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EU-Förderung für nachhaltige Stadtentwicklung – Anträge können gestellt werden

- Erschienen am 24.08.2023 - Pressemitteilung Presseinformation
Ein Beispiel für die Aufwertung öffentlicher Räume ist in Luckenwalde die Neugestaltung des Boulevards. Dieser wurde in Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern gestaltet. © Stadt Luckenwalde

Die Förderperiode 2021 - 2027 der Europäischen Union ermöglicht weiterhin die Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung im Rahmen des Europäischen Fonds zur regionalen Entwicklung (EFRE). Sie soll dazu genutzt werden die Zentralen Orte in Brandenburg funktional zu stärken. Thematisch werden zwei Schwerpunkte gesetzt, zum einen die soziale und kulturelle Infrastruktur und zum anderen Klimaanpassung und nachhaltige Mobilitätslösungen. Der 1. Aufruf des Programms zur Nachhaltigen Stadtentwicklung für Vorhaben zur Qualifizierung und Anpassung der sozialen und kulturellen Infrastruktur startet jetzt. Zentrale Orte und deren Umland haben bis zum 30.10.2023 die Möglichkeit, hierfür einen Antrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu stellen. 

Infrastrukturminister Guido Beermann: „Die nachhaltige Stadtentwicklung leistet einen wichtigen Beitrag dazu, lebenswerte Städte und Gemeinden zu ermöglichen, die klimafreundlich, sozial ausgewogen und wirtschaftlich attraktiv sind. Insbesondere den ‚Zentralen Orten‘ und ihrem Umfeld kommt eine besondere Bedeutung zu. Wir wollen diese als Standorte der Daseinsvorsorge stärken und die Attraktivität als Wohn- und Wirtschaftsstandorte erhöhen. Dafür setzen wir auch die EU-Mittel der aktuellen EFRE-Förderperiode ein. Unsere bisherigen Erfahrungen beispielsweise aus dem Stadt-Umland-Wettbewerb haben gezeigt, dass die Verknüpfung von klassischen Instrumenten der Stadtentwicklung wie der Städtebauförderung mit anderen Programmen erfolgreich ist. Ich möchte deshalb die Zentralen Orte und ihr Umland aufrufen, sich für die Förderung von Vorhaben der sozialen und kulturellen Infrastruktur zu bewerben.“

Mit dem aus Mitteln der Europäischen Union finanzierten Programm zur nachhaltigen Stadtentwicklung sollen die Zentralen Orte im Land Brandenburg in ihrer Entwicklung unterstützt und funktional gestärkt werden. Diesen Orten kommt eine besondere Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung des gesamten Landes zu. Sie sind Motoren für ihr Umland und die Wirtschaft, Orte der Vernetzung, der Kreativität und Innovationen sowie Dienstleistungszentren. Sie bieten einen zukunftssicheren Rahmen für die Daseinsvorsorge und leisten einen wichtigen Beitrag für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen.                                                                                                                           

Die Zentralen Orte sowie deren Umland sollen in ihren städtebaulichen Strukturen entwickelt und gestärkt werden. Mit Blick auf ihre Umlandverflechtungen stehen die Themen Standortattraktivität und Funktionsfähigkeit im Fokus. Damit soll eine positive Ausstrahlung in die Region gefördert werden.

Die Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021–2027 setzt dabei auf langfristig wirksame Impulse für eine zukunftsfähige Entwicklung der Städte und Gemeinden. Insgesamt stehen 80 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.

Im Rahmen von Aufrufen sollen Vorhaben für folgende Themenschwerpunkte identifiziert und ausgewählt werden:

  1. Qualifizierung und Anpassung der sozialen und kulturellen Infrastruktur u.a. an die demografische Entwicklung sowie die Nutzbarmachung von leerstehenden Gebäuden oder brachliegenden Freiflächen für die Erhaltung des städtischen Natur- und Kulturerbes,
  2. Ökologische und klimagerechte Entwicklung und Klimaanpassung sowie nachhaltige Mobilitätslösungen.

Mit dem 1. Aufruf werden Vorhaben gefördert, die entsprechend dem ersten Themenschwerpunkt der Qualifizierung und Anpassung der sozialen und kulturellen Infrastruktur dienen.

Die dazugehörige Förderrichtlinie zur Nachhaltigen Stadtentwicklung (NaS) ist auf der Webseite des MIL abrufbar https://mil.brandenburg.de/mil/de/themen/stadtentwicklung/nachhaltige-stadtentwicklung/erster-aufruf-nas/ .

Weitergehende Informationen sind dem offiziellen Aufrufdokument zu entnehmen.

Nähere Informationen zur Antragsstellung sind der Seite der ILB www.ilb.de/nachhaltige_stadtentwicklung_2023  zu entnehmen.

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Ident-Nr
Presseinformation
Datum
24.08.2023