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Neue Städtebauförderprogramme – Anträge können ab sofort gestellt werden

Pressemitteilung

- Erschienen am 23.09.2020

Bund und Länder haben die Städtebauförderung neu strukturiert, anstatt bisher sechs Programme gibt es ab 2020 drei Programme. Für „Lebendige Zentren“, „Sozialen Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ stehen im Programmjahr 2021 790 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Für das Land Brandenburg sind das 42 Millionen Euro, die in gleicher Höhe vom Land kofinanziert werden.

Infrastrukturminister Guido Beermann: „Die Städtebauförderung ist eine Erfolgsgeschichte. Sie war in den letzten dreißig Jahren ein wichtiger Baustein für die positive Entwicklung unserer brandenburgischen Städte und hat dazu beigetragen, Teilhabe und Austausch am gesellschaftlichen Leben für alle zu ermöglichen und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Um die Städtebauförderung zukunftsfest auszurichten, haben Bund und Länder sie vereinfacht und an die aktuellen Herausforderungen angepasst. Es stehen nunmehr drei Programme zur Verfügung, die dem Klimawandel, mehr Stadtgrün und vor allem der interkommunalen Zusammenarbeit einen höheren Stellenwert einräumen. Für die Kommunen bietet sich damit die Möglichkeit, mit ihrem Umland die Daseinsvorsorge gemeinsam zu sichern und einen wichtigen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu leisten.“

Bund und Länder haben mit der Verwaltungsvereinbarung 2020 eine umfassende Neustrukturierung zur Vereinfachung und Weiterentwicklung der Bund-Länder-Städtebauförderung vorgenommen. Sie konzentriert sich nun auf drei, statt bislang auf sechs Programme. Die inhaltlichen Schwerpunkte wurden dabei an die aktuellen stadtentwicklungspolitischen Herausforderungen angepasst, ohne die bisherigen Förderinhalte zu begrenzen.

Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel, sowie die Verbesserung der grünen Infrastruktur sind neue Schwerpunkte der Förderung. Die interkommunale Kooperation gewinnt im Hinblick auf die Sicherung der Leistungs- und Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden und der damit verbundenen Stärkung der Lebensqualität in der Region weiter an Bedeutung. Es eröffnen sich neue Handlungsspielräume, um die Infrastrukturen der Daseinsvorsorge anzupassen und die Kommunen als Wohn- und Arbeitsstandorte zu stärken. Die Städtebauförderung im Land Brandenburg fördert in allen drei Programmen Interkommunale Kooperationen (IKK) mit eigenen Förderkonditionen.

Für folgende drei Programme können ab sofort Fördermittel beantragt werden:

Lebendige Zentren (LZ)

Im Sinne der Zielstellungen der bisherigen Programme „Aktive Stadtzentren“ und „Städtebaulicher Denkmalschutz“ werden mit dem Programm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der und Stadt- und Ortskerne“ die Anpassung, Stärkung und Revitalisierung und der Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteil- und Ortszentren, die Profilierung und Standortaufwertung sowie der Erhalt und die Förderung von Nutzungsvielfalt unterstützt. Ziel ist die Entwicklung der Zentren zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur.

Sozialer Zusammenhalt (SZH)

Das Ziel des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ ist die Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher Stadt- und Ortsteile. Damit soll u.a. ein Beitrag zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität und Nutzungsvielfalt, der Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des Zusammenhalts in der Nachbarschaft geleistet werden. Das Programm bündelt die Aktivitäten einer sozialen Stadtentwicklung und zeichnet sich vor allem durch seinen interdisziplinären Ansatz aus. Im neuen Programm, dass das bisherige Programm „Soziale Stadt“ weiterentwickelt, werden das Quartiersmanagement und die Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement stärker betont.

Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE)

Mit dem Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere“ wurde das ehemalige Stadtumbauprogramm weiterentwickelt.  Es soll die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung von demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Bereich der Stadterneuerung und Stadtentwicklung unterstützen. Mit dem Programm sollen Projekte in Gebieten gefördert werden, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind. Ziel ist es, das Wachstum und die nachhaltige Erneuerung dieser Gebiete zu lebenswerten Quartieren zu fördern.

Anträge zur Förderung für das Programmjahr 2021 können ab sofort beim Landesamt für Bauen und Verkehr (Abteilung 3 Städtebau und Bautechnik) eingereicht werden. Die Antragstellung muss spätestens bis zum 30.10.2020 erfolgen. Weitere Informationen und erforderliche Hinweise sind auf der Homepage des MIL erhältlich: https://mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.678244.de

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Datum
23.09.2020