Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Lastenfahrrädern (Rili LaFa Bbg) vom 18. Dezember 2020
Lastenfahrräder können einen zentralen Beitrag zur Verminderung von Lärm, Abgasen oder Staus leisten und sind damit ein weiterer, wichtiger Baustein der Klima- und Mobilitätswende. Mit der Einführung einer Lastenradprämie soll das Fahrrad als alternatives gewerbliches und privates Transportmittel in Brandenburg etabliert werden. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) unterstützt daher die Anschaffung von Lastenfahrrädern mit und ohne Elektroantrieb mit einem Fördersatz von bis zu 80 % .
Lastenfahrräder können einen zentralen Beitrag zur Verminderung von Lärm, Abgasen oder Staus leisten und sind damit ein weiterer, wichtiger Baustein der Klima- und Mobilitätswende. Mit der Einführung einer Lastenradprämie soll das Fahrrad als alternatives gewerbliches und privates Transportmittel in Brandenburg etabliert werden. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) unterstützt daher die Anschaffung von Lastenfahrrädern mit und ohne Elektroantrieb mit einem Fördersatz von bis zu 80 % .
Ziel des Förderprogramms
Durch die Verlagerung von Lastentransporten auf Lastenräder soll eine Verbesserung der Lebens-, Umfeld- und Umweltqualität sowie die Stärkung innovativer Anwendungen im Verkehrsbereich erreicht werden.
Durch die Verlagerung von Lastentransporten auf Lastenräder soll eine Verbesserung der Lebens-, Umfeld- und Umweltqualität sowie die Stärkung innovativer Anwendungen im Verkehrsbereich erreicht werden.
Wer wird gefördert?
- Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Brandenburg,
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts im Land Brandenburg,
- eingetragene Vereine mit Sitz im Land Brandenburg und
- Gewerbetreibende mit Geschäftssitz im Land Brandenburg.
- Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Brandenburg,
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts im Land Brandenburg,
- eingetragene Vereine mit Sitz im Land Brandenburg und
- Gewerbetreibende mit Geschäftssitz im Land Brandenburg.
Was wird gefördert?
Die Anschaffung und Inbetriebnahme:
- fabrikneuer Lastenfahrräder mit und ohne elektrischem Hilfsmotor einschließlich Fahrradcomputer
- mit Zuladung von mindestens 40 Kilogramm
- baulich einspurig oder mehrspurig
- zum Transport von Waren, Material und/oder Personen
- zur betrieblichen Nutzung vorrangig im Gebiet des Bundeslandes Brandenburg
Die Anschaffung und Inbetriebnahme:
- fabrikneuer Lastenfahrräder mit und ohne elektrischem Hilfsmotor einschließlich Fahrradcomputer
- mit Zuladung von mindestens 40 Kilogramm
- baulich einspurig oder mehrspurig
- zum Transport von Waren, Material und/oder Personen
- zur betrieblichen Nutzung vorrangig im Gebiet des Bundeslandes Brandenburg
Was wird nicht gefördert?
Alle weiteren, mit dem Lastenfahrrad im Zusammenhang
stehenden Ausgaben, wie beispielsweise Sonderausstattungen, Versand und Beratungs- oder Versicherungsleistungen,
- gebrauchte Lastenfahrräder
Alle weiteren, mit dem Lastenfahrrad im Zusammenhang
stehenden Ausgaben, wie beispielsweise Sonderausstattungen, Versand und Beratungs- oder Versicherungsleistungen,
- gebrauchte Lastenfahrräder
Geltungsdauer
gilt bis zum 31. Dezember 2022.
gilt bis zum 31. Dezember 2022.
Antragsverfahren
Anträge sind beim Landesamt für Bauen und Verkehr einzureichen. Details finden Sie auf der Website der Bewilligungsbehörde
Anträge sind beim Landesamt für Bauen und Verkehr einzureichen. Details finden Sie auf der Website der Bewilligungsbehörde
Ansprechperson im MIL
- Organisation:
- Referat 42
- Organisationsname:
- Förderangelegenheiten
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Sieglinde
- Nachname:
- Wegner
- Telefon:
- +49 331 866 8435