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Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg

Pressemitteilung

- Erschienen am 29.01.2019

(LEP HR): Abschluss der Beteiligung zum Entwurf  des Plans

Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) ist einen wichtigen Schritt weitergekommen.

Die Landesregierungen von Brandenburg und von Berlin haben auf Empfehlung der gemeinsamen Landesplanungskonferenz (PLAKO) heute  den Abschluss der Beteiligung zum Entwurf des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)  beschlossen. Beide Landesregierungen haben den überarbeiteten Entwurf des LEP HR und den Bericht über das Erarbeitungsverfahren gebilligt. Beide Dokumente gehen jetzt den jeweils zuständigen Parlamentsausschüssen in den beiden Ländern zur Unterrichtung und Diskussion zu.

Dazu Senatorin Katrin Lompscher: „Die Entwicklung Berlins und Brandenburgs gemeinsam zu denken und zu planen, gewinnt angesichts der großen Wachstumsdynamik in der Region stetig an Bedeutung. Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion – kurz LEP HR – liefert das planerische Gerüst, um die zahlreichen, parallelen Prozesse miteinander zu verzahnen und so sicherzustellen, dass das Wachstum koordiniert entlang der Achsen des Siedlungssterns und in den „Städten der 2. Reihe“ verläuft.  Ich freue mich deshalb sehr, dass der Entwurf des LEP-HR  von beiden Landesregierungen beschlossen wurde.“ 

Ministerin Kathrin Schneider sagte: „Mit dem neuen Landesentwicklungsplan wollen wir Wachstum und Entwicklung ins gesamte Land tragen. Von dem Plan profitieren alle Kommunen im Land Brandenburg. Nicht nur in den zentralen Orten und den Städten der zweiten Reihe, sondern in allen Gemeinden schaffen wir mehr Spielräume für die Entwicklung. Der Landesentwicklungsplan sorgt dabei aber auch für ein gutes Nebeneinander von Siedlung, Gewerbe und Grünflächen. So wird Landesplanung, Mobilität und Stadtentwicklung zum Nutzen für die Menschen in der Region gut miteinander verbunden. Der Landesentwicklungsplan ist eine wichtige Grundlage für die Verbesserung der Verkehrsverbindungen. Fünf Millionen mehr Zugkilometer im Netz Elbe Spree und der zweigleisige Ausbau Berlin-Stettin sind schon beschlossene Sache.“

Mit dem Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion wird nicht nur auf das Wachstum in Berlin und Brandenburg reagiert. Auch die angrenzenden Metropolregionen wie Stettin, Breslau, Leipzig und Hamburg wurden einbezogen. Die entstandene Dynamik soll für die gesamte deutsche Hauptstadtregion genutzt und Entwicklung in alle Räume getragen werden. Das Zentrale Orte System setzt den Rahmen für eine zukunftsfähige Daseinsvorsorge und eine nachhaltige, verkehrssparende Siedlungsentwicklung. Großflächiger Einzelhandel wird wie bisher in den Zentralen Orten konzentriert. Um Wachstum in alle Gebiete der Hauptstadtregion zu tragen und die Daseinsvorsorge insbesondere auch im ländlichen Raum der Lausitz, der Prignitz oder der Uckermark zu sichern, sind folgende Punkte vorgesehen: 

  • Verdoppelte Eigenentwicklung der Gemeinden gegenüber LEP B-B (1 Hektar/1000 Einwohner)
  • Neue Wachstumsreserve für Wohnungsbau (2 Hektar/1000 Einwohner) und zusätzlicher Einzelhandel in den grundfunktionalen Schwerpunkten
  • Ergänzung des Netzes der brandenburgischen Mittelzentren um die Städte Angermünde, Luckau, Blankenfelde-Mahlow und Hoppegarten (in Funktionsteilung mit Neuenhagen bei Berlin)
  • Keine Begrenzung der gewerblichen Entwicklung
  • Innenentwicklung vor Außenentwicklung, um die Zentren der Städte und Dörfer zu stärken

Entlang der von Berlin ausgehenden Schienenverkehrsverbindungen wird der Siedlungsstern erhalten und im Sinne einer bedarfsgerechten, verkehrs- und CO2-reduzierenden Siedlungsentwicklung maßvoll erweitert. Zwei neue Siedlungsachsen nach Werneuchen und Wandlitz wurden festgelegt sowie eine weitere nach Oberkrämer verlängert.

Vorgesehen ist, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften Ortsteile in ihrem Einzugsgebiet zu  sogenannten grundfunktionalen Schwerpunkten ausweisen. Damit sind leistungsfähige Ortsteile gemeint, die innerhalb von Gemeinden schon heute Einrichtungen der Daseinsvorsorge bündeln und  zusätzliche Angebote für großflächigen Einzelhandel entwickeln oder  Wachstumsreserven  für Wohnen anbieten sollen. 

Wohnraum soll in Berlin und Brandenburg insbesondere dort entstehen, wo eine gute Verkehrsanbindung, wirtschaftliche Dynamik und eine entsprechende Bevölkerungskonzentration gegeben sind. Dabei wird allen Gemeinden und Ortsteilen die Möglichkeit der Eigenentwicklung garantiert.

Berlin wird als urbaner Knoten im Zentrum dreier sich kreuzender europäischer Verkehrskorridore gestärkt und noch besser innerhalb Europas, Deutschlands und der Hauptstadtregion vernetzt.  Mit der Aktualisierung des funktionalen Verkehrsnetzes werden auf Grundlage des Landesentwicklungsplans hierfür wichtige überregionale Verkehrsverbindungen zwischen den Zentralen Orten in der Hauptstadtregion gesichert.     

Als Kern der Hauptstadtregion ist Berlin ein wichtiger Motor für die Entwicklung im Wettbewerb mit anderen Metropolenräumen. Die Attraktivität der Stadt für den internationalen Austausch und für gut qualifizierte und kreative Menschen aus allen Teilen der Welt ist ein wichtiger Standortvorteil für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg insgesamt.

Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens zum LEP-HR-Entwurf soll der Plan im Sommer 2019 fertiggestellt und in beiden Ländern in Kraft gesetzt werden.

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Datum
29.01.2019