Leitfaden: Satzungen zur Erhaltung und Gestaltung der ortsbildprägenden Bausubstanz

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) ist Partner und Unterstützer der Städte und der kleineren Orte bei ihrer baulichen Entwicklung. Baukultur ist dabei ein wichtiger Punkt. Mit Hilfe der Städtebau- und Wohnraumförderung, durch bürgerschaftliches Engagement und Gespräche der Stadtverwaltungen mit Bürgerinnen und Bürgern sind die Städte hier weit vorangekommen. Ein passgenauer, für alle Beteiligten verständlicher Rechtsrahmen ist ebenfalls unverzichtbar für die Stadt- und Ortsentwicklung. In 25 Jahren hat sich die Anwendung der im Bau- und Denkmalrecht geregelten Satzungen bewährt. Insbesondere sensible Stadtbereiche sollen das Vorhandene schützen und Regeln aufstellen, wie hier weiter gebaut werden kann.

Viele Brandenburger Städte und Gemeinden haben Erfahrungen mit diesen Satzungen gesammelt. Das MIL hat die kommunale Praxis in einer Studie untersuchen lassen, um Hinweise und Empfehlungen zu erhalten, wie die Aufstellungsverfahren und die Anwendung der Satzungen weiter verbessert werden können.

Auf dieser Grundlage haben wir den Leitfaden erstellt, der die Hinweise und Empfehlungen für die Satzungsanwendung in kompakter Form zusammenfasst

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