und die Gesellschaft verbessern,
- Kommunikation zwischen Landesregierung und kommunaler Familie ausbauen,
- Bundes-, Landes- oder auch kommunale Aktionen zur Förderung des Radverkehrs initiieren und unterstützen.
Ziele des Koalitionsvertrages
Auch die jetzige Landesregierung hat sich zum Thema Radverkehr bekannt und ambitionierte Ziele im Koalitionsvertrag verankert. So soll der Anteil des Umweltverbundes von derzeit 40 Prozent auf 60 Prozent bis zum Jahr 2030 erhöht werden. Ein erster Schritt zur Festlegung geeigneter Maßnahmen wird die Überarbeitung der Mobilitätsstrategie 2030 sein. Parallel dazu erfolgt aktuell die Neukonzeption der Radverkehrsstrategie 2030. Diese wird unter anderem die weiteren Zielstellungen des Koalitionsvertrages sowie des durch den Brandenburger Landtag beschlossenen "Radverkehrs-Antrag" berücksichtigen. Dazu zählt u.a. die Durchführung einer Potenzialanalyse von Radschnellverbindungen zur Kostenfolgenabschätzung der Aufnahme von „selbständigen Radwegen“ in das Brandenburgische Straßengesetz.
In 2021 bereits erstmals in Brandenburg eingeführt, und in 2022 fortgesetzt, wurde eine Lastenradprämie. Die Verlagerung von Lastentransporten auf Lastenräder soll zur Verbesserung der Lebens-, Umfeld- und Umweltqualität sowie zur Stärkung innovativer Anwendungen im Verkehrsbereich beitragen.
Ebenso wird die Gewährleistung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer - explizit auch für Radfahrende - im Rahmen der Radverkehrsstrategie Berücksichtigung finden. Um zum Beispiel in Abbiegesituationen des Schwerlastverkehrs das Unfallrisiko für Radfahrende zu reduzieren, fördert das im Rahmen eines Förderprogramm des Landes die Nachrüstung von Abbiegeassistenten.
Neben den im aktuellen Koalitionsvertrag benannten 20 Millionen Euro Landesmitteln, die das MIL in seinem Einzelplan jährlich für den Radverkehr zur Verfügung zu stellen plant, stehen weitere Mittel für die Förderung des Radverkehrs im Land bereit.
Die Einrichtung eines Zukunftsinvestitionsfonds "Verkehrsinfrastruktur" durch das MIL sieht nochmals zusätzliche Fördermittel für kommunale Radwege als Teil eines landesweiten Radwegenetzes vor. Auch andere Ressorts der Landesregierung verfügen über Fördermöglichkeiten, die einer Verbesserung des Radverkehrs im Land dienen. Ergänzt werden die landeseigenen Investitionen und Förderangbebote durch eine Vielzahl an Förderprogrammen und Finanzhilfen des Bundes.
Auch die jetzige Landesregierung hat sich zum Thema Radverkehr bekannt und ambitionierte Ziele im Koalitionsvertrag verankert. So soll der Anteil des Umweltverbundes von derzeit 40 Prozent auf 60 Prozent bis zum Jahr 2030 erhöht werden. Ein erster Schritt zur Festlegung geeigneter Maßnahmen wird die Überarbeitung der Mobilitätsstrategie 2030 sein. Parallel dazu erfolgt aktuell die Neukonzeption der Radverkehrsstrategie 2030. Diese wird unter anderem die weiteren Zielstellungen des Koalitionsvertrages sowie des durch den Brandenburger Landtag beschlossenen "Radverkehrs-Antrag" berücksichtigen. Dazu zählt u.a. die Durchführung einer Potenzialanalyse von Radschnellverbindungen zur Kostenfolgenabschätzung der Aufnahme von „selbständigen Radwegen“ in das Brandenburgische Straßengesetz.
In 2021 bereits erstmals in Brandenburg eingeführt, und in 2022 fortgesetzt, wurde eine Lastenradprämie. Die Verlagerung von Lastentransporten auf Lastenräder soll zur Verbesserung der Lebens-, Umfeld- und Umweltqualität sowie zur Stärkung innovativer Anwendungen im Verkehrsbereich beitragen.
Ebenso wird die Gewährleistung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer - explizit auch für Radfahrende - im Rahmen der Radverkehrsstrategie Berücksichtigung finden. Um zum Beispiel in Abbiegesituationen des Schwerlastverkehrs das Unfallrisiko für Radfahrende zu reduzieren, fördert das im Rahmen eines Förderprogramm des Landes die Nachrüstung von Abbiegeassistenten.
Neben den im aktuellen Koalitionsvertrag benannten 20 Millionen Euro Landesmitteln, die das MIL in seinem Einzelplan jährlich für den Radverkehr zur Verfügung zu stellen plant, stehen weitere Mittel für die Förderung des Radverkehrs im Land bereit.
Die Einrichtung eines Zukunftsinvestitionsfonds "Verkehrsinfrastruktur" durch das MIL sieht nochmals zusätzliche Fördermittel für kommunale Radwege als Teil eines landesweiten Radwegenetzes vor. Auch andere Ressorts der Landesregierung verfügen über Fördermöglichkeiten, die einer Verbesserung des Radverkehrs im Land dienen. Ergänzt werden die landeseigenen Investitionen und Förderangbebote durch eine Vielzahl an Förderprogrammen und Finanzhilfen des Bundes.
Gutachten zur Potenzialanalyse von Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten in Brandenburg
Das erstellte Gutachten zur Potenzialanalyse von Radschnellverbindungen in Brandenburg ermittelt flächendeckend und systematisch, auf welchen Streckenabschnitten im Land Radschnellverbindungen einen zentralen Baustein zur Erschließung von Verlagerungspotenzialen darstellen können. Somit wurden potenzielle Korridore ermittelt, diese mit einem nutzwertanalytischen Ansatz bewertet und priorisiert sowie überschlägig die Kosten für jeden Korridor ermittelt. Ein Steckbrief fasst jeweils Daten, grobe Lage, Bewertungsergebnis und Kosten für jeden ermittelten Korridor zusammen.
In einem neuen „Lenkungskreis Radschnellverbindungen“ gemeinsam mit Berlin wird das MIL die nächsten Umsetzungsschritte auf Grundlage des Gutachtens und den Aktivitäten Berlins diskutieren. Dieser Lenkungskreis wird zukünftig die Umsetzung des Themas begleiten.
Darüber hinaus wird das Thema auch im Zusammenhang mit der Neukonzeption der Radverkehrsstrategie sowie dem parallel laufenden Dialogprozess zur Erarbeitung eines Mobilitätsgesetzes diskutiert.
Die Potenzialanalyse der Radschnellverbindungen im Land Brandenburg steht ihnen als Download auf dieser Seite zur Verfügung.
Das erstellte Gutachten zur Potenzialanalyse von Radschnellverbindungen in Brandenburg ermittelt flächendeckend und systematisch, auf welchen Streckenabschnitten im Land Radschnellverbindungen einen zentralen Baustein zur Erschließung von Verlagerungspotenzialen darstellen können. Somit wurden potenzielle Korridore ermittelt, diese mit einem nutzwertanalytischen Ansatz bewertet und priorisiert sowie überschlägig die Kosten für jeden Korridor ermittelt. Ein Steckbrief fasst jeweils Daten, grobe Lage, Bewertungsergebnis und Kosten für jeden ermittelten Korridor zusammen.
In einem neuen „Lenkungskreis Radschnellverbindungen“ gemeinsam mit Berlin wird das MIL die nächsten Umsetzungsschritte auf Grundlage des Gutachtens und den Aktivitäten Berlins diskutieren. Dieser Lenkungskreis wird zukünftig die Umsetzung des Themas begleiten.
Darüber hinaus wird das Thema auch im Zusammenhang mit der Neukonzeption der Radverkehrsstrategie sowie dem parallel laufenden Dialogprozess zur Erarbeitung eines Mobilitätsgesetzes diskutiert.
Die Potenzialanalyse der Radschnellverbindungen im Land Brandenburg steht ihnen als Download auf dieser Seite zur Verfügung.
Die Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) 3.0
Inhaltlich wird sich die künftige Radverkehrsstrategie in Brandenburg auch an den Zielen und Vorgaben des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) orientieren, der das strategische Grundsatzdokument des Bundes für die Radverkehrspolitik darstellt. In 2021 wurde der NRVP 3.0 veröffentlicht
Inhaltlich wird sich die künftige Radverkehrsstrategie in Brandenburg auch an den Zielen und Vorgaben des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) orientieren, der das strategische Grundsatzdokument des Bundes für die Radverkehrspolitik darstellt. In 2021 wurde der NRVP 3.0 veröffentlicht