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Lieferbeschränkung ausgesetzt

Pressemitteilung

- Erschienen am 27.03.2020

Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen

Anlieferbeschränkungen für Geschäfte der Grundversorgung sollen vorübergehend ausgesetzt werden

Potsdam – Zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus gilt in Brandenburg seit Montag, den 23. März 2020, die sogenannte Eindämmungsverordnung. Danach sind grundsätzlich alle Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr zu schließen. Ausdrücklich ausgenommen vom Schließungsgebot sind der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste und andere Verkaufsstellen von Gütern des täglichen Bedarfs. Für diese Geschäfte sollen nun die erlaubten Anlieferzeiten ausgedehnt werden.

Brandenburgs Bauminister Guido Beermann: „Die Versorgung der Bevölkerung hat in der aktuellen Lage oberste Priorität. Der Umfang der notwendigen Anlieferungen an Supermärkten und Lebensmitteldiscountern hat erheblich zugenommen. Ich habe daher heute die unteren Bauaufsichtsbehörden angewiesen, für die Dauer der Gültigkeit der Eindämmungsverordnung alle Auflagen auszusetzen, die die Anlieferzeit beschränken. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger können sicher sein, dass wir alles dafür tun, damit es nicht zu Lieferengpässen aufgrund bürokratischer Vorgaben kommt.“

In vielen Fällen enthalten die Baugenehmigungen betroffener Geschäfte Nebenbestimmungen, die aus Gründen des Immissionsschutzes die Zeiten der Anlieferung beschränken. Zuständig für den Vollzug und die Überwachung der Einhaltung dieser Auflagen sind die unteren Bauaufsichtsbehörden, also die Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte. Das Bauministerium sorgt nun dafür, dass solche bauaufsichtlichen Anlieferbeschränkungen für Geschäfte der Grundversorgung vorrübergehend ausgesetzt werden können. Diese Ausnahmeregelung gilt, solange die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg in Kraft bleibt.

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Datum
27.03.2020