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Das Kabinett beschließt den Entwurf zur Änderung der Bauordnung 2020

Meldung

- Erschienen am 28.07.2020

Die vom Kabinett beschlossene Änderung der Brandenburgischen Bauordnung wurde nun als Änderungsgesetz-Entwurf dem Landtag übergeben.

Warum erfolgt die Änderung?

Mit dem Entwurf setzt die Regierungskoalition ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und macht den Weg frei für ein modernes, schnelleres und umweltfreundlicheres Baurecht.

Die Änderung dient der Anpassung an die 2019 von der Bauministerkonferenz beschlossenen Änderungen der Musterbauordnung und enthält darüber hinaus Klarstellungen und Erleichterungen. Zudem wird zur Unterstützung der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens auf weitere Schriftformerfordernisse verzichtet.

Welche Änderungen sind geplant?

  • Das serielle und modulare Bauen soll durch Einführung der Typengenehmigung erleichtert werden.
  • Das Bauen mit Holz wird bis zur Hochhausgrenze möglich.
  • Handwerksmeisterinnen und –meister des Maurer-, Betonbauer- und Zimmererfachs sollen Bauvorlagen für technisch einfache Bauvorhaben erstellen dürfen.
  • Den Bauherren soll künftig freigestellt werden, ob der Standsicherheitsnachweis durch einen qualifizierten Fachplaner erstellt wird, oder ob dieser im Vier-Augen-Prinzip bauaufsichtlich geprüft wird.
  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Mobilställe bis 500 Quadratmeter sollen neu in den Katalog der Genehmigungsfreien Vorhaben aufgenommen werden.
  • Für die Errichtung von Mobilfunkmasten und Gewächshäuser im Außenbereich sollen die genehmigungsfrei gestellten Grenzen angehoben werden.

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