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Evaluierung § 13b BauGB – Brandenburger Ergebnisse 2019

Meldung

- Erschienen am 24.04.2019

Mit der Novelle des BauGB vom 4. Mai 2017 wurde mit § 13b Baugesetzbuch (BauGB) eine Regelung zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren geschaffen. Gemäß Koalitionsvertrag der Bundesregierung und Beschluss der Bauministerkonferenz vom 5. September 2018 war diese Regelung zu evaluieren.

Vor diesem Hintergrund wurde das Land Brandenburg, ebenso wie die übrigen Bundesländer, seitens des zuständigen Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat gebeten, mitzuteilen, in welchem Umfang diese Regelung bislang von den Kommunen angewendet wurde.

Die wesentlichen Ergebnisse der Evaluierung können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Hierbei bitten wir die weiterführenden Hinweise bei der Interpretation der Daten zu beachten:

  • Erhebungszeitraum: 30. Januar 2019 bis 15. März 2019
  • Rückmeldequote aller Ämter und Gemeinden: 75 Prozent
  • Verfahren nach § 13b BauGB: 126 (insgesamt)
  • Einfamilienhäuser: 778
  • Zweifamilienhäuser: 103
  • Mehrfamilienhäuser: 37
  • Anzahl an Geschossen: 2,02 (im Durchschnitt)
  • Überbaubare Grundstücksfläche: 24,45 Hektar / 244.451 Quadratmetern insgesamt
  • Baugebiete nach BauNVO: WR, WA und SO
  • Definition "Verfahren nach § 13b BauGB"

Die angegebene Anzahl der Verfahren enthält sowohl Bebauungspläne die:

  • sich in Planung befinden
  • momentan das Aufstellungsverfahren durchlaufen
  • bereits Rechtskraft erlangt haben.
Hinweis
Die Werte bezüglich der planungsrechtlich zulässigen Ein-, Zwei-, Mehrfamilienhäuser, Geschosse, überbaubarer Grundstücksfläche
und der Art der Nutzung sind unvollständig. Einige Planverfahren sind noch nicht soweit konkretisiert, als das hier abschließende
Aussagen getroffen worden konnten. Die Zahlen stellen insoweit lediglich Näherungswerte (Tendenz) dar.

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