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Minister Beermann: Planungsförderungsrichtlinie voller Erfolg

- Erschienen am 28.12.2021 - Presemitteilung Presseinformation
neue Wohngebäude © MIL, Andreas Fink

Mit der Planungsförderungsrichtlinie unterstützt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung seit diesem Jahr die brandenburgischen Kommunen bei Planungen für neue Wohnungen, wirtschaftliche Ansiedlungen sowie Verkehrs- und Klimaschutzprojekte. Aufgrund der großen Nachfrage werden die Mittel nun aufgestockt. Bis Ende 2022 stehen damit fast 10 Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung.

Infrastrukturminister Guido Beermann: „Mit unserer Landesförderung wollen wir die Kommunen dabei unterstützen, schneller Planungsrecht zu schaffen und so mehr Wohnungsbau und wirtschaftliche Ansiedlungen zu ermöglichen. Auch die Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien, von Verkehrsinfrastruktur und Mobilfunk vor Ort braucht planungsrechtliche Grundlagen. Der Bedarf ist da – das zeigt unsere Bilanz für 2021. Schon jetzt übertriff die Anzahl der Förderanträge alle Erwartungen. Deshalb werden wir die bisher bereitgestellten Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsfonds in Höhe von 7,5 Millionen Euro mit zusätzlichen 2,2 Millionen Euro auf fast 10 Millionen Euro erhöhen.“

Insgesamt wurden in diesem Jahr 79 Anträge im Rahmen der Planungsförderungsrichtlinie von brandenburgischen Kommunen eingereicht. Die Summe aller damit verbundenen Investitionen beträgt rund 8 Millionen Euro. Bisher wurden 57 Zuwendungsbescheide in Höhe von gut 6 Millionen Euro an die Antragssteller übergeben. Für den zweiten Projektaufruf von Januar bis Ende März 2022 stehen noch rund 4 Millionen Euro zur Verfügung.  

Mit 31 eingereichten Anträgen und einem Bewilligungsvolumen von rund 4,5 Millionen Euro lag der Fokus der Förderung 2021 auf dem Schwerpunkt A „(gemeinsame) Flächennutzungspläne“. Hierdurch wird insbesondere die kommunale Selbstverwaltung gestärkt. Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, unterliegen nicht mehr dem Genehmigungserfordernis. So werden aber auch die Genehmigungsbehörden in den Landkreisen entlastet. Gleichzeitig unterstützt die Planungsförderungsrichtlinie die Wohnungsbauoffensive des Landes, indem die dringend benötigte zusätzliche Baulandausweisung ermöglicht wird.

Im Schwerpunkt B: „Bebauungsplanung“ wurden 15 Anträge mit einer Fördersumme von gut 500.000 Euro, im Schwerpunkt C: „Planerische Maßnahmen der Landesentwicklung“ 6 Anträge mit einer Fördersumme von über 700.000 Euro und im Schwerpunkt D: „Koordination, Steuerung und Vorbereitung von Planungsprozessen (Projektmanagement)“ 5 Anträge mit einer Fördersumme von knapp 400.000 Euro bewilligt.

Beispiele für Zuwendungen:

Amt Joachimsthal: Erarbeitung eines Flächennutzungsplans

Für die Erarbeitung eines gemeindeübergreifenden Flächennutzungsplans einschließlich Landschaftsplan und Umweltbericht hat das Amt Joachimsthal mit den drei Gemeinden Ziethen, Althüttendorf, Friedrichswalde und der Stadt Joachimsthal 490.000 Euro aus der Planungsförderung erhalten. Ziele der gemeinsamen Planung sind die Bewältigung der Herausforderungen des zunehmenden Siedlungsdrucks, der Folgen des Klimawandels in der Region, der demografischen Entwicklung mit Daseinsvorsorge im ländlichen Bereich, der Veränderungen der Arbeitswelt, der Digitalisierung und der Mobilitätswende. Hinzu kommt die besondere Lage des Amtsgebietes in der Modellregion Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin.

Amt Niemegk: Erarbeitung eines Flächennutzungsplans

Im Rahmen der Planungsförderung wurden dem Amt Niemegk rund 400.000 Euro bewilligt. Die zugehörigen Gemeinden Mühlenfließ, Planetal, Rabenstein/Fläming und die Stadt Niemegk beabsichtigen, einen gemeinsamen Flächennutzungsplan aufzustellen. Für das Gemeindegebiet der Gemeinde Planetal und der Stadt Niemegk gibt es bereits seit längerer Zeit Flächennutzungspläne, die bisher jedoch nicht an aktuelle Entwicklungen angepasst wurden. Für die Gemeinden Mühlenfließ und Rabenstein/Fläming sollen erstmals Flächennutzungspläne erstellt werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Bevölkerungsentwicklung und den veränderten Ansprüchen an das Wohnen und die Daseinsvorsorgeinfrastruktur sowie der Berücksichtigung der Anwendung von erneuerbaren Energien. In Ergänzung zum Flächennutzungsplan sollen auch die Belange des Umwelt- und Naturschutzes umfassend und detailliert im dazugehörigen Landschaftsplan untersucht werden.

Amt Seelow: Erarbeitung eines Flächennutzungsplans

Im Rahmen der Planungsförderung wurden dem Amt Seelow-Land rund 400.000 Euro bewilligt. Vier Gemeinden des Amtes (Fichtenhöhe, Lietzen, Lindendorf und Vierlinden) wollen einen gemeinsamen Flächennutzungsplan, der eine Fläche von 16.200 Hektar umfasst, aufstellen. Die derzeit bestehenden, individuellen Flächennutzungspläne der amtsangehörigen Gemeinden wurden zwischen 1993 und 2000 fertiggestellt. Aufgrund der veränderten Gegebenheiten und Entwicklungen in den einzelnen amtsangehörigen Gemeinden ist es notwendig, unter anderem Flächenpotenziale für zusätzlichen Wohnraum durch den erhöhten Siedlungsdruck aus dem berlinnahen Raum auszuweisen. Weiterhin soll der Zuwachs an erneuerbaren Energien mit einem geeigneten Flächenkonzept gemeinsam gesteuert werden, um die sich bietenden Chancen für die Region zu nutzen. Zusätzlich sind die Aufstellung eines gemeinsamen Landschaftsplanes, eines Umweltberichtes sowie der erforderlichen Umweltplanungen (z.B. Artenschutzgutachten), die Erstellung von Kartierungen und die Verfahrens- und Projektsteuerung zur Qualitätssicherung der gemeinsamen Bauleitplanung vorgesehen.

Grünheide (Mark) und Spreenhagen: Kooperation zur Umfeldentwicklung der Tesla-Gigafactory"

Grünheide (Mark) und Spreenhagen haben Fördermittel über insgesamt 552.000 Euro im Rahmen der Planungsförderung erhalten. Die beiden Gemeinden wollen in einer Kooperation einen neuen gemeinsamen Teilflächennutzungsplan zur TESLA-Umfeldentwicklung erstellen und die bestehenden Landschaftspläne aktualisieren.

Im Rahmen der TESLA-Ansiedlung besteht ein erheblicher Bedarf zusätzliche Flächen für den Wohnungsbau sowie die Gewerbeflächenentwicklung bereitzustellen. Die örtlichen Planungen sollen zwischen den Gemeinden eng abgestimmt und gemeinsam weiterentwickelt werden. Durch die Kooperation werden die erarbeiteten Teilflächennutzungspläne zu einem Dokument als gemeinsamer Teilflächennutzungsplan „Umfeldentwicklung der Tesla-Gigafactory" zusammengeführt. Unter Berücksichtigung des landesplanerischen Konzeptes zur Entwicklung des Umfeldes der Tesla-Gigafactory Berlin-Brandenburg sollen auch die bestehenden Landschaftspläne der beiden Gemeinden aktualisiert werden.

Hintergrundinformation:

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt die brandenburgischen Kommunen bei Planungen für neue Wohnungen, wirtschaftliche Ansiedlungen, Verkehrs-und Klimaschutzprojekte. Bis Ende 2022 werden rund 9,7 Millionen Euro aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsfonds bereitgestellt.

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/des Projektmanagements von Planungsprozessen im Land Brandenburg (Planungsförderungsrichtlinie 2020-PFR 2020) ist am 27.01.2021 in Kraft getreten.

In Brandenburg werden die Träger der kommunalen Planungshoheit, wie Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände gefördert.

Es werden gemeinsame Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, planerische Maßnahmen der Landesentwicklung sowie die Projektkoordination und das Projektmanagement von Planungsprozessen gefördert.

Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In diesem Jahr stehen 2,5 und im nächsten Jahr 5 Millionen Euro zur Verfügung.

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Ident-Nr
Presseinformation
Datum
28.12.2021