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Kabinett beschließt neue Mietpreisbremse und Kappungsgrenzenverordnung

- Erschienen am 25.11.2025 - Presemitteilung Presseinformation
PK Kabinett Mietpreisbremse © MIL

In Brandenburg soll es auch künftig bezahlbaren Wohnraum geben. Um bezahlbaren Wohnraum
zu sichern, wird für 36 brandenburgische Städte und Gemeinden ab 1. Januar 2026
eine neue Mietpreisbegrenzungs- sowie eine Kappungsgrenzenverordnung eingeführt. Das
hat das Kabinett heute beschlossen. Damit gewährleistet die Landesregierung einen lückenlosen
Schutz für Mieterinnen und Mieter über den 31. Dezember 2025 hinaus.

Die Mietpreisbegrenzungsverordnung legt fest, dass für neu abzuschließende Mietverträge in Gebäuden, die vor dem 1. Oktober 2014 fertiggestellt und bezogen wurden, die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent überschritten werden darf. Durch die Kappungsgrenzenverordnung wird zusätzlich geregelt, dass bei bereits bestehenden Mietverträgen die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent steigt.

Bauminister Detlef Tabbert: „Mietpreisbremse und Kappungsgrenzenverordnung geben den Mieterinnen und Mietern im Land Brandenburg Sicherheit. Beide Verordnungen sorgen dafür, dass die Mieten nicht unkontrolliert in die Höhe gehen. Die Mietpreisbegrenzungsverordnung reduziert eine Mietenerhöhung zu Vertragsbeginn auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Über die Kappungsgrenzenverordnung wird zusätzlich erreicht, dass Mieterinnen und Mieter, sie seit Jahren in ihren Wohnungen leben und nicht umziehen können oder möchten, weil sie sich in ihrem Wohnumfeld wohl fühlen, innerhalb von drei Jahren nur mit moderaten Mieterhöhungen rechnen müssen. Unabhängig davon wird das Land Brandenburg alle wohnungspolitischen Anstrengungen unternehmen, um eine weitere Verbesserung der Lage auf dem Wohnungsmarkt herbeizuführen. Dazu gehört beispielsweise die Wohnraumförderung. Die Mittel zur Förderung des Wohnungsbaus, insbesondere des sozialen Wohnungsbaus, haben in diesem Jahr einen Höchststand erreicht. Das gilt es zu verstetigen. Wir müssen auch das Bauen und die damit verbundenen Genehmigungsverfahren einfacher und schneller machen, damit neuer Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann.“

Um eine aktuelle und für die Brandenburger Gemeinden möglichst individuelle Übersicht zu be-kommen, hatte das Ministerium im November 2024 ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu-nächst die Wirkungen der seit 2021 bestehenden Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgren-zenverordnung zu bewerten und anschließend – soweit geboten – Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten in Brandenburg zu identifizieren. Der Landtag hatte sich in seiner Sitzung vom 16. Juli 2025 für ein solches Verfahren ausgesprochen.
Im Ergebnis des Gutachtens wurden 36 Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten festge-stellt, für die nach dem heutigen Kabinettsbeschluss die Mietpreisbremse und die Kappungs-grenze gelten sollen:

Kreisfreie Stadt

  • Potsdam

In den Landkreisen

Barnim

  • Ahrensfelde
  • Bernau bei Berlin
  • Biesenthal
  • Panketal

Dahme-Spreewald

  • Bestensee
  • Eichwalde
  • Königs Wusterhausen
  • Schönefeld
  • Schulzendorf
  • Wildau
  • Zeuthen

Havelland

  • Brieselang
  • Falkensee
  • Schönwalde-Glien

Märkisch-Oderland

  • Altlandsberg
  • Fredersdorf-Vogelsdorf
  • Rehfelde
  • Strausberg

Oberhavel

  • Birkenwerder
  • Glienicke/Nordbahn
  • Leegebruch
  • Mühlenbecker Land
  • Oranienburg

Oder-Spree

  • Erkner
  • Grünheide (Mark)
  • Woltersdorf

Potsdam-Mittelmark

  • Kleinmachnow
  • Nuthetal
  • Stahnsdorf
  • Teltow
  • Werder (Havel)

Teltow-Fläming

  • Blankenfelde-Mahlow
  • Großbeeren
  • Ludwigsfelde
  • Zossen

Vor dieser Bestimmung von Gebieten, in denen die Mietpreisbegrenzung bei Neuvermietung und die Kappungsgrenze bei geltenden Verträgen gelten sollen, war es erforderlich, im Rahmen des Gutachtens die Wirkungen der bestehenden Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenver-ordnung zu evaluieren. Sie galten seit 2021 in 19 festgelegten Gemeinden und laufen am 31.12.2025 aus.


Mietpreisbremse zeigt positive Wirkung
Im Ergebnis stellte der Gutachter fest: Die Verordnungen wirken sich positiv auf die Mietentwick-lung aus. Eine Dämpfung der Mieten lässt sich belegen. Es ist davon auszugehen, dass die Miet-preise ohne die Verordnungen noch höher ausfielen als sie es aktuell tun. Investitions- oder Neu-baurückgänge sind überwiegend nicht erkennbar. Die Investitionen in den untersuchten Gemein-den sind überwiegend stabil oder nehmen zu.

Generell kommt das Gutachten, auf dessen Grundlage das Kabinett seine Entscheidung fällte, zu der Einschätzung, dass weiterhin eine hohe Dynamik bei den Mieten herrscht und sie weiter an-steigen. Die beiden neuen Verordnungen gelten als wirkungsvolle Instrumente, um dieser Ent-wicklung entgegenzuwirken. Zugleich bleibt die Verhältnismäßigkeit gegenüber den Eigentums-rechten der Vermieter gewahrt. Von besonderer Relevanz ist vor diesem Hintergrund, dass nur Mietverhältnisse betroffen sind, die für Wohnungen geschlossen werden, die vor dem 1. Oktober 2014 fertiggestellt wurden. Damit wird den hohen Investitionskosten der jüngsten Zeit Rechnung getragen; diese jüngsten Investitionen bleiben refinanzierbar.

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Ident-Nr
Presseinformation
Datum
25.11.2025