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Befahren von Strecken in Brandenburg mit Lang-LKW

Parkender LKW mit Anhänger und gelben Hinweisschild "Lang-LKW"
Lang-LKW auf einem Rasthof © MIL / Dögnitz

Bis Mai 2016 konnten Lang LKW im Rahmen eines bundesweiten Feldversuchs auf vorher festgelegten Routen fahren. Nach dessen Auslaufen wurde die Nutzung der Lang-LKW in einen streckenbezogenen Regelbetrieb überführt. Dies erfolgte mit der vom Bundesverkehrsministerium am 27. Dezember 2016 verkündeten siebten Änderungs-Verordnung zur Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (sog. Lang-LKW Verordnung).

Mit der am 31. Januar in Kraft getretenen, inzwischen 13. Änderungsverordnung zur Lang-LKW-Verordnung ist das für diese Fahrzeugkombinationen zugelassenen Netz auf rd. 12.800 km auf Autobahnen, darunter auch nahezu alle Abschnitte in Brandenburg, angewachsen.

Das Positivnetz kann vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) weiterhin aktualisiert und erweitert werden. Die Meldung der geeigneten Straßenabschnitte im nachgeordneten Netz erfolgen durch die jeweiligen Bundesländer. Die Bundesländer prüfen dazu kontinuierlich Strecken auf ihre Eignung. Die Gewichtsbeschränkungen für LKW bleiben unverändert bestehen. Auch Lang-LKW dürfen 40 Tonnen Gewicht, beziehungsweise 44 Tonnen im Kombinierten Verkehr nicht überschreiten.

Der so genannte verlängerte Sattelauflieger (Sattelkraftfahrzeug bis zu einer Gesamtlänge von 17,88 Metern à Lang-LKW Typ 1) darf befristet bis zum 31.12.2026 weiter getestet werden. Hierfür hat Brandenburg sein gesamtes Streckennetz geöffnet.

Parkender LKW mit Anhänger und gelben Hinweisschild "Lang-LKW"
Lang-LKW auf einem Rasthof © MIL / Dögnitz

Bis Mai 2016 konnten Lang LKW im Rahmen eines bundesweiten Feldversuchs auf vorher festgelegten Routen fahren. Nach dessen Auslaufen wurde die Nutzung der Lang-LKW in einen streckenbezogenen Regelbetrieb überführt. Dies erfolgte mit der vom Bundesverkehrsministerium am 27. Dezember 2016 verkündeten siebten Änderungs-Verordnung zur Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (sog. Lang-LKW Verordnung).

Mit der am 31. Januar in Kraft getretenen, inzwischen 13. Änderungsverordnung zur Lang-LKW-Verordnung ist das für diese Fahrzeugkombinationen zugelassenen Netz auf rd. 12.800 km auf Autobahnen, darunter auch nahezu alle Abschnitte in Brandenburg, angewachsen.

Das Positivnetz kann vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) weiterhin aktualisiert und erweitert werden. Die Meldung der geeigneten Straßenabschnitte im nachgeordneten Netz erfolgen durch die jeweiligen Bundesländer. Die Bundesländer prüfen dazu kontinuierlich Strecken auf ihre Eignung. Die Gewichtsbeschränkungen für LKW bleiben unverändert bestehen. Auch Lang-LKW dürfen 40 Tonnen Gewicht, beziehungsweise 44 Tonnen im Kombinierten Verkehr nicht überschreiten.

Der so genannte verlängerte Sattelauflieger (Sattelkraftfahrzeug bis zu einer Gesamtlänge von 17,88 Metern à Lang-LKW Typ 1) darf befristet bis zum 31.12.2026 weiter getestet werden. Hierfür hat Brandenburg sein gesamtes Streckennetz geöffnet.

Multimodale Verkehre

Schiene und Straße können sich im Kombinierten Verkehr sinnvoll ergänzen. Lang-LKW sind ein weiteres Element, um intelligente Logistiksysteme für das Zusammenspiel von Straßen- und Schienentransporten zu entwickeln. 

Schiene und Straße können sich im Kombinierten Verkehr sinnvoll ergänzen. Lang-LKW sind ein weiteres Element, um intelligente Logistiksysteme für das Zusammenspiel von Straßen- und Schienentransporten zu entwickeln. 

Brandenburg hat Lang-LKW-Strecken angemeldet

Die Lang-LKW sind fünf Jahre mit positivem Befund im Feldversuch getestet worden und bewähren sich weiterhin in der Praxis. Die Fahrzeuge sind sicher, sparen Kraftstoff und führen weder zur Verlagerung von Verkehren auf die Straße noch zu einer stärkeren Belastung unserer Infrastruktur. Zwei Lang-LKW ersetzen in der Regel drei herkömmliche LKW. Weniger Fahrzeuge bedeuten auch weniger Emissionen.

Die Speditionen können Fahrzeuge mit Anhängern mit einer Gesamtlänge bis zu 25,25 Metern und einer Nutzlast von 40 Tonnen auf den für Lang-LKW ausgewiesenen Routen einsetzen. Zum Vergleich: Konventionelle LKW haben ebenfalls eine Nutzlast von bis zu 40 Tonnen und eine Länge von 18,75 Meter. Konventionelle wie Lang-LKW, die im Kombinierten Verkehr eingesetzt werden, dürfen mit maximal 44 Tonnen Ladung unterwegs sein.

Die Lang-LKW sind fünf Jahre mit positivem Befund im Feldversuch getestet worden und bewähren sich weiterhin in der Praxis. Die Fahrzeuge sind sicher, sparen Kraftstoff und führen weder zur Verlagerung von Verkehren auf die Straße noch zu einer stärkeren Belastung unserer Infrastruktur. Zwei Lang-LKW ersetzen in der Regel drei herkömmliche LKW. Weniger Fahrzeuge bedeuten auch weniger Emissionen.

Die Speditionen können Fahrzeuge mit Anhängern mit einer Gesamtlänge bis zu 25,25 Metern und einer Nutzlast von 40 Tonnen auf den für Lang-LKW ausgewiesenen Routen einsetzen. Zum Vergleich: Konventionelle LKW haben ebenfalls eine Nutzlast von bis zu 40 Tonnen und eine Länge von 18,75 Meter. Konventionelle wie Lang-LKW, die im Kombinierten Verkehr eingesetzt werden, dürfen mit maximal 44 Tonnen Ladung unterwegs sein.

Antragsverfahren

Den Antrag auf Zulassung von Lang-LKW gemäß "Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV)" des Bundesverkehrsministeriums zur Aufnahme in das Positivnetz einschließlich des zu beachtenden Hinweisblattes finden Sie unter nachfolgenden Links.

Den Antrag auf Zulassung von Lang-LKW gemäß "Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV)" des Bundesverkehrsministeriums zur Aufnahme in das Positivnetz einschließlich des zu beachtenden Hinweisblattes finden Sie unter nachfolgenden Links.

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