Förderprogramme der Wohnraumförderung
Für die Wohnraumförderung erstellt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) die Richtlinien. Die konkrete Förderung wird durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) übernommen.
Für die Wohnraumförderung erstellt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) die Richtlinien. Die konkrete Förderung wird durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) übernommen.
Mietwohnungsbau
Das Land Brandenburg gewährt Darlehen und Zuschüsse für die Schaffung (beziehungsweise Modernisierung und Instandsetzung) von generationsgerechten Mietwohnungen zu sozial verträglichen Mieten. Auch für den nachträglichen Ein- oder Anbau von Aufzügen stellt das Land Zuschüsse und Darlehen bereit.
Für die Förderung werden insbesondere Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren, Studierende und Auszubildende sowie Personen in sozialen Notlagen (Wohnungslose und geflüchtete Menschen) berücksichtigt. Darüber hinaus stehen neue Konzepte für Mehrgenerationswohnen, Wohngemeinschaften im Alter und weitere innovative Formen des Zusammenlebens im Fokus. Für Menschen mit schweren Mobilitätsbehinderungen können in vorhandenen Mietwohnungen der barrierefreie Umbau der Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten gefördert werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Das Land Brandenburg gewährt Darlehen und Zuschüsse für die Schaffung (beziehungsweise Modernisierung und Instandsetzung) von generationsgerechten Mietwohnungen zu sozial verträglichen Mieten. Auch für den nachträglichen Ein- oder Anbau von Aufzügen stellt das Land Zuschüsse und Darlehen bereit.
Für die Förderung werden insbesondere Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren, Studierende und Auszubildende sowie Personen in sozialen Notlagen (Wohnungslose und geflüchtete Menschen) berücksichtigt. Darüber hinaus stehen neue Konzepte für Mehrgenerationswohnen, Wohngemeinschaften im Alter und weitere innovative Formen des Zusammenlebens im Fokus. Für Menschen mit schweren Mobilitätsbehinderungen können in vorhandenen Mietwohnungen der barrierefreie Umbau der Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten gefördert werden.
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Wohneigentum
Für die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum gelten bestimmte Gebietskulissen.
Der typische Neubau wird in allen innerstädtischen Sanierungs- und Entwicklungsgebieten (rot), in den ausgewiesenen "Vorranggebieten Wohnen" (grün), im Geltungsbereich von Bebauungsplänen, die nach § 13a BauGB oder § 13b BauGB aufgestellt wurden, gefördert. In den ausgewiesenen "Konsolidierungsgebieten der Wohnraumförderung" (gelb) wird der Neubau gefördert, sofern das Baugrundstück im Berliner Umland liegt.
Für den Bestandserwerb mit anschließender Modernisierung und Instandsetzung sind die Gebietskulissen nicht ganz so eng gesteckt, wenn mit den Maßnahmen auch eine energetische Ertüchtigung einhergeht. Hier gilt: das Baugrundstück muss nicht direkt in einer der oben genannten Gebietskulissen liegen, hier ist es schon ausreichend, wenn sich das Vorhabengrundstück in einem Ort befindet, der eine der oben genannten Gebietskulissen hat.
Die reine Modernisierung und Instandsetzung ist ohne die Einhaltung einer Gebietskulisse förderbar.
Ziel der Förderung des Neubaus ist die Stärkung der Innenstädte und die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen. Die Nutzung von vorhandenem Wohnungs- und Gebäudebestandes steht dabei im Vordergrund. Ziel der Bestandsförderung ist zudem die energetische Ertüchtigung.
Private Haushalte erhalten als Grundförderung für den Gebäudeerwerb oder für bereits genutztes Wohneigentum einen Zuschuss und ein 20-jähriges zinsloses Darlehen. Vorrausetzung ist, dass damit Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von mindestens 500 Euro je Quadratmeter verbunden sind. Darunter fallen auch der Neubau oder Ersterwerb in Form einer Baulückenschließung.
Zudem werden unter bestimmten Voraussetzungen weitere Zuschüsse gewährt. Auch für die behindertengerechten Anpassungen des schon genutzten Wohneigentums können Zuschüsse beantragt werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Für die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum gelten bestimmte Gebietskulissen.
Der typische Neubau wird in allen innerstädtischen Sanierungs- und Entwicklungsgebieten (rot), in den ausgewiesenen "Vorranggebieten Wohnen" (grün), im Geltungsbereich von Bebauungsplänen, die nach § 13a BauGB oder § 13b BauGB aufgestellt wurden, gefördert. In den ausgewiesenen "Konsolidierungsgebieten der Wohnraumförderung" (gelb) wird der Neubau gefördert, sofern das Baugrundstück im Berliner Umland liegt.
Für den Bestandserwerb mit anschließender Modernisierung und Instandsetzung sind die Gebietskulissen nicht ganz so eng gesteckt, wenn mit den Maßnahmen auch eine energetische Ertüchtigung einhergeht. Hier gilt: das Baugrundstück muss nicht direkt in einer der oben genannten Gebietskulissen liegen, hier ist es schon ausreichend, wenn sich das Vorhabengrundstück in einem Ort befindet, der eine der oben genannten Gebietskulissen hat.
Die reine Modernisierung und Instandsetzung ist ohne die Einhaltung einer Gebietskulisse förderbar.
Ziel der Förderung des Neubaus ist die Stärkung der Innenstädte und die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen. Die Nutzung von vorhandenem Wohnungs- und Gebäudebestandes steht dabei im Vordergrund. Ziel der Bestandsförderung ist zudem die energetische Ertüchtigung.
Private Haushalte erhalten als Grundförderung für den Gebäudeerwerb oder für bereits genutztes Wohneigentum einen Zuschuss und ein 20-jähriges zinsloses Darlehen. Vorrausetzung ist, dass damit Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von mindestens 500 Euro je Quadratmeter verbunden sind. Darunter fallen auch der Neubau oder Ersterwerb in Form einer Baulückenschließung.
Zudem werden unter bestimmten Voraussetzungen weitere Zuschüsse gewährt. Auch für die behindertengerechten Anpassungen des schon genutzten Wohneigentums können Zuschüsse beantragt werden.
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Behindertengerechte Wohnraumanpassung
Durch die Richtlinie zur Förderung des Abbaus von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) können schwerstmobilitätseingeschränkte Menschen mit Zuschüssen unterstützt werden, die durch Krankheit oder Unfall ohne Anpassungen nicht mehr in ihren bisherigen Wohnungen oder Häusern bleiben könnten.
Mit dieser Förderung soll die Wohnsituation von Menschen mit eingeschränkter Mobilität soweit verbessert werden, dass ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung möglich ist. Es können sowohl vorhandene Mietwohnungen als auch vorhandenes Wohneigentum unabhängig von Gebietskulissen gefördert werden. Mit dem Programm wird ein wichtiger Beitrag zur Integration von schwerbehinderten Menschen im Land Brandenburg geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Durch die Richtlinie zur Förderung des Abbaus von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) können schwerstmobilitätseingeschränkte Menschen mit Zuschüssen unterstützt werden, die durch Krankheit oder Unfall ohne Anpassungen nicht mehr in ihren bisherigen Wohnungen oder Häusern bleiben könnten.
Mit dieser Förderung soll die Wohnsituation von Menschen mit eingeschränkter Mobilität soweit verbessert werden, dass ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung möglich ist. Es können sowohl vorhandene Mietwohnungen als auch vorhandenes Wohneigentum unabhängig von Gebietskulissen gefördert werden. Mit dem Programm wird ein wichtiger Beitrag zur Integration von schwerbehinderten Menschen im Land Brandenburg geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: