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„Design for all“ – bauliche Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht – Experten haben in Potsdam getagt

- Erschienen am 28.09.2022 - Presemitteilung Presseinformation
Eröffnung der Fachtagung Barrierefreiheit © MIL

In Potsdam hat heute eine Fachtagung zum barrierefreien Bauen stattgefunden. Infrastrukturstaatssekretär Rainer Genilke hat die Teilnehmenden begrüßt. Es wurden Lösungen im Wohnungsbau und das Spannungsfeld zwischen Denkmalschutz und Barrierefreiheit diskutiert und Beispiele der Stadtplanung aus Frankfurt (Oder) vorgestellt.

„Barrierefreiheit ist ein Qualitätskriterium, das allen Nutzenden zu Gute kommt. Dazu gehören nicht nur Menschen mit Behinderungen und die immer älter werdende Bevölkerung mit entsprechend veränderten Bedürfnissen, sondern auch Familien mit Kindern.  Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention sind diese Belange auch gesetzlich vorgesehen. Wir wollen die Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken, sowohl beim Neu- und Umbau von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden, Straßen, Wegen und Plätzen als auch beim öffentlichen Personenverkehr. Ich freue mich, dass auch die Brandenburgische Architektenkammer und die Brandenburgische Ingenieurkammer hier beratend tätig sind,“ sagte Rainer Genilke zum Auftakt der Veranstaltung.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt mit seinen Förderprogrammen der sozialen Wohnraumförderung und der Städtebauförderung die Umsetzung der Barrierefreiheit. Nicht nur im Sonderförderprogramm zur Förderung des Abbaus von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (Wohnraumanpassung) steht Barrierefreiheit im Mittelpunkt. Auch im Mietwohnungsbau werden die Fördernehmer angehalten, Barrierefreiheit zu berücksichtigen.

Damit es nicht zu unnötigen Mehrkosten kommt, müssen die Anforderungen an Barrierefreiheit im gesamten Bauprozess von der Vorplanung bis zur Umsetzung mitgedacht werden. Dabei gilt es nicht nur, Rollstuhlnutzerinnen und -nutzern im Blick zu haben. Es müssen möglichst alle Formen von Einschränkungen berücksichtigt werden. Es ist nicht nur die mögliche Behinderung, schon das Älterwerden, Familienplanung oder ganz alltägliche Situationen können durch einfache Verbesserungen, wie ein stufenloser Zugang oder Bewegungsflächen im Bad oder Flur, erleichtert werden.

Unterstützung bieten bereits im Planungsprozess verschiedene Kooperationspartner: die Brandenburgische Architekten- bzw. Ingenieurkammer aber auch die Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderung oder der Landesbehindertenbeirat.

Es wurde bereits viel erreicht: 77 % aller geförderten Wohnungen im Mietwohnungsbau sind barrierefrei erreichbar. Dabei kann aus bautechnischen Gründen nicht in allen Objekten eine 100 prozentige Barrierefreiheit hergestellt werden, so zum Beispiel beim Umbau von Bestandsgebäuden älterer Baujahre. Dennoch ist auch hier die Förderung ein wichtiger Baustein zur Schaffung und Erhaltung bezahlbarer Mieten und der Modernisierung von Wohnraum entsprechend der aktuellen Bedarfe. Um private und wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten kostensparend auszuschöpfen, müssen alle Anforderungen im Vorfeld mitgedacht werden.

Zur Verstärkung des Ziels der Barrierefreiheit werden seit 2022 auch noch die Aufzüge bezuschusst. Wer Aufzüge einbaut, egal ob im Neubau oder im Zuge der Modernisierung und Instandsetzung, bekommt pro erschlossener Wohneinheit maximal 20.000 Euro Darlehen. Darüber hinaus wird ein Zuschuss pro erschlossener Wohnung von maximal 10.000 Euro gewährt.

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Ident-Nr
Presseinformation
Datum
28.09.2022