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Land fördert gemeindeübergreifende Planungen im Landkreis Oder-Spree

- Erschienen am 25.11.2021 - Presemitteilung Presseinformation
Übergabe ZWB LOS © MIL

Infrastrukturstaatsekretär Rainer Genilke hat heute in Fürstenwalde dem Landrat des Landkreises Oder-Spree, Rolf Lindemann zwei Förderbescheide über insgesamt 280.000 Euro im Rahmen der Planungsförderung übergeben. Mehrere Gemeinden wollen in einer Kooperation mit dem Landkreis die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, insbesondere der Fahrradmobilität und die Wohnbauentwicklung in Verbindung mit einer nachhaltigen Sozialraumplanung im Umfeld der Tesla-Ansiedlung planen.

Staatssekretär Rainer Genilke: „Die Tesla-Ansiedlung bietet für die umliegenden Kommunen vielfältige Chancen und ist zugleich eine große Herausforderung in Bezug auf die Organisation des Verkehrs und die Schaffung von Wohnraum für Menschen, die in der Fabrik arbeiten wollen. Der Landkreis Oder-Spree und dessen Kooperationspartner wollen diesen Prozess mit abgestimmten Planungen steuern. Sie wollen die Fahrradmobilität und die Infrastrukturqualität im örtlichen Straßennetz optimieren sowie die zukünftige Wohnbauentwicklung mit einer nachhaltigen Sozialraumplanung verknüpfen. Wir wollen den Landkreis dabei unterstützen und stellen Planungsfördermittel zur Verfügung. Mit diesem neuen Programm können wir den Kommunen dabei helfen, schneller Planungsrecht zu schaffen, damit mehr Wohnungsbau und wirtschaftliche Ansiedlungen möglich sind. Aber auch die Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien, von Verkehrsinfrastruktur und Mobilfunk vor Ort braucht planungsrechtliche Grundlagen.“

Die mit der Ansiedlung der Tesla-Fabrik in Grünheide (Mark) verbundene hohe Zahl neuer Arbeitsplätze wird zu einer starken Zunahme der Pendlerverkehre auch im Umfeld des Werkes führen. Es ist im Landkreis Oder-Spree von einem erheblichen Bedarf an zusätzlichen Flächen für den Wohnungsbau sowie für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur auszugehen. Um die Planungen dafür gesamträumlich zu koordinieren, haben zahlreiche Kommunen (Erkner, Fürstenwalde/Spree, Grünheide (Mark), Amt Odervorland, Amt Scharmützelsee, Schöneiche bei Berlin, Amt Spreenhagen, Storkow (Mark), Woltersdorf, Rüdersdorf bei Berlin) gemeinsam mit dem Landkreis Oder-Spree und der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.

Insbesondere die Planung zur Stärkung der Fahrradmobilität trägt dem im Landesplanerischen Konzept zur Entwicklung des Tesla-Umfeldes formulierten Handlungserfordernis Rechnung, in dem die Kommunen dazu ermutigt wurden, Verkehrsfolgen zu bewerten. Das gemeinsame Ziel ist es vor allem, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren. Um dennoch das wachsende Verkehrsaufkommen zu bewältigen, haben die Kooperationspartner beschlossen, die Radwegeinfrastruktur attraktiver zu machen und den ÖPNV zu stärken.

Neben dem Verkehr spielt auch der Aspekt des Wohnens im Umfeld der TESLA-Ansiedlung eine große Rolle. Die erwarteten Zuzüge in den kooperierenden Kommunen erfordern eine integrierte Entwicklung von Wohnungsbau und sozialer Bildungsstruktur, damit die neuen Mitarbeitenden und ihre Familien gute Bedingungen vorfinden. Eine Ansiedlung der Beschäftigten nahe des Werkes reduziert zudem Pendlerverkehre in der Region.

Bewilligt werden folgende Projekte:

  • Landkreis Oder-Spree - Förderung der Fahrradmobilität und Verbesserung der Infrastrukturqualität im niederrangigen Straßennetz im Umfeld der Tesla-Gigafactory 140.000 Euro
  • Landkreis Oder-Spree - Integrierte Entwicklung von Wohnungsbau und sozialer Bildungsinfrastruktur im Umfeld Tesla-Gigafactory 140.000 Euro

Hintergrundinformation:

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt die brandenburgischen Kommunen bei Planungen für neue Wohnungen, wirtschaftliche Ansiedlungen, Verkehrs-und Klimaschutzprojekte. Bis Ende 2022 werden 7,5 Millionen Euro aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsfonds bereitgestellt.

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/des Projektmanagements von Planungsprozessen im Land Brandenburg (Planungsförderungsrichtlinie 2020-PFR 2020) ist am 27.01.2021 in Kraft getreten.

In Brandenburg werden die Träger der kommunalen Planungshoheit, wie Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände gefördert.

Es werden gemeinsame Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, planerische Maßnahmen der Landesentwicklung sowie die Projektkoordination und das Projektmanagement von Planungsprozessen gefördert.

Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In diesem Jahr stehen 2,5 und im nächsten Jahr 5 Millionen Euro zur Verfügung.

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Ident-Nr
Presseinformation
Datum
25.11.2021