Sanierung der Landesstraßen voran bringen: Schneider legt Konzept zur Abstufung und Weiterentwicklung des Landesstraßennetzes vor
Pressemitteilung
- Erschienen amDie Erhaltung des Straßennetzes ist eine wichtige Voraussetzung um gute Erreichbarkeit und Lebensqualität in allen Landesteilen zu gewährleisten. Investitionen zur Sanierung der Landesstraßen sind deshalb sowohl im Grundnetz als auch im Grünen Netz erforderlich. Um für die Entwicklung und die Erhaltung des Straßennetzes den richtigen Maßstab zu setzen, ist eine sachgerechte Funktionszuordnung der Straßen erforderlich. Dazu hat Verkehrsministerin Kathrin Schneider dem Kabinett bei seiner Sitzung gestern in Lübbenau das Konzept "Perspektiven für das Landesstraßennetz– Abstufungskonzept und Weiterentwicklung“ vorgelegt. Bestandteil des Konzepts ist die Abstufung von 1700 Kilometern Landesstraßen, also die Übertragung der Baulastträgerschaft vom Land an die Landkreise oder Kommunen.
„Wir wollen den Sanierungsstau in unserem Straßennetz aufarbeiten. Dazu brauchen wir die Unterstützung der Landkreise und Kommunen. Straßen, die keine überregionale Verbindungsfunktion erfüllen, müssen nach den rechtlichen Vorgaben abgestuft werden. Die Abstufung wollen wir weiter mit einem Förderprogramm begleiten. In einem Pilotprojekt soll zudem ein vereinfachtes Verwaltungs- und Finanzierungsverfahren geprüft werden. Ziel ist, die Sanierung schneller voran zu bringen. Im Landesbetrieb Straßenwesen ist eine Stabsstelle eingerichtet worden, die die Verfahren koordiniert. Mit dem Konzept kommen wir einer Empfehlung des Landesrechnungshofes nach, der angemahnt hatte, die Abstufung von Landesstraßen zu beschleunigen.“, sagte Ministerin Schneider.
Das Landesstraßennetz wurde im Jahr 2010 einer Überprüfung unterzogen, die ergab, dass ca. 2.000 Kilometer keine Landessstraßenfunktion mehr erfüllen und damit gemäß Brandenburgischem Straßengesetz abzustufen sind. Seit dem Jahr 2011 wurden etwa 170 Kilometer Landesstraßen abgestuft. Im Rahmen der Einstandspflicht zahlte das Land ca. 6 Mio. Euro an die Landkreise bzw. Kommunen, die die Baulastträgerschaft übernommen haben. Nach der Abstufung wurde die Sanierung der Straßen vom Land gefördert. Insgesamt wurden seit 2011 ca. 30 Mio. Euro im Zuge des Förderprogramms aufgewendet. Der Landesrechnungshof hat dieses Verfahren kritisiert und um Überprüfung gebeten.
Die Landkreise, die kreisfreien Städte und die kommunalen Spitzenverbände wurden in die Überprüfung einbezogen. Nach Auswertung der Stellungnahmen wurden
- 101 Kilometer Straßen, die eine Umleitungsfunktion für Autobahnen erfüllen und
- 123 Kilometer, die auf Ländergrenzen überschreitende Straßen entfallen
von der Abstufung ausgenommen und der Abstufungsumfang damit auf 1.700 km reduziert. Die Abstufung soll schrittweise und möglichst im Einvernehmen mit den Landkreisen und Kommunen erfolgen.
In einem Pilotprojekt soll überprüft werden, inwieweit mit einer Pauschalierung der Einstandspflicht in Verbindung mit der durch das Land gewährten Förderung für die Sanierung eine Beschleunigung und Vereinfachung des gesamten Verfahrens erreicht werden kann. In einer Vereinbarung mit dem übernehmenden Landkreis soll der Umfang der abzustufenden Straßen und der Zeitrahmen einvernehmlich festgelegt werden. Dabei wird auf Basis von überschlägigen Ermittlungen des Landesbetriebs Straßenwesen ein pauschaler Betrag für die Kosten ermittelt, mit denen sich das Land an der Sanierung der Straße beteiligt. Die Einstandspflicht ist damit abgegolten. Der bislang erhebliche Verwaltungsaufwand zur Ermittlung dieser Kosten sowie der Verwaltungsaufwand für die Beantragung von Fördermitteln könnte dann entfallen.
Das zukünftige Landesstraßennetz soll nach der Umsetzung des Abstufungskonzepts eine Gesamtlänge von etwa 4.000 Kilometern haben. Die Einteilung in „Grundnetz“ und „Grünes Netz“ soll entfallen.
Straßen des bisherigen „Grünen Netzes“ werden schrittweise in die Bauprogramme eingeordnet. Die mit dem Nachtragshaushalt vorgenommene Erhöhung der Mittel ermöglicht die Planung und die Sanierung von Landesstraßen in diesem und im kommenden Jahr.
Hintergrund
Fern- und Landesstraßennetz Brandenburgs
- Insgesamt 9.300 Kilometer Straßen, davon
- ca.800 Kilometer Autobahnen,
- ca. 2.800 Kilometer Bundesstraßen,
- ca. 5700 Kilometer Landesstraßen
Es wird ergänzt durch:
- ca.3000 Kilometer Kreisstraßen
- ca. 12.700 Kilometer Gemeindestraßen.
Straßenzustand
2.900 Kilometer Landesstraßen sind gegenwärtig dem Grundnetz zugeordnet:
61 Prozent der Landesstraßen des Grundnetzes in sehr gutem bis ausreichenden Zustand (ca. 1.770 Kilometer).
39 Prozent sind in schlechtem bzw. sehr schlechtem Zustand (1.130 Kilometer).
2.800 Kilometer Landesstraßen sind gegenwärtig dem Grünen Netz zugeordnet
52 Prozent der Landesstraßen des Grünen Netzes in sehr gutem bis ausreichendem Zustand (ca. 1.456 Kilometer).
38 Prozent sind in schlechtem bzw. sehr schlechtem Zustand (1.344 Kilometer).
Mehr zu den Zuordnungskriterien für Landesstraßen:
https://mil.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.154156.de
Das Konzept "Perspektiven für das Landesstraßennetz– Abstufungskonzept und Weiterentwicklung“ finden Sie unter:
https://mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.150034.de
Die Netzkarten mit den zur Abstufung ausgewählten Straßen finden Sie hier.