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98,5 Millionen Euro Städtebaufördermittel an 72 Städte bewilligt

- Erschienen am 30.12.2020 - Presemitteilung Presseinformation

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat im Programmjahr 2020 Bundes- und Landesmittel in Höhe von knapp 98,5 Millionen Euro an 72 Kommunen ausgereicht. Diese Mittel stehen bis 2024 in den drei neuen Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialen Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ zur Verfügung. Fördermittel aus dem Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ wurden bewilligt.

Bauminister Guido Beermann: „Die Städtebauförderung ist im Land Brandenburg eine Erfolgsgeschichte. Sie war und ist ein wichtiger Baustein für die positive Entwicklung unserer Städte und hat dazu beigetragen, das bauliche Erbe zu bewahren und weiter zu entwickeln, aber auch Teilhabe und Austausch am gesellschaftlichen Leben für alle zu ermöglichen und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Jeder eingesetzte Euro ist gut angelegtes Geld. Um die Städtebauförderung zukunftsfest auszurichten, haben Bund und Länder sie vereinfacht und an die aktuellen Herausforderungen angepasst. Es stehen nunmehr drei Programme zur Verfügung, die dem Klimawandel, mehr Stadtgrün und vor allem der interkommunalen Zusammenarbeit einen höheren Stellenwert einräumen. Für die Kommunen bietet sich damit die Möglichkeit, mit ihrem Umland die Daseinsvorsorge gemeinsam zu sichern und einen wichtigen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu leisten.“

Die inhaltlichen Schwerpunkte der Verwaltungsvereinbarung 2020 wurden bei der umfassenden Neustrukturierung an die aktuellen stadtentwicklungspolitischen Herausforderungen angepasst, ohne die bisherigen Förderinhalte zu begrenzen.

Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel, sowie die Verbesserung der grünen Infrastruktur sind neue Schwerpunkte der Förderung. Die interkommunale Kooperation gewinnt im Hinblick auf die Sicherung der Leistungs- und Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden und der damit verbundenen Stärkung der Lebensqualität in der Region weiter an Bedeutung. Es eröffnen sich neue Handlungsspielräume, um die Infrastrukturen der Daseinsvorsorge anzupassen und die Kommunen als Wohn- und Arbeitsstandorte zu stärken. Die Städtebauförderung im Land Brandenburg fördert in allen drei Programmen Interkommunale Kooperationen (IKK) mit eigenen Förderkonditionen.

Für folgende Programme wurden Fördermittel bewilligt:

Lebendige Zentren (LZ)

Im Sinne der Zielstellungen der bisherigen Programme „Aktive Stadtzentren“ und „Städtebaulicher Denkmalschutz“ werden mit dem Programm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der und Stadt- und Ortskerne“ die Anpassung, Stärkung und Revitalisierung und der Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteil- und Ortszentren, die Profilierung und Standortaufwertung sowie der Erhalt und die Förderung von Nutzungsvielfalt unterstützt. Ziel ist die Entwicklung der Zentren zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur.

Beispiele für vorgesehene Projekte:

  • Die Stadt Jüterbog erhält Fördermittel für die Ausfinanzierung der Sanierung des Klostermuseums im Siechenhaus der Klosteranlage im Sanierungsgebiet „Gut Kaltenhausen“.
  • In Templin wird die Sanierung der Hyparschale einschließlich des baulich untergeordneten Anbaus aus den 1970er Jahren im Bürgergarten gefördert. Die Templiner Hyparschale ist ein Bauwerk des bekannten DDR-Architekten Ulrich Müther, das 1972 als öffentliches Restaurant, Bar und Diskothek im Bürgergarten eröffnet wurde. Die markante, doppelt gewölbte Spannbetondecke ist selbsttragend.

Sozialer Zusammenhalt (SZH)

Das Ziel des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ ist die Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher Stadt- und Ortsteile. Damit soll u.a. ein Beitrag zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität und Nutzungsvielfalt, der Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des Zusammenhalts in der Nachbarschaft geleistet werden. Das Programm bündelt die Aktivitäten einer sozialen Stadtentwicklung und zeichnet sich vor allem durch seinen interdisziplinären Ansatz aus. Im neuen Programm, dass das bisherige Programm „Soziale Stadt“ weiterentwickelt, werden das Quartiersmanagement und die Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement stärker betont.

Beispiele für vorgesehene Projekte:

  • In Cottbus wurden für das Programmgebiet Sandow Fördermittel für die Innensanierung der Theodor-Fontane-Gesamtschule einschließlich des Pausenhof sowie für die energetische Sanierung der Kita Pfiffikus bewilligt.
  • In Bad Belzig werden die Modernisierung und Instandsetzung des Stadtteiltreffpunkts und die Außenanlagen in der Hans-Marchwitzer-Straße 1 und die Fortführung des Quartiersmanagements gefördert.

Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE)

Mit dem Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere“ wurde das ehemalige Stadtumbauprogramm weiterentwickelt. Es soll die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung von demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Bereich der Stadterneuerung und Stadtentwicklung unterstützen. Mit dem Programm sollen Projekte in Gebieten gefördert werden, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind. Ziel ist es, das Wachstum und die nachhaltige Erneuerung dieser Gebiete zu lebenswerten Quartieren zu fördern.

Beispiele für vorgesehene Projekte:

  • In Frankfurt(Oder) wird die Sanierung des denkmalgeschützten Rathauses unterstützt.
  • In Lübbenau soll die energetische Sanierung des Hallenbads Delphin, die Sanierung und den Umbau des Oberstufenzentrums zur Grundschule mit integrierter Kita gefördert werden.
  • Die Stadt Bernau erhält Fördermittel für die Erweiterung der Grünfläche Panke-Park einschließlich Sport- und Freizeitangebote sowie die Renaturierung in den ersten beiden Bauabschnitten zur Erschließung des Geländes mit Wegen einschließlich Beleuchtung, dem Anlegen von Sichtachsen, Auf- bzw. Umbau der Vegetationsbestände.

Sozialer Integration im Quartier (SIQ)

Mit dem Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ fördern Bund und Länder seit 2017 die Erneuerung sowie den Aus- und Neubau sozialer Infrastruktur und deren Weiterqualifizierung zu Orten des sozialen Zusammenhalts und der Integration in den Städten und Gemeinden. Dies können sowohl Bildungseinrichtungen wie Schulen, Bibliotheken und Kindertagesstätten sein als auch Bürgerhäuser, Stadtteilzentren oder Sport- und Spielplätze .

Beispiele für vorgesehene Projekte:

  • In Nauen werden für die energetische Sanierung und den Umbau des stadtbildprägenden Gebäudes der Kita 8. März zur Hortbetreuung bewilligt.
  • In Bad Belzig werden die Freianlagen des soziokulturellen Zentrums Bad Belzig gefördert. Der ehemalige Grundschulbau in der Weitzgrunder Straße 4 aus den 1920er Jahren wurde bereits zum soziokulturellen Zentrum um- und ausgebaut.

Seit 1991 bis einschließlich 2019 wurden im Land Brandenburg insgesamt rund 3,6 Milliarden Euro für Stadtentwicklungsprojekte aus Bundes- und Landesmitteln bewilligt.