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Binnenschifffahrt

Binnenschifffahrt,
© Fischer-Schultz
Binnenschifffahrt,
© Fischer-Schultz

Brandenburg ist das Land mit den meisten schiffbaren Landesgewässern. Die Gewässer unterteilen sich in Bundeswasserstraßen und in schiffbare Landesgewässer. Die Bundeswasserstraßen in Brandenburg haben ein Länge von rund 1.167 km und die schiffbaren Landesgewässer von weiteren rund 570 km. Zu den schiffbaren Landesgewässern gehören unter anderem: das Biosphärenreservat Spreewald, der Schwielochsee, der Nottekanal mit dem Mellensee, die Fehrbelliner Gewässer und die Ruppiner Wasserstraße.

Für die Belange des Schiffsverkehrs auf den schiffbaren Landesgewässern sind das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Landesbehörde und das Landesamt für Bauen und Verkehr als obere Landesbehörde zuständig.

Damit auf den schiffbaren Landesgewässern der Schiffsverkehr sicher stattfindet, gelten dort die Regeln der Landesschifffahrtsverordnung. Diese regelt die Zulassungsvorschriften für das Führen von Wasserfahrzeugen, Bestimmungen über den Bau, die Ausrüstung, die Besatzung von Fahrzeugen sowie Zulassungsvorschriften für Wasserfahrzeuge. Weiter enthält die Landesschifffahrtsverordnung die auf den schiffbaren Landesgewässern geltenden Verkehrsvorschriften.  

Brandenburg ist das Land mit den meisten schiffbaren Landesgewässern. Die Gewässer unterteilen sich in Bundeswasserstraßen und in schiffbare Landesgewässer. Die Bundeswasserstraßen in Brandenburg haben ein Länge von rund 1.167 km und die schiffbaren Landesgewässer von weiteren rund 570 km. Zu den schiffbaren Landesgewässern gehören unter anderem: das Biosphärenreservat Spreewald, der Schwielochsee, der Nottekanal mit dem Mellensee, die Fehrbelliner Gewässer und die Ruppiner Wasserstraße.

Für die Belange des Schiffsverkehrs auf den schiffbaren Landesgewässern sind das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Landesbehörde und das Landesamt für Bauen und Verkehr als obere Landesbehörde zuständig.

Damit auf den schiffbaren Landesgewässern der Schiffsverkehr sicher stattfindet, gelten dort die Regeln der Landesschifffahrtsverordnung. Diese regelt die Zulassungsvorschriften für das Führen von Wasserfahrzeugen, Bestimmungen über den Bau, die Ausrüstung, die Besatzung von Fahrzeugen sowie Zulassungsvorschriften für Wasserfahrzeuge. Weiter enthält die Landesschifffahrtsverordnung die auf den schiffbaren Landesgewässern geltenden Verkehrsvorschriften.  

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