Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Land Brandenburg
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) unterstützt mit der „Richtlinie zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr (Rili ÖPNV-Invest)“ Planungen (unter anderem i2030) und Investitionsmaßnahmen in Eisenbahn- und kommunale ÖPNV-Infrastruktur sowie Zugangs- und Verknüpfungsstellen (unter anderem Bahnhöfe und Haltestellen). Dadurch sollen mit verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung und Fortentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) die Ziele des Mobilitätsgesetzes des Landes Brandenburg (BbgMobG) und der Mobilitätsstrategie Brandenburg unterstützt werden.
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) unterstützt mit der „Richtlinie zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr (Rili ÖPNV-Invest)“ Planungen (unter anderem i2030) und Investitionsmaßnahmen in Eisenbahn- und kommunale ÖPNV-Infrastruktur sowie Zugangs- und Verknüpfungsstellen (unter anderem Bahnhöfe und Haltestellen). Dadurch sollen mit verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung und Fortentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) die Ziele des Mobilitätsgesetzes des Landes Brandenburg (BbgMobG) und der Mobilitätsstrategie Brandenburg unterstützt werden.
Ziel des Förderprogramms
- Förderung von Planungen und Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung und Fortentwicklung des ÖPNV im Land Brandenburg
- Förderung von Planungen und Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung und Fortentwicklung des ÖPNV im Land Brandenburg
Wer wird gefördert?
- kommunale Aufgabenträger
- Gemeinden
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Empfangsgebäuden
- Eisenbahninfrastrukturunternehmen
- Unternehmen des kommunalen ÖPNV
- kommunale Aufgabenträger
- Gemeinden
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Empfangsgebäuden
- Eisenbahninfrastrukturunternehmen
- Unternehmen des kommunalen ÖPNV
Was wird gefördert?
- ÖPNV-Infrastrukturinvestitionen, zum Beispiel Neubau-/Ausbau-/Grunderneuerungsinvestitionen von Verkehrswegen der Eisenbahnen
- Planungsleistungen, zum Beispiel zur Vorbereitung von Investitionsentscheidungen
- ÖPNV-Infrastrukturinvestitionen, zum Beispiel Neubau-/Ausbau-/Grunderneuerungsinvestitionen von Verkehrswegen der Eisenbahnen
- Planungsleistungen, zum Beispiel zur Vorbereitung von Investitionsentscheidungen
Was wird nicht gefördert?
- Ersatzinvestitionen als selbstständige Vorhaben
- Unterhaltung von Anlagen
- Ersatzinvestitionen als selbstständige Vorhaben
- Unterhaltung von Anlagen
Geltungsdauer
- Bis zum 31. Dezember 2030
- Bis zum 31. Dezember 2030
Antragsverfahren
- Anträge sind beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) zu stellen. Details finden Sie auf der Website der Bewilligungsbehörde
- Link zur Bewilligungsbehörde
- Anträge sind beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) zu stellen. Details finden Sie auf der Website der Bewilligungsbehörde
- Link zur Bewilligungsbehörde
Ansprechperson im MIL
Referat 42 - Förderangelegenheiten
Referat 42 - Förderangelegenheiten