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Was ist ein Aufgabenträger im Nahverkehr?

Ein Zug aus dem Nahverkehr des VBB © MIL/Fischer-Schultz

Der Begriff "Aufgabenträger" stammt aus dem Regionalisierungsgesetz – dort heißt es in § 1: "Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Die Stellen, die diese Aufgabe wahrnehmen, werden durch Landesrecht bestimmt." Sie sind die Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Nach dem ÖPNV-Gesetz des Landes Brandenburg ist Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) das Land Brandenburg. Die 14 Landkreise und 4 kreisfreien Städte sind Aufgabenträger für den kommunalen ÖPNV, also für Busse und Straßenbahnen.

Kostensenkung durch Wettbewerb

Die Aufgabenträger sind für die Gestaltung des Verkehrsangebotes in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Hierfür planen und bestellen sie Verkehrsleistungen bei den Verkehrsunternehmen im Interesse der Allgemeinheit. Die Verkehrsverträge werden dabei zu immer größeren Teilen im Wettbewerb vergeben. Das wirkt sich positiv auf Kosten, Leistung und Qualität aus.

Die Erbringung von Verkehrsleistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge bedarf der finanziellen Unterstützung durch die öffentliche Hand in erheblichem Umfang.

Größter Verkehrsverbund Deutschlands

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) ist mit einem Einzugsgebiet von rund 30.500 Quadratkilometer der größte Verkehrsverbund Deutschlands. Beteiligt sind die Länder Berlin, Brandenburg und die 14 Landkreise und 4 kreisfreien Städte des Landes Brandenburg.

Der VBB wurde als Aufgabenträgerverbund 1996 gegründet. Er sichert seit dem 1. April 1999 verkehrsmittelübergreifend einheitliche Tarife und gewährleistet ein integriertes Verkehrsangebot im Verbundgebiet. Mittlerweile sind im VBB über 1.000 Verkehrslinien aktiv, die mehr als 13.000 Haltestellen anfahren. Über 1,5 Milliarden Menschen werden jedes Jahr befördert.

In anderen Bundesländern gibt es abweichende Organisationsformen. Zum Beispiel übernehmen in Sachsen fünf, in Hessen drei Zweckverbände die Rolle der Aufgabenträger für den ÖPNV. Bayern, Thüringen oder Schleswig-Holstein haben dagegen die Aufgabenträgerschaft im SPNV an landesweit zuständige Nahverkehrsgesellschaften übertragen.

Ein Zug aus dem Nahverkehr des VBB © MIL/Fischer-Schultz

Der Begriff "Aufgabenträger" stammt aus dem Regionalisierungsgesetz – dort heißt es in § 1: "Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Die Stellen, die diese Aufgabe wahrnehmen, werden durch Landesrecht bestimmt." Sie sind die Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Nach dem ÖPNV-Gesetz des Landes Brandenburg ist Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) das Land Brandenburg. Die 14 Landkreise und 4 kreisfreien Städte sind Aufgabenträger für den kommunalen ÖPNV, also für Busse und Straßenbahnen.

Kostensenkung durch Wettbewerb

Die Aufgabenträger sind für die Gestaltung des Verkehrsangebotes in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Hierfür planen und bestellen sie Verkehrsleistungen bei den Verkehrsunternehmen im Interesse der Allgemeinheit. Die Verkehrsverträge werden dabei zu immer größeren Teilen im Wettbewerb vergeben. Das wirkt sich positiv auf Kosten, Leistung und Qualität aus.

Die Erbringung von Verkehrsleistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge bedarf der finanziellen Unterstützung durch die öffentliche Hand in erheblichem Umfang.

Größter Verkehrsverbund Deutschlands

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) ist mit einem Einzugsgebiet von rund 30.500 Quadratkilometer der größte Verkehrsverbund Deutschlands. Beteiligt sind die Länder Berlin, Brandenburg und die 14 Landkreise und 4 kreisfreien Städte des Landes Brandenburg.

Der VBB wurde als Aufgabenträgerverbund 1996 gegründet. Er sichert seit dem 1. April 1999 verkehrsmittelübergreifend einheitliche Tarife und gewährleistet ein integriertes Verkehrsangebot im Verbundgebiet. Mittlerweile sind im VBB über 1.000 Verkehrslinien aktiv, die mehr als 13.000 Haltestellen anfahren. Über 1,5 Milliarden Menschen werden jedes Jahr befördert.

In anderen Bundesländern gibt es abweichende Organisationsformen. Zum Beispiel übernehmen in Sachsen fünf, in Hessen drei Zweckverbände die Rolle der Aufgabenträger für den ÖPNV. Bayern, Thüringen oder Schleswig-Holstein haben dagegen die Aufgabenträgerschaft im SPNV an landesweit zuständige Nahverkehrsgesellschaften übertragen.