Planungsförderung 2025: 1,5 Millionen für 14 Vorhaben bewilligt
- Erschienen am - PresemitteilungMit der Planungsförderung unterstützt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung seit mehreren Jahren die brandenburgischen Kommunen bei Planungen für neue Wohnungen, wirtschaftliche Ansiedlungen sowie Verkehrs- und Klimaschutzprojekte. Mit der Anpassung der Planungsförderungsrichtlinie im Jahr 2024 konnten mehr Möglichkeiten, insbesondere für die Förderung von Wohn-Bebauungsplänen, geschaffen werden. Kommunen können damit schneller Planungsrecht für Wohnbebauung zu schaffen.
Infrastrukturminister Detlef Tabbert: „Ich freue mich, dass wir 1,5 Millionen Euro für kommunale Planungen bewilligen konnten. Mit der Landesförderung unterstützen wir die Städte und Gemeinden dabei, schneller Baurecht zu schaffen und somit Wohnungsbau für Menschen aller Einkommensgruppe zu ermöglichen. Aber auch wirtschaftliche Ansiedlungen wurden durch die Planungsförderung vorangebracht, ebenso die Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien durch die Unterstützung von Flächennutzungsplanungen. Mit der Planungsförderung haben wir die Voraussetzungen geschaffen, mit denen Kommunen ein langfristiges und nachhaltiges Flächenmanagement umsetzen und durch Bebauungspläne aktiv die Entwicklung in ihrer Gemeinde in die eigene Hand nehmen können.“
Der Förderbedarf überstieg in diesem Jahr das Fördervolumen, was die große Bedeutung der Planungsförderung für die Brandenburger Kommunen unterstreicht. Es wurden 34 Anträge mit einem Antragsvolumen von rund 3,5 Millionen eingereicht. Aufgrund der begrenzten Finanzmittel erfolgte in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz und der Gemeinsamen Landesplanung eine Priorisierung der vorliegenden Anträge. Es wurden Anträge berücksichtigt, bei denen ein hohes Landesinteresse besteht, sowie Anträge auf Förderung eines Flächennutzungsplanes. Mit der Förderung von Flächennutzungsplänen wird insbesondere die kommunale Selbstverwaltung gestärkt. Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, unterliegen nicht mehr dem Genehmigungserfordernis. So werden auch die Genehmigungsbehörden in den Landkreisen entlastet.
Es wurden 14 Förderbescheide in Höhe von 1,5 Millionen Euro an die Antragsstellenden übergeben. Die Summe aller damit verbundenen Investitionen beträgt rund 2,3 Millionen Euro.
Förderschwerpunkte
Mit 8 eingereichten Anträgen und einem Bewilligungsvolumen von rund 900.000 Euro lag der Fokus der Förderung auf dem Schwerpunkt A „(gemeinsame) Flächennutzungspläne“. Hierdurch wird insbesondere die kommunale Selbstverwaltung gestärkt. Gleichzeitig unterstützt die Planungsförderung die Wohnungsbauoffensive des Landes, indem die dringend benötigte zusätzliche Baulandausweisung ermöglicht wird.
Im Schwerpunkt B: „Bebauungsplanung“ wurden 2 Anträge mit einer Fördersumme von gut 200.000 Euro bewilligt.
Im Schwerpunkt C: „Planerische Maßnahmen der Landesentwicklung“ wurden 4 Anträge mit einer Fördersumme von über 400.000 Euro gefördert.
Förderbeispiele 2025
Königs Wusterhausen: Erarbeitung eines Flächennutzungsplans
Für die Erarbeitung eines Flächennutzungsplans einschließlich Landschaftsplan, Lärmschutzgutachten und Umweltbericht hat die Stadt Königs Wusterhausen 366.000 Euro aus der Planungsförderung erhalten. Ziele der Planung sind die Bewältigung der Herausforderungen des zunehmenden Siedlungsdrucks, der Folgen des Klimawandels in der Region, der demografischen Entwicklung mit Daseinsvorsorge im ländlichen Bereich und der Mobilitätswende. Hinzu kommt die besondere Lage des Stadtgebietes im engeren Verflechtungsraum Berlin-Brandenburg und im Flughafenumfeld Schönefeld.
Stadt Bernau: Erstellung Bebauungsplan "Schulcampus Blumberger Chaussee"
Im Rahmen der Planungsförderung wurden der Stadt Bernau rund 140.000 Euro bewilligt. Die Stadt Bernau beabsichtigt die Erstellung eines Bebauungsplans "Schulcampus Blumberger Chaussee" einschließlich einer Umweltprüfung. Parallel zum Bebauungsplanverfahren ist die Änderung des gültigen Flächennutzungsplans erforderlich, der ebenfalls eine Förderung erhält. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Bevölkerungsentwicklung und den wachsenden Ansprüchen an die Daseinsvorsorgeinfrastruktur
Gemeinde Schönefeld: Flächenbetrachtung in der Flughafenregion Berlin-Brandenburg
Der Gemeinde Schönefeld wurden 120.000 Euro für vorbereitende Maßnahmen für eine gemeinsame Flächenbetrachtung in der Flughafenregion Berlin-Brandenburg zugewendet.
Hintergrundinformation:
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/des Projektmanagements von Planungsprozessen im Land Brandenburg (Planungsförderungsrichtlinie 2024-PFR 2024) ist am 01.01.2024 in Kraft getreten.
In Brandenburg werden die Träger der kommunalen Planungshoheit, wie Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände gefördert.
Es werden gemeinsame Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, planerische Maßnahmen der Landesentwicklung sowie die Projektkoordination und das Projektmanagement von Planungsprozessen gefördert.
Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In diesem Jahr stehen 1,5 und im nächsten Jahr eine Million Euro zur Verfügung.