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Was sind "Umstufungen" von Straßen?

Straßen werden aufgrund ihrer Bedeutung für den Verkehr unterschiedlich gruppiert. Das hängt unter anderem davon ab, ob sie einem weiträumigen Verkehr dienen oder innerhalb des Landesgebietes untereinander oder zusammen ein Verkehrsnetz bilden. Ändert sich die Bedeutung, wird die Straße entsprechend umgestuft.

Die Straßengruppe benennt in der Regel auch den Baulastträger. Dies ergibt folgendes Bild:

  • Bundesfernstraßen: Bund
  • Landesstraßen: Land
  • Kreisstraßen: Landkreise und kreisfreie Städte
  • Gemeindestraßen: Gemeinden und kreisfreie Städte
  • Sonstige öffentliche Straßen: in der Regel die Gemeinden beziehungsweise die kreisfreien Städte

Bei Bundes- und Landesstraßen gibt es eine Ausnahme. Wenn die Einwohnerzahl einer Stadt eine bestimmte Größe übersteigt, wird die Stadt jeweils auch Baulastträger für Bundes- und Landesstraßen in ihrem Stadtgebiet. Die Zuteilung kann Veränderungen unterliegen, wenn sich die Funktion innerhalb eines Straßennetzes ändert. Hat sich die Verkehrsbedeutung einer Straße gewandelt, wird das Umstufungsverfahren gemäß § 7 Brandenburgisches Straßengesetz oder § 2 Absatz 6 Bundesfernstraßengesetz in Gang gesetzt.

Straßen werden aufgrund ihrer Bedeutung für den Verkehr unterschiedlich gruppiert. Das hängt unter anderem davon ab, ob sie einem weiträumigen Verkehr dienen oder innerhalb des Landesgebietes untereinander oder zusammen ein Verkehrsnetz bilden. Ändert sich die Bedeutung, wird die Straße entsprechend umgestuft.

Die Straßengruppe benennt in der Regel auch den Baulastträger. Dies ergibt folgendes Bild:

  • Bundesfernstraßen: Bund
  • Landesstraßen: Land
  • Kreisstraßen: Landkreise und kreisfreie Städte
  • Gemeindestraßen: Gemeinden und kreisfreie Städte
  • Sonstige öffentliche Straßen: in der Regel die Gemeinden beziehungsweise die kreisfreien Städte

Bei Bundes- und Landesstraßen gibt es eine Ausnahme. Wenn die Einwohnerzahl einer Stadt eine bestimmte Größe übersteigt, wird die Stadt jeweils auch Baulastträger für Bundes- und Landesstraßen in ihrem Stadtgebiet. Die Zuteilung kann Veränderungen unterliegen, wenn sich die Funktion innerhalb eines Straßennetzes ändert. Hat sich die Verkehrsbedeutung einer Straße gewandelt, wird das Umstufungsverfahren gemäß § 7 Brandenburgisches Straßengesetz oder § 2 Absatz 6 Bundesfernstraßengesetz in Gang gesetzt.