Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 der Region Havelland-Fläming ist rechtswirksam
- Erschienen am - PresemitteilungDie Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg hat den Sachlichen Teilregionalplan „Windenergienutzung 2027“ der Region Havelland-Fläming gemäß § 2 Absatz 4 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung genehmigt. Der Plan legt 30 Vorranggebiete für die Windenergienutzung mit einer Fläche von 12.596 Hektar fest.
Der Regionalplan tritt nach einem knapp zweijährigen Aufstellungsverfahren mit der Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt des Landes Brandenburg Nr. 42 am 23. Oktober 2024 in Kraft und kann nun seine Steuerungswirkung für den zukünftigen Ausbau der Windenergienutzung entfalten: Die baurechtliche Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich gilt nur noch innerhalb der festgelegten Vorranggebiete für die Windenergienutzung. Damit wird der Ausbau der Windenergie auf geeignete Gebiete gelenkt.
Die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming erreicht mit dem Plan das Flächenziel für den Ausbau der Windenergienutzung von mindestens 1,8 % der Fläche der Region bis zum 31. Dezember 2027 gemäß Artikel I des Brandenburger Flächenzielgesetzes. Der Bund hatte die Länder verpflichtet, entsprechende Flächen für den Ausbau der Windenergie festzulegen.