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ÖPNV-Gesetz

Fahrgäste beim umsteigen.
© MIL/Fischer-Schultz

Das ÖPNV-Gesetz gilt für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) des Landes Brandenburg auf Schienen, Straßen und Gewässern. Dazu gehören Eisenbahnen, Busse und Straßenbahnen,Taxen und Mietwagen, aber auch Fähren.

Zum 1. Januar 1996 trat im Land Brandenburg das ÖPNV-Gesetz erstmals in Kraft und wurde zuletzt im Dezember 2017 geändert.

Im ÖPNV-Gesetz hat die Landesregierung den (ÖPNV) als Aufgabe der Daseinsvorsorge definiert. Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist das Land. Für den übrigen ÖPNV tragen die Kreise und kreisfreien Städte die Aufgaben- und Ausgabenverantwortung.

Die nächste Novellierung des ÖPNV-Gesetzes erfolgt voraussichtlich 2021. Weitere Informationen hierzu folgen.

Fahrgäste beim umsteigen.
© MIL/Fischer-Schultz

Das ÖPNV-Gesetz gilt für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) des Landes Brandenburg auf Schienen, Straßen und Gewässern. Dazu gehören Eisenbahnen, Busse und Straßenbahnen,Taxen und Mietwagen, aber auch Fähren.

Zum 1. Januar 1996 trat im Land Brandenburg das ÖPNV-Gesetz erstmals in Kraft und wurde zuletzt im Dezember 2017 geändert.

Im ÖPNV-Gesetz hat die Landesregierung den (ÖPNV) als Aufgabe der Daseinsvorsorge definiert. Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist das Land. Für den übrigen ÖPNV tragen die Kreise und kreisfreien Städte die Aufgaben- und Ausgabenverantwortung.

Die nächste Novellierung des ÖPNV-Gesetzes erfolgt voraussichtlich 2021. Weitere Informationen hierzu folgen.

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