Ministerkonferenz für Raumordnung stellt sich neu auf: Klimaschutz und Energiesicherheit im Fokus
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Im Rahmen der 46. Ministerkonferenz für Raumordnung haben sich Bund und Länder unter dem Vorsitz des Landes Brandenburg weitere Ziele für ihre strategische Zusammenarbeit gesetzt. Unter dem neuen Namen „Raumentwicklungsministerkonferenz“ (RMK) und mit einem besseren organisatorischen Unterbau soll künftig ein besonderes Augenmerk auf den Klimaschutz und die räumliche Anpassung an die Folgen des Klimawandels gelegt werden.
Die Raumordnung steht im Dienst des Allgemeinwohls. Sie löst Konflikte über Fachpolitiken und administrative Grenzen hinweg und ist damit ein wichtiger Baustein zur Bewältigung der großen Veränderungen in Deutschland. Diese wichtige gesellschaftspolitische Rolle der Raumordnung bekräftigten die 17 Mitglieder (16 Länder und der Bund) bei der 46. Ministerkonferenz für Raumordnung.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Wir brauchen angesichts der drängenden Fragen zu Klimaanpassung und Energiesicherheit eine starke Raumordnung. Erforderlich sind integrierte Planungen vor Ort, in den Regionen, die gemeinsam mit den Menschen entwickelt werden. Nur so kann es gelingen, die unterschiedlichen Interessen auszugleichen und abzuwägen. Die Ansprüche an die vorhandenen Flächen sind groß: kontrollierte Überflutungsräume bei Hochwasser, Grünräume für die Kühlung überhitzter Großstädte, mehr Moore, mehr Wälder, für eine nachhaltige Landwirtschaft oder den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum. Der Bund will deshalb die Rahmenbedingungen für die Raumordnung gemeinsam mit den Ländern verbessern und in Kürze eine Novelle des Raumordnungsgesetzes vorlegen. Ziele sind die Beschleunigung der Planung auch mittels Digitalisierung ein Mehr an Planungssicherheit.“
Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg und Vorsitzender der Raumordnungsministerkonferenz: „Der Bedarf an gesamträumlicher Planung auf allen Ebenen hat weiter zugenommen. Deshalb sind die Ministerinnen und Minister der Länder überzeugt, dass Raumordnung und Raumentwicklung künftig einen noch wichtigeren Beitrag zu den Zukunftsaufgaben leisten muss als bisher. Raumordnung als Anwalt des Raumes ist als Problemlöser mehr gefragt denn je. Dafür will sich die Ministerkonferenz einen besseren organisatorischen Unterbau schaffen und strategisch neu ausrichten. Einen besonderen Fokus legen wir künftig auf die Bewältigung des Klimawandels und der Energiewende. Die Länder unterstützen die Klimaschutzziele des Bundes. Wenn wir Erfolg haben wollen, müssen wir an einem Strang ziehen. Die Energiewende soll nicht nur sicher, sauber, bezahlbar, sondern auch industriepolitisch verantwortbar sowie regional und lokal tolerierbar umgesetzt werden. Dafür brauchen wir nachvollziehbare Prognosen, wieviel Strom wo bis wann tatsächlich gebraucht wird, welche Ziele realistisch, welche Strategien regional angemessen und welche Instrumente auch wirklich erfolgversprechend sind. Gerade beim Ausbau der erneuerbaren Energien wie der Windkraft müssen wir Transparenz und Planungssicherheit gewährleisten, für mehr Akzeptanz vor Ort.“
Um den Zukunftsaufgaben der Raumentwicklung gerecht werden zu können, soll die Ministerkonferenz für Raumordnung noch schneller, flexibler und kooperativer handeln können. In einem Grundsatzbeschluss haben die Mitglieder deshalb festgelegt, die Zusammenarbeit mit anderen Fachministerkonferenzen, insbesondere mit der Bauminister-, Wirtschaftsminister- und Umweltministerkonferenz zu vertiefen und sich organisatorisch stärker aufzustellen. Um diese strategische Neuausrichtung zu bekräftigen und dem planenden und gestaltenden Entwicklungsaspekt als zentralem Auftrag der Raumordnung Rechnung zu tragen, hat die Ministerkonferenz ihren Namen in „Raumentwicklungsministerkonferenz“ (RMK) geändert.
Mit ihrem Bekenntnis, die Anpassung an die Klimaveränderungen gestalten und an einer sicheren, bezahlbaren sowie umwelt- und klimaverträglichen Energieversorgung mitwirken zu wollen, hat sich die RMK einen neuen Schwerpunkt gesetzt. Die Raumordnung von Bund und Ländern unterstützt den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien zum Erreichen der Klimaneutralität bis spätestens 2045 sowie Konzepte und Maßnahmen zur Klimaanpassung. Vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Lage betonen die Mitglieder der RMK die Notwendigkeit, sowohl die Abhängigkeit von Importen fossiler Energieträger zu minimieren als auch wirtschafts- und industriepolitische Bedürfnisse zu berücksichtigen. Hier kann die Raumordnung als fachübergreifende, überörtliche und querschnittsorientierte Politik einen wichtigen Beitrag leisten.
Raumordnerischen Handlungsbedarf sieht die RMK vor allem in folgenden Bereichen:
- die zügige Fortschreibung der Landes- und Regionalpläne,
- der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien,
- die Sicherung und dem Ausbau von Infrastrukturen für Erneuerbare Energien und der wachsenden Bedeutung von LNG und Wasserstoff im Energiesystem,
- der Schutz von Siedlungsgebieten und kritischen Infrastrukturen vor Hochwasser- und Starkregenereignissen durch die Sicherung und Rückgewinnung von Retentionsräumen,
- die Risikovorsorge in potenziellen Überflutungsbereichen und die Verbesserung des Wasserrückhaltes in der Fläche,
- die Sicherung der Grundwasserressourcen für die Bevölkerung sowie Niedrigwassermanagement,
- die Reduzierung von Hitze in verdichteten Siedlungsgebieten durch Sicherung überörtlich bedeutsamer klimawirksamer Ausgleichsräume und Luftaustauschbahnen, die gleichzeitig zur Naherholung genutzt werden können,
- die Sicherung eines regions- und länderübergreifenden, funktional zusammenhängenden Netzes ökologisch bedeutsamer Freiräume zur Ermöglichung von Wanderungsbewegungen von Tieren und Pflanzen aufgrund der klimabedingten Verschiebung der Lebensräume,
- die überörtlichen Aspekte einer klimaangepassten Mobilität.
Zur Umsetzung dieser Ziele fordern die Mitglieder der RMK die Fachpolitiken des Bundes und der Länder auf, die Träger der Landes- und Regionalplanung eng in ihre Konzepte und Strategien zur Anpassung an den Klimawandel und die Energiewende einzubinden.
Die Ausbauziele des Bundes für die Erneuerbaren Energien sollen in der Planungspraxis rechtssicher umsetzbar sein. Deshalb sollen die Länder selbst entscheiden können, welcher Energiemix und welche Ausbaupfade für ihre jeweiligen Bedingungen der richtige Weg ist. Auch der bereits erreichte Bestand muss laut der Raumordnungskonferenz dabei Berücksichtigung finden.