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Brandenburg: Ausnahmeregelung erlaubt Belieferung von Impfzentren mit Impfstoffen auch an Sonn- und Feiertagen

- Erschienen am 23.12.2021 - Pressemitteilung Presseinformation
LKW auf Rastplatz ©adobe stock

Brandenburgs Impfzentren können auch während der Feiertage mit Corona-Impfstoffen und dem dazugehörigen weiteren Material beliefert werden. Lkw, die diese besonderen Güter transportieren, können weiterhin auch an Sonn- und Feiertagen unterwegs sein. Die entsprechende Ausnahmeregelung hat das brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung nun verlängert, sie ist bis zum 31. Dezember 2022 gültig.

Um die Funktionsfähigkeit der Corona-Impfzentren und die jederzeitige Verfügbarkeit des Impfstoffs gegen Covid-19 sicherzustellen, ist sowohl über die Weihnachtsfeiertage als auch im neuen Jahr eine Versorgung der Impfzentren unerlässlich. Mit dem Erlass wird der Transport von Corona-Impfstoffen, Kühlsystemen zur Lagerung der Impfstoffe, Impfbesteck sowie sonstigen Gütern, die unmittelbar dazu dienen, die Funktionsfähigkeit der Impfzentren zu erhalten, ermöglicht.

Der Landesbetrieb Straßenwesen und die zuständigen unteren Straßenverkehrsbehörden wurden über diese Ausnahmegenehmigung informiert. Das brandenburgische Innenministerium wurde gebeten, die Polizei zu unterrichten. Dasselbe gilt für das Bundesamt für Güterverkehr. Auf diese Weise sollen überflüssige Kontrollen vermieden werden.

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Ident-Nr
Presseinformation
Datum
23.12.2021