Sedlitzer See zum Start der Wassersportsaison nutzbar – Minister Crumbach: Weiterer Meilenstein für die Lausitz
- Erschienen am - PresemitteilungPünktlich zum Start der Wassersportsaison 2026 wird der Großteil der Wasserfläche des Sedlitzer Sees (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) zum heutigen 24. April nutzbar. Damit steht der letzte große See des Seenverbunds und die Drehscheibe im Lausitzer Seenland der Öffentlichkeit zur Verfügung. Die Freigabe des gesamten Lausitzer Seenverbunds wird dann am 29. Juni offiziell gefeiert.
Insgesamt sind in den zurückliegenden Jahrzehnten in den Bau der Überleiter, deren schifffahrtstechnische Ausstattung, die Herstellung von Stränden, Schiffsanlegern, Radwegen und die Umsetzung von zahlreichen weiteren Einzelvorhaben mehr als 80 Millionen Euro Fördermittel des Landes geflossen. Die meisten dieser Maßnahmen sind inzwischen realisiert oder stehen kurz vor dem Abschluss. Dazu gehören auf Brandenburger Seite der Senftenberger, Sedlitzer, Großräschener, Partwitzer (anteilig mit Sachsen) und Geierswalder See (anteilig mit Sachsen) sowie die Überleiter Rosendorfer, Sornoer, Ilse und Koschener Kanal.
Robert Crumbach, Minister für Infrastruktur und Landesplanung: „Das Land Brandenburg hat ebenso wie der Freistaat Sachsen früh die Chancen erkannt, die sich aus der Sanierung der Lausitzer Bergbaufolgelandschaft ergeben. Die Herausforderungen waren allerdings auch riesig. Aber das Ziel war über die Jahre immer klar vor Augen: Es entsteht eine überregional bedeutsame Kulturlandschaft, die viele Menschen anziehen und begeistern wird. Nicht nur der Tourismus wird profitieren, sondern vor allem die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Region. Mit der Nutzungsfreigabe des Sedlitzer Sees ist ein weiterer Meilenstein für die Lausitz erreicht.“
In langjähriger Zusammenarbeit zwischen der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV), Bund, Land, Kommunen und dem Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg wurden in den vergangenen Jahren die Grundlagen für die neue Nutzung gelegt. Aufgabe des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) war es dabei in erster Linie, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und mithilfe von Fördermitteln zu unterstützen.
Infrastruktur am und im Gewässer
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, die im MIL angesiedelt ist, hat die Region von Beginn an eng begleitet, zuletzt beim Rahmenplan Lausitzer Seenland 2030 des Zweckverbands Lausitzer Seenland Brandenburg. Parallel wurden in Verantwortung des MIL erhebliche Landesfördermittel zur Erhöhung des Folgenutzungsstandards der ehemaligen Bergbauregion aus dem Paragraph 4 des Verwaltungsabkommen Braunkohlensanierung zur Verfügung gestellt, insbesondere dort, wo es um die Schaffung der notwendigen öffentlichen Infrastrukturen im Umfeld und innerhalb der Gewässer ging.
Zu Saisonstart wird der Sedlitzer See in die Brandenburger Landesschifffahrtsverordnung aufgenommen. Dafür waren durch die oberste Schifffahrtsbehörde im MIL die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die Absperrungen der gekennzeichneten Flächen müssen hierbei allerdings beachtet werden. Die Kanäle – sogenannte Überleiter - zwischen den Seen (Sornoer Kanal, Rosendorfer Kanal und Ilsekanal) werden voraussichtlich zum 29. Juni 2026 für schiffbar erklärt. An den Kanälen finden bis dahin noch Fertigstellungsarbeiten durch die LMBV statt.
Regeln der Landesschifffahrtsverordnung
Zusammengefasst gelten auf den Lausitzer Seen, die vollständig in Brandenburg liegen, die Schifffahrtsregeln nach der Landesschifffahrtsverordnung. Dies betrifft nun den Großräschener, den Sedlitzer und den Senftenberger See. Seit Juni 2025 ist bereits die schiffbare Nutzung von Großräschener, Geierwalder (Teil Brandenburg) und Partwitzer (Teil Brandenburg) See möglich.
Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Sedlitzer See wurde an die bestehenden Geschwindigkeitsregelungen für den Großräschener und den Senftenberger See angepasst. Diese beträgt für Motorboote einheitlich 15 km/h. In Ufernähe gelten entsprechend allen anderen schiffbaren Landesgewässern abweichende Geschwindigkeitsregelungen.
Auf dem Partwitzer und dem Geierswalder See sind die Schifffahrtsregelungen zur Höchstgeschwindigkeit und zum Nachtfahrverbot an die sächsischen Regelungen angeglichen worden. Grund: Beide Seen liegen überwiegend in Sachsen. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 30 km/h, ein Nachtfahrverbot besteht hier nicht.