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Land fördert Planungen in Heidesee, Königs Wusterhausen, Storkow und Fürstenwalde

- Erschienen am 25.11.2021 - Presemitteilung Presseinformation
Übergabe ZWB Gemeinden LOS © MIL

Infrastrukturstaatssekretär Rainer Genilke hat heute in Fürstenwalde an mehrere Kommunen Förderbescheide über insgesamt 434.000 Euro im Rahmen der Planungsförderung übergeben. Damit sollen unter anderem Flächennutzungs- und Bebauungspläne für zusätzliches Bauland für Wohnen und Gewerbe erarbeitet werden.

Staatssekretär Rainer Genilke: „Mit dem neuen Programm zur Planungsförderung können wir den Kommunen dabei helfen, schneller Planungsrecht zu schaffen, damit mehr Wohnungsbau für Menschen aller Einkommensgruppen und wirtschaftliche Ansiedlungen möglich sind. Aber auch die Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien, von Verkehrsinfrastruktur und Mobilfunk vor Ort braucht planungsrechtliche Grundlagen. Die Ansiedlung der Tesla-Fabrik im Osten des Landes bietet auch den Kommunen im näheren und weiteren Umfeld vielfältige Chancen und ist zugleich eine große Herausforderung in Bezug auf die Schaffung von Wohnraum und der Ausweisung von weiteren Flächen für Gewerbeansiedlungen. Wir wollen Fürstenwalde, Heidesee, Storkow und Königs Wusterhausen mit Planungsfördermitteln unterstützen, die planungsrechtlichen Grundlagen an die neuen Herausforderungen anzupassen.“

Bewilligt werden folgende Projekte:

Gemeinde Heidesee

Die Gemeinde beabsichtigt die bereits begonnene Flächennutzungsplanung fertigzustellen. Des Weiteren plant Heidesee die Erarbeitung des dazugehörigen Landschaftsplans. Mithilfe des Landschaftsplanes sollen, orientiert an den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die konkreten räumlichen und inhaltlichen Erfordernisse und die daraus abzuleitenden Vorhaben dargestellt und damit ein Handlungsrahmen für die beabsichtigte Siedlungsentwicklung, die unbebaute Feldflur sowie die Wald- und Naturschutzflächen gegeben werden.

  • Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan: 101.500 Euro
  • Beendigung des Flächennutzungsplanes: 150.000 Euro

Königs Wusterhausen

Die Stadt Königs Wusterhausen beabsichtigt im Gebiet Funkerberg/Berliner Straße unter anderem Flächen für Wohnen sowie für Forschung und Entwicklung auszuweisen. Hierfür wird die Bauleitplanung in drei Leistungsphasen: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen, Entwurf zur öffentlichen Auslegung, Plan zur Beschlussfassung, erarbeitet. Der zweite Bescheid betrifft ebenfalls den oben genannten Bebauungsplan. Dabei soll der dazugehörige Umweltbericht, der das Ergebnis der Umweltprüfung bezüglich der Umweltbelange darstellt, erarbeitet werden.

  • Bebauungsplan Funkerberg/Berliner Straße (Bauplanerische Leistung -Leistungsphase 1 bis 3):        50.000 Euro
  • Besondere Leistungen - Umweltbericht: 24.000 Euro

Storkow (Mark)

Die Stadt Storkow beabsichtigt eine westliche Erweiterung des Gewerbegebietes „Neu Boston“. Hierfür soll der Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Neu Boston 3“ erarbeitet werden. Zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist es erforderlich, Gutachten für Verkehr, Lärm und Artenschutz zu erstellen. Alle drei Gutachten werden im Rahmen der Planungsförderungsrichtlinie finanziell unterstützt.

  • Aufstellung B-Plan "Gewerbegebiet Neu Boston 3" - verkehrstechnische Untersuchung:  10.500 Euro
  • Aufstellung B-Plan "Gewerbegebiet Neu Boston 3" - Gutachten für landschaftsplanerische und artenschutzfachliche Leistung: 23.000 Euro
  • Aufstellung B-Plan "Gewerbegebiet Neu Boston 3" - Gutachten für Schallschutztechnische Untersuchungen:  7.500 Euro

Fürstenwalde (Spree)

Die Stadt Fürstenwalde beabsichtigt, eine Flächenbeprobung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Neue Spreevorstadt II“ durchzuführen. Aus ersten Untersuchungen im Jahr 2018 ist bereits bekannt, dass aufgrund der Vornutzungen des Geländes von erheblichen Bodenbelastungen auszugehen ist. Da diese stadteigenen Flächen für den Bau von Wohnungen entwickelt werden sollen, ist die Fläche zu beproben, um erforderliche Bodenaustausche festzustellen, Kontaminationsverdachte auszuräumen und Sanierungen vorzubereiten. Der zweite Antrag betrifft die Erarbeitung von Steckbriefen zum Aufbau eines Flächenpools für Kompensationsmaßnahmen. Diese sind für folgende Gewerbebebauungspläne vorgesehen: "Gewerbegebiet Lindenstraße", "Lise-Meitner-Straße“, "Lise-Meitner-Straße Nord" und "Forschungsnetzwerk Erneuerbare Energiesysteme". Die Steckbriefe sind die Voraussetzung für Rechtskraft der vorgennannten Bebauungspläne.

  • Rahmenplan Spreevorstadt Fürstenwalde, Altlastenuntersuchung, Abfallerfassung und Schadstoffkataster - Flächenbeprobung: 40.000 Euro
  • Erarbeitung von Steckbriefen zum Aufbau eines Flächenpools für Kompensationsmaßnahmen:          27.500 Euro

Hintergrundinformation:

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt die brandenburgischen Kommunen bei Planungen für neue Wohnungen, wirtschaftliche Ansiedlungen, Verkehrs-und Klimaschutzprojekte. Bis Ende 2022 werden 7,5 Millionen Euro aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsfonds bereitgestellt.

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/des Projektmanagements von Planungsprozessen im Land Brandenburg (Planungsförderungsrichtlinie 2020-PFR 2020) ist am 27.01.2021 in Kraft getreten.

In Brandenburg werden die Träger der kommunalen Planungshoheit, wie Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände gefördert.

Es werden gemeinsame Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, planerische Maßnahmen der Landesentwicklung sowie die Projektkoordination und das Projektmanagement von Planungsprozessen gefördert.

Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In diesem Jahr stehen 2,5 und im nächsten Jahr 5 Millionen Euro zur Verfügung.

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Ident-Nr
Presseinformation
Datum
25.11.2021