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Neue Weichen und Schwellen für Rangierbahnhof Wustermark stärken Güterverkehr

- Erschienen am 28.11.2025 - Presemitteilung Presseinformation
Wustermark Gleisfreigabe © MIL

Verjüngungskur für den historischen Rangierbahnhof Wustermark: Nach einer umfangreichen Erneuerung von Weichen, Schienen und Schwellen auf einer Streckenlänge von rund 250 Metern hat Infrastrukturminister Detlef Tabbert heute den betreffenden Steckenabschnitt für den Betrieb freigegeben. Das Bauvorhaben war vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) mit rund 525.000 Euro gefördert worden und erhöht die Leistungsfähigkeit und die Kapazität des Rangierbahnhofs. Betrieben wird er von der Rail & Logistik Center Wustermark GmbH (RLCW).

Minister Detlef Tabbert: „Der Rangierbahnhof Wustermark spielt wegen seiner geografischen Lage westlich von Berlin und an den Eisenbahnkorridoren Ost-West und Nord-Süd eine wichtige Rolle als Knotenpunkt für den Güterfernverkehr.  Er bindet Gleisanschlüsse ans öffentliche Schienennetz an. Die Erneuerung von Weichen, Schienen und Schwellen in einem Teilbereich war jedoch dringend erforderlich. Hier war ein Investitionsstau festzustellen, den wir nun gemeinsam mit dem Bund beseitigt haben. Teilweise stammten Weichen und Schwellen noch aus den 1970er Jahren. Es ging bei diesem Bauvorhaben nicht nur darum, den Betrieb aufrecht zu erhalten, sondern darum, die Kapazität für künftige Aufgaben zu erhöhen. So wurde unter anderem die Voraussetzung dafür geschaffen, dass weitere Güterzüge mit einer Länge von bis zu 740 Metern aufgenommen werden können. Das stärkt den Güterverkehr auf der Schiene, entlastet die Straßen und schützt das Klima.”

Von Weichenerneuerung bis Lückenschluss

Folgende Arbeiten gehörten zu dieser Baustufe:

  • Erneuerung von drei Weichen und teilweise Rückbau von alten Weichen
  • Erneuerung von rund 250 Schwellen
  • Schienenerneuerung
  • Lückenschluss
  • Neubau eines Gleisendabschlusses („Prellbock“)
  • Verbau von rund 855 Tonnen Schotter
  • Herstellung von Rand- und Rangierwegen

Förderung auf Grundlage Rili SGV-Invest

Die Förderung in Höhe von 525.771,50 Euro für Bau- und Planungskosten erfolgt entsprechend der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen für den Schienengüterverkehr im Land Brandenburg (Rili SGV-Invest).

Der Bund trägt zusätzlich 522.899 Euro bei den Baukosten über das Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz. Die Gesamtbaukosten werden auf rund 1,1 Millionen Euro beziffert.

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Ident-Nr
Presseinformation
Datum
28.11.2025