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Städtebauförderung 2024 bewilligt: fast 84 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel

- Erschienen am 27.11.2024 - Presemitteilung Presseinformation

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat für das Programmjahr 2024 Städtebaufördermittel in Höhe von rund 84 Millionen Euro an 70 Kommunen ausgereicht. Diese Mittel stehen bis 2030 in den drei Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ zur Verfügung.

Bauminister Rainer Genilke: „Mit der Bewilligung der Städtebaufördermittel des Programmjahres 20024 setzen wir die Erfolgsgeschichte der Städtebauförderung im Land Brandenburg fort. Die Kommunen erhalten Planungssicherheit und können Projekte fortsetzen bzw. neue in Angriff nehmen und damit die Städte und Gemeinden attraktiver für die Menschen vor Ort gestalten. Seit 33 Jahren ist die Städtebauförderung die zentrale Säule der nachhaltigen Stadterneuerung und -entwicklung. Es wurden bisher rund 3,9 Milliarden Euro von Bund und Land zur Verfügung gestellt. Die Kommunen ergänzen die Förderung mit ihren Eigenmitteln. Jeder eingesetzte Euro ist gut angelegtes Geld und überall im Land zu sehen. Das bauliche Erbe wurde bewahrt und weiterentwickelt, in benachteiligten Stadtquartieren konnte der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden. Die zur Verfügung stehenden Programme der Städtebauförderung „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ sind an die aktuellen Herausforderungen der Stadtentwicklung angepasst. Darüber hinaus unterstützen die Programme die interkommunale Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden“.  

 Für folgende Programme wurden Fördermittel bewilligt:

Programm „Lebendige Zentren“ (LZ)

Bund und Land stellen für das Programmjahr 2024 insgesamt 32,9 Millionen Euro zur Verfügung. 

Mit dem Programm „Lebendige Zentren“ sollen Stadt- und Ortsteilzentren attraktiver und zu identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft sowie Bildung und Kultur weiterentwickelt werden. In ihm werden insbesondere die Schwerpunkte der vorherigen Programme Städtebaulicher Denkmalschutz und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren gebündelt. Stadt- und Ortskerne sollen gestärkt, aufgewertet und revitalisiert sowie als zentrale Versorgungsbereiche und multifunktionale Standorte gesichert werden. Das Programm soll helfen, den Strukturwandel in Stadt- und Ortsmitten besser zu bewältigen und zugleich zur Stärkung und Belebung der Innenstädte beizutragen. Ein wichtiges Augenmerk liegt auf der Weiterentwicklung der historischen Altstädte unter besonderer Berücksichtigung des städtebaulichen Denkmalschutzes. 

Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (WNE)

Bund und Land stellen für das Programmjahr 2024 insgesamt 33,8 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ unterstützt Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind. Das Programm hilft den Städten und Gemeinden dabei, ihre baulichen Strukturen und den öffentlichen Raum an neue und sich ändernde Bedarfe anzupassen. Damit geht das Programm über das Stadtumbau-Programm hinaus. Es setzt einen Schwerpunkt bei der Brachflächenentwicklung zur Unterstützung des Wohnungsbaus bzw. zur Entwicklung neuer Quartiere. Umweltbezogene und ökologische Aspekte wie die z.B. die Klimafolgenanpassung sollen noch stärker berücksichtigt werden.

Es gibt vier Teilprogramme:

Teilprogramm Aufwertung

Förderung von Einzelvorhaben zur Aufwertung von Stadtquartieren, in der Regel mit einer 2/3-Bundes- und Landesmittelförderung an den förderfähigen Kosten in Verbin­dung mit 1/3 kommunalen Eigenanteil.

Teilprogramm Rückbau

Förderung des Rückbaus von Wohngebäuden, die von strukturellem Leerstand betroffen sind und dauerhaft nicht mehr benötigt werden, mit bis zu 110 Euro je Quadratmeter (Bundes- und Landesmitteln) förderfähiger Kosten. Dazu zählen: Aufwendungen für die Freimachung von Wohnungen, Aufwendungen für den Rückbau unmittelbar (Abrisskosten), Aufwendungen für eine einfache Wiedernutzung, dazu zählt insbe­sondere die Begrünung. Der Rückbau von vor 1919 errichteten Gebäuden in straßenparalleler Blockrandbebauung (Vorderhäusern) oder anderen das Stadtbild prägenden Gebäuden ist nicht förderfähig.

Teilprogramm Sicherung, Sanierung und Erwerb

Förderung der Sicherung und Sanierung von Altbauten (Baujahr vor 1949) sowie der Erwerb ebendieser Gebäude durch die Kommune zum Zwecke der Sicherung oder Sanierung. In diesem Programm ist eine bis zu 100-Prozent-Förderung der förder­fähigen Kosten durch Bundes- und Landesmittel möglich. Zusätzliche Fördergrund­lage in diesem Teilprogramm ist eine mit dem Land abgestimmte Altbauaktivierungs­strategie.

Teilprogramm Rückführung städtischer Infrastruktur (Förderung von Maßnahmen der Rückführung der sozialen und technischen Infrastruktur)

Bei der Herrichtung eines Gebäudes der sozialen Infrastruktur für eine neue Nutzung kann eine Förderung der förderfähigen Kosten von bis zu 90 Prozent Bundes-und Landesmittel eingesetzt werden. Bei dem Rückbau eines Gebäudes der sozialen Infrastruktur können die förderfähigen Ausgaben mit bis zu 90 Prozent über Bundes- und Landesmittel sowie beim Rückbau der technischen Infrastruktur mit bis zu 50 Prozent Bundes- und Landesmittel gefördert werden.

Programm Sozialer Zusammenhalt (SZH)

Bund und Land stellen für das Programmjahr 2024 insgesamt 17,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ verfolgt die Ziele, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Das Quartiersmanagement und die Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement werden stärker betont. Im Sinne einer ganzheitlichen Perspektive sind vor Ort bestehende oder bereits geplante Projekte, Mittel und Akteure in die Förderung der Stadt- und Ortsteile einzubeziehen, um durch eine Abstimmung vor Ort die Kräfte zu bündeln.

Europäische Mittel für Stadtentwicklung

Flankierend zur nationalen Städtebauförderung von Bund und Ländern stehen dem Land Brandenburg Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) aus der Förderperiode 2021 bis 2027 in Höhe von 80 Millionen Euro für eine nachhaltige Stadtentwicklung zur Verfügung. Es werden Projekte gefördert, durch die Funktion und Leistungsfähigkeit der zentralen Orte gestärkt und so auch ein wichtiger Beitrag dazu geleistet wird, in allen Landesteilen gleichwertige Lebensverhältnisse zu ermöglichen.

Städtebauförderung in Brandenburg – wie geht es weiter?

Die Städtebauförderung soll auch 2025 von Bund und Ländern fortgesetzt werden. Der Abschluss einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern steht noch aus. Die drei Förderprogramme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ sollen fortgeführt werden. Es können sowohl Kommunen als auch gemeindliche interkommunale Kooperationen gefördert werden. Die Ausschreibung für das Jahr 2025 erfolgte im Juli dieses Jahres vorbehaltlich der noch ausstehenden Entscheidung zur Bereitstellung der Bundes- sowie Landesmittel für das Programm 2025.

Grundsätzlich erfolgt eine Drittelförderung (Bund, Land, Kommune). Hiervon kann aufgrund programm­spezifischer Regelungen beispielsweise bei interkommunalen Kooperationen, abgewichen werden sowie wenn aufgrund der verpflichtenden Haushaltssicherung in der jeweiligen Gemeinde ein Fördersatz von 90 Prozent (Bundes- und Landesmittel) zugelassen werden kann. Für die Sicherung von Altbauten oder anderer das Stadtbild prägender Gebäude können bis zu 90 Prozent aus Bundes- und Landesmitteln finanziert werden.

Beispiele für die Zuwendungen im Rahmen der Städtebauförderung im Programmjahr 2024 

Bernau

Bund-Länder-Programm Lebendige Zentren (LZ)

Die Stadt Bernau erhält zwei Millionen Euro Bundes- und Landesmittel. Diese sollen vor allem zur Unterstützung des Um- und Ausbaus des Güterschuppens zu einer Jugendfreizeiteinrichtung eingesetzt werden.

Bund-Länder-Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE)

Aus dem Teilprogramm Aufwertung werden 1,7 Millionen Euro für das Einzelvorhaben "Erweiterung Schulstandort Grundschule an der Hasenheide" innerhalb der Gesamtmaßnahme Pankeaue bewilligt. Dieses Projekt umfasst im 1. Bauabschnitt einen Neubau und im 2. Bauabschnitt die Sanierung der Bestandsgebäude. Darüber hinaus wird mit den Mitteln die Entwicklung des Panke-Grünzugs zwischen der Schwanebecker Chaussee und der A 11 finanziert, es sollen Abschnitte der Panke renaturiert sowie Erholungsflächen und neue Fuß- und Radewegeanbindungen geschaffen werden.

Cottbus

Bund-Länder-Programm Lebendige Zentren (LZ)

Die Stadt Cottbus wurde erst mit Programmjahr 2023 in das Programm Lebendige Zentren aufgenommen. Insgesamt erhält die Stadt 500.000 Euro im Programmjahr 2024 für das neue Programmgebiet „Innenstadt“, mit denen vorrangig die Sanierung der Fenster im Konservatorium, sowie die Reparatur der Brunnenanlage im Schillerpark unterstützt werden soll.

Bund-Länder-Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE)

Aus dem Teilprogramm Aufwertung werden 1,5 Millionen Euro für das Programmgebiet „Cottbuser Ostsee“ bewilligt. Die Mittel sollen überwiegend zur finanziellen Absicherung des investiven Starterprojektes "Themeninseln innerhalb der Seeachse" sowie für Durchführungsaufgaben und die Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden. 

Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt (SZH)

Die Stadt erhält von Bund und Land insgesamt 3,68 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel.

Programmgebiet Sandow

Für die Gestaltung der Außenanlagen an der Kita Pfiffikus werden insgesamt 680.000 Euro bewilligt. Bereits im vergangenen Jahr erhielt die Stadt Cottbus aus dem Programm Mittel zur umfassenden Sanierung der Einrichtung. 

Programmgebiet Neu Schmellwitz

Es werden drei Millionen Euro bewilligt. Diese Mittel sollen überwiegend für die Sanierung der Turnhalle an der Schmellwitzer Oberschule eingesetzt werden. Darüber hinaus sollen die Mittel unter anderem verwendet werden, um die Finanzierung des Stadtteilmanagements fortzusetzen und die weitere Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit zu initiieren.

Frankfurt (Oder)

Bund-Länder-Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE)

Aus dem Teilprogramm Aufwertung erhält die Stadt Fördermittel in Höhe von 4,7 Millionen Euro.

Davon werden drei Millionen Euro vorrangig für die Sanierung des ehemaligen Lichtspieltheaters innerhalb des Programmgebietes „Zentrum/Nord“ bewilligt.

Weitere 1,7 Millionen Euro Fördermittel sollen unter anderem für die Sanierung der Briesener Straße eingesetzt werden. Darüber hinaus sollen Fußwegeverbindungen der Briesener Straße zur Leipziger Straße sowie zum Bahnhof hergestellt werden. Die Briesener Straße ist Bestandteil des Programmgebietes „Am ehemaligen Botanischen Garten Viadrina“.

Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt (SZH)

Die Stadt erhält von Bund und Land insgesamt drei Millionen Euro Bundes- und Landesmittel.

Projektgebiet Altberesinchen

Es werden 1,5 Millionen Euro bewilligt. Die Zuwendungen sollen insbesondere für die Umfeldgestaltung der Oberschule Ullrich-von-Hutten und deren Einbindung in den Stadtteil eingesetzt werden. Darüber hinaus dienen die Mittel der Vorbereitung und Planung von Vorhaben, der Bürgerbeteiligung inklusive dem Quartiersmanagement.

Projektgebiet Obere Stadt

Insgesamt werden 1,5 Millionen Euro bewilligt, unter anderem für die Bürgerbeteiligung und das Quartiersmanagement sowie für die Sanierung des Sportplatzes Beckmannstraße und den barrierefreien Umbau des Jüdischen Gemeindehauses.

Guben

Die sehr weiträumige Stadtumbaukulisse wurde nach dem Programmjahr 2022 nicht weitergeführt. An ihre Stelle traten je eine Gesamtmaßnahme im Programm „Lebendige Zentren“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“.

Bund-Länder-Programm Lebendige Zentren (LZ)

Die Stadt Guben erhält im Programmjahr 2024 erstmalig Bundes- und Landesmittel aus dem Programm „Lebendige Zentren“ für das Programmgebiet „Altstadt Ost und West“ in Höhe von rund 468.000 Euro. Diese Mittel sollen unter anderem für den Grunderwerb und die Instandsetzung des Gebäudes in der Alten Poststraße 63 sowie für die Modernisierung der Bestände in der Hegelstraße 2-6 verwendet werden.

Bund-Länder-Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE)

Es werden rund 600.000 Euro Fördermittel für die Programmgebiet „WK II und IV“ bewilligt. Diese Mittel sollen vorrangig für zwei Rückbauvorhaben im Umstrukturierungsgebiet des WK II eingesetzt werden sowie zur Finanzierung der Trägerhonorare.

Kyritz

Bund-Länder-Programm Lebendige Zentren (LZ)

Die Stadt erhält 1,6 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel. Unter anderem sollen diese für die weitere Sanierung und den Umbau des langjährig leerstehenden, stark sanierungsbedürftigen ehemaligen Klausurflügels in der Johann-Sebastian-Bach-Straße 2 für die museale Nutzung sowie den Neubau eines Verbindungsgebäudes für Veranstaltungen eingesetzt werden. Außerdem soll mit den Mitteln die Gestaltung der zugehörigen Freiflächen (Klosterplatz/ Kloster- und Kirchgarten) unterstützt werden.

Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt (SZH)

Die Stadt erhält von Bund und Land insgesamt 2,1 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel. Diese Zuwendungen sollen insbesondere für die Sanierung und Erweiterung von Kita und Hort Kunterbunt, für die Erhöhung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum sowie für die Bürgerbeteiligung inklusive einem Quartiersmanagement eingesetzt werden.

Luckau

Bund-Länder-Programm Lebendige Zentren (LZ)

Die Stadt erhält 1,3 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel für das Programmgebiet „Altstadt Luckau“. Diese sollen unter anderem für die Sicherung und Sanierung des Einzeldenkmals Am Markt 13, die Modernisierung und Instandsetzung des Wohn- und Geschäftshauses in der Hauptstraße 47 sowie für die Sanierung des Wohngebäudes in der Karl-Liebknecht-Straße 2 eingesetzt werden.

Bund-Länder-Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE)

Insgesamt werden knapp 600.000 Euro für die Projektgebiet „Luckau West“ aus dem Teilprogramm Aufwertung bewilligt. Diese Mittel sollen auch für Aufwertungsmaßnahmen im Wohngebiet Mühlberg sowie zur Umgestaltung des grünen Quartiers "Schanze" zum Naherholungsgebiet eingesetzt werden.

Prenzlau

Bund-Länder-Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE)

Die Stadt erhält eine Zuwendung in Höhe von 650.000 Euro aus dem Teilprogramm Aufwertung für das Projektgebiet „Bahnhofsviertel“. Ziel ist es, das Bahnhofsviertel als höherwertigen, innenstadtnahen Wohnstandort aufzuwerten und zu einem lebendigen Stadtviertel zu entwickeln. Mit der Aufwertung öffentlicher Räume soll sich die Aufenthaltsqualität verbessern und Voraussetzungen für eine umweltgerechte Mobilität geschaffen werden. Das dient der Stabilisierung der Einwohnerzahl und ist von erheblicher Bedeutung für Prenzlau, da derzeit von sinkenden Einwohnerzahlen auszugehen ist und der Anteil der Menschen über 65 Jahren steigen wird.

Zu den Vorhaben, die mit Städtebaufördermitteln unterstützt werden, gehört ein ehemaliges Autohaus, das unter dem Namen „Glashaus“ bereits seit 2021 als Jugendtreff, Bildungsmanufaktur und Musiklabor genutzt wird. Um das Projekt auch langfristig als innovativen Kulturstandort zu verankern, ist die weitere Sanierung notwendig. Darüber hinaus werden die Mittel für die Sanierung der Winterfeldtstraße, die wegen der jahrelangen Nutzung als Umleitungsstraße sehr stark beschädigt ist, eingesetzt.

Pritzwalk

Bund-Länder-Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE)

Es werden 1,3 Millionen Euro Fördermittel für das Projektgebiet „Kerngebiet“ aus den Teilprogrammen Aufwertung und Sanierung, Sicherung und Erwerb bewilligt. Diese Mittel werden für eine Vielzahl von investiven Vorhaben in kleinteiligen Einzelobjekten im Kerngebiet sowie im öffentlichen Raum, dabei insbesondere zur Erhöhung des Grünanteils und der Barrierefreiheit, eingesetzt. Zudem sollen die Mittel für die Vorbereitung und Planung von Projekten, für die Bürgerbeteiligung einschließlich Quartiersmanagement eingesetzt werden.

Rüdersdorf 

Bund-Länder-Programm Lebendige Zentren (LZ)

Die Stadt erhält 2,5 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel für das Projektgebiet „Aktives Stadtzentrum Rüdersdorf“ Mit diesen Mitteln sollen unter anderem die denkmalgerechte Sanierung, die energetische Erneuerung und die barrierefreie Instandsetzung des Kulturhauses „Martin Andersen Nexö“ unterstützt werden.

Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt (SZH) 

Die Stadt erhält für das Projektgebiet „Wohngebiet Brücke“ von Bund und Land 800.000 Euro Bundes- und Landesmittel. Die Mittel sollen unter anderem für die Gestaltung des Quartiersplatzes mittels Bürgerbeteiligungsverfahren, für die Herstellung der Verkehrsanbindung an den Schulstandort über die Woltersdorfer Straße sowie für die Gestaltung der Treppenanlage vom Wohngebiet zum Ortszentrum eingesetzt werden.

Schwedt/Oder

Bund-Länder-Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE)

Die Stadt erhält für das Projektgebiet „Zentrum“ von Bund und Land eine Förderung von 8,2 Millionen Euro.

Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt (SZH)

Die Stadt erhält im Programmjahr 2024 640.000 Euro Bundes- und Landesmittel für das Programmgebiet „Obere Talsandterrassen“. Damit sollen überwiegend nicht-investive Einzelvorhaben zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts unterstützt werden. 

Wittenberge

Bund-Länder-Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE)

Insgesamt werden drei Millionen Euro für das Programmgebiet „Külzberg“ aus dem Teilprogramm Aufwertung bewilligt. Vorgesehen ist, mit diesen Mitteln unter anderem die Vorbereitung, Planungen und Konzeptarbeit sowie Programmbegleitung, wie Öffentlichkeitsarbeit, Anwohnerbeteiligungen usw. zu unterstützen. Der Großteil der Fördermittel soll für Bau- und Ordnungsmaßnahmen in der Straße der Einheit eingesetzt werden. Dazu zählt auch die Neugestaltung der durch Rückbau entstandenen Freiflächen in der Straße der Einheit.

Bund-Länder-Programm Lebendige Zentren (LZ)

Die Stadt erhält von Bund und Land rund 2,1 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel.  Mit diesen Mitteln für das Programmgebiet „Innenstadt“ soll vorrangig die Sanierung des denkmalgeschützten, ehemaligen Kaufhauses in der Bahnstraße 51 gefördert werden. Die Stadt beabsichtigt, dieses Gebäude zukünftig unter anderem als Bibliotheksstandort zu nutzen. Weiterhin soll die Herstellung und Änderung der Erschließungsanlagen und Freiflächen der Grünachse „August – Bebel – Straße“ geplant und anschließend gebaut werden.