Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg
Mit verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung und Fortentwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs sollen die Ziele der Mobilitätsstrategie Brandenburg 2030 unterstützt werden. Planungen (unter anderem i2030) und Investitionsmaßnahmen in Eisenbahn- und Straßenbahninfrastruktur sowie Zugangs- und Verknüpfungsstellen (unter anderem Bahnhöfe und Haltestellen) unterstützt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung durch die Richtlinie zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (Rili ÖPNV-Invest).
Mit verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung und Fortentwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs sollen die Ziele der Mobilitätsstrategie Brandenburg 2030 unterstützt werden. Planungen (unter anderem i2030) und Investitionsmaßnahmen in Eisenbahn- und Straßenbahninfrastruktur sowie Zugangs- und Verknüpfungsstellen (unter anderem Bahnhöfe und Haltestellen) unterstützt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung durch die Richtlinie zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (Rili ÖPNV-Invest).
Ziel des Förderprogramms
- Förderung von Planungen und Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung und Fortentwicklung des ÖPNV im Land Brandenburg
- Förderung von Planungen und Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung und Fortentwicklung des ÖPNV im Land Brandenburg
Wer wird gefördert?
- Kommunale Aufgabenträger
- Gemeinden
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Empfangsgebäuden
- Eisenbahninfrastrukturunternehmen
- Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs
- Kommunale Aufgabenträger
- Gemeinden
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Empfangsgebäuden
- Eisenbahninfrastrukturunternehmen
- Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs
Was wird gefördert?
- ÖPNV-Infrastrukturinvestitionen, zum Beispiel Bau-/Ausbau-/Grunderneuerungsinvestitionen von Verkehrswegen der Eisenbahn
- Planungsleistungen, zum Beispiel zur Vorbereitung von Investitionsentscheidungen
- ÖPNV-Infrastrukturinvestitionen, zum Beispiel Bau-/Ausbau-/Grunderneuerungsinvestitionen von Verkehrswegen der Eisenbahn
- Planungsleistungen, zum Beispiel zur Vorbereitung von Investitionsentscheidungen
Was wird nicht gefördert?
- Ersatzinvestitionen als selbstständige Vorhaben
- Unterhaltung von Anlagen
- Ersatzinvestitionen als selbstständige Vorhaben
- Unterhaltung von Anlagen
Geltungsdauer
- 31. Dezember 2024
- 31. Dezember 2024
Antragsverfahren
- Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)
- Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)
Ansprechperson im MIL
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Thomas
- Nachname:
- Tamm-Blechschmidt
- Organisationsname:
- Referat 42
- Abteilung:
- Förderangelegenheiten
- Telefon:
- 0331 866-8261