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Fördermittel aus dem Radverkehrsprogramm „Stadt und Land“ für Brücke in Fürstenberg

- Erschienen am 29.12.2021 - Presemitteilung Presseinformation

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung bewilligt rund 2,8 Millionen Euro aus dem „Sonderprogramm Stadt und Land“ des Bundes für den Bau einer Brücke für Fußgänger und Radfahrer über die Havel. Dem Land Brandenburg stehen rund 30 Millionen Euro bis Ende 2023 aus diesem Programm zur Verfügung. Die Fördergelder werden in kommunale Projekte für den Ausbau der Radinfrastruktur fließen.

Verkehrsminister Guido Beermann: „Ich freue mich, dass wir der Stadt Fürstenberg Fördermittel für eine Geh- und Radwegbrücke über die Havel bewilligen konnten. Damit wird die Verkehrssicherheit erhöht und Radfahrende und Fußgänger können die Havel unabhängig vom Verkehr auf der Bundesstraße B 96 überqueren und sind direkt im Stadtzentrum. Die Förderung des Radverkehrs ist für uns ein wichtiger Baustein, um die Mobilitätswende in Brandenburg voranzutreiben. Mit den zusätzlichen Mitteln aus dem neuen Bundesprogramm können wir verstärkt Radverkehrsprojekte im kommunalen Bereich fördern.“

Derzeit gibt es am Standort keine Möglichkeit der Querung über den Fluss. Der gesamte Verkehr, einschließlich Fußgänger und Radfahrende müssen die Bundesstraße (B) 96 nutzen. Westlich der vorgesehenen Trasse verläuft die Bahn mit einer Eisenbahnüberführung über die Havel und einer Überführung der Steinförder Straße. Die Nord-Süd-Verbindung über die Havel ist in der Stadt Fürstenberg/Havel als unzureichend einzuschätzen.

Mit dem Neubau der Fußgänger- und Fahrradbrücke soll deshalb eine weitere Möglichkeit zur Überquerung der Havel geschaffen werden. Diese Wegeverbindung im Bereich des südlichen Ufers des Röblinsees schafft darüber hinaus eine direktere Verbindung zum Stadtzentrum. Weiterhin wird mit der neuen Brücke eine vom Verkehr auf der Bundesstraße unabhängige Verbindung geschaffen.

Das neue Dreifeldbauwerk überspannt in einem Feld die Havel. Die Stützen sind außerhalb der Havel positioniert. Das erste Feld ist mit 51 Meter Stützweite als Bogenfachwerk ausgebildet. Die zwei weiteren Felder weisen jeweils eine Stützweite von 16 Meter auf und sind als Stahlbrücken ausgebildet.

Die Unterkante der Brücke verläuft in etwa der gleichen Höhe wie die Unterkante der benachbarten Eisenbahnüberführung. Die Rampe Süd an der Steinförder Straße ist aus Stahlbeton und weisen eine glatte Sichtbetonoberfläche auf. Um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, ist die Brücke für Dienstfahrzeuge bis 7,5 Tonnen befahrbar. Zwischen den Geländern ist die Brücke drei Meter breit. Auf den Rampen beträgt die Breite 2,50 Meter.

Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen knapp 3,3 Millionen Euro. Es werden rund 2,8 Millionen Euro bewilligt.

Hintergrundinformation

Das Bundesprogramm „Stadt und Land“ ist Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050. Es soll zu einem effizienten Klimaschutz und der konsequenten Gestaltung einer modernen und menschengerechten Mobilität, vor allem auch im ländlichen Raum beitragen. Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst lückenlosen Radinfrastruktur beitragen. Stadt-Umland-Verbindungen sollen gestärkt werden. Außerdem soll der Radverkehr besser mit anderen Verkehrsträgern vernetzt und der zunehmende Lastenradverkehr berücksichtigt werden.

Im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land“ stellt der Bund für die Länder Finanzhilfen in Höhe von 657 Millionen Euro für Investitionen in den Radverkehr zur Verfügung. Davon erhält das Land Brandenburg bis Ende 2023 rund 30 Millionen Euro.

Für die Umsetzung des Bundesprogramms wurden die Richtlinien für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des MIL entsprechend angepasst. Mit den Änderungen der Richtlinie Kommunaler Straßenbau (KStB) in diesem Jahr wurden die Fördertatbestände für den Radverkehr präzisiert. Damit kann der Landesbetrieb Straßenwesen (LS) Radwege (inkl. Planung, Grunderwerb), Radfahr- und Schutzstreifen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen, Radwegebrücken und -Unterführungen, Umbau von Knotenpunkten, Bau von Schutzinseln und vorgezogenen Haltelinien, Wegweisung, Beleuchtungsanlagen, Optimierung des Radverkehrs beispielsweise durch Koordinierung von Lichtsignalanlagen sowie die Erstellung von Radverkehrskonzepten fördern.

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Ident-Nr
Presseinformation
Datum
29.12.2021