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Grundstein für geförderte Wohnungen in Falkensee gelegt

- Erschienen am 23.06.2022 - Presemitteilung Presseinformation

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat für den Bau von insgesamt 108 Wohnungen rund 18,7 Millionen Euro als Darlehen und Zuschuss aus der Wohnraumförderung bereitgestellt. 145 von insgesamt 473 Wohnungen sollen für ältere Menschen zur Verfügung stehen. 90 Wohnungen sind mietpreis- und belegungsgebunden.

 „Falkensee ist beliebt und verzeichnet auch wegen seiner verkehrsgünstigen Lage weiterhin Zuzüge. Jedoch haben es Menschen mit kleinem Einkommen gerade im Berliner Umland schwer, eine passende Wohnung zu finden. Die Länder Berlin und Brandenburg haben deshalb im März dieses Jahres mit einem gemeinsamen Kabinettbeschluss dem Umstand der engen Verflechtungen auf den Wohnungsmärkten Berlin und Bandenburg Rechnung getragen. Darin bekennen sich die Länder auch zu der Notwendigkeit, neuen Wohnraum zur Entlastung der Wohnungsmärkte zu schaffen. Dabei soll besonderer Wert auf eine nachhaltige Entwicklung gelegt werden. Das Wohnungsunternehmen BUWOG kann mit Hilfe der Förderung in Form von Darlehen und Zuschüssen Wohnungen mit Mietpreisbindung bauen, die durch den Einsatz von Photovoltaik auf dem Dach in energetischer Hinsicht diesem Ansatz der Nachhaltigkeit entsprechen. Für uns ist es ein wichtiges Ziel, dass die Menschen im gesamten Land in bezahlbaren Wohnungen gut leben können,“ sagte Rainer Genilke anlässlich der Grundsteinlegung im Vorfeld.  

Insgesamt entstehen in dem Quartier an der Dallgower Straße in fußläufiger Nähe zum Stadtzentrum und zum Bahnhof Falkensee 473 Wohnungen, davon 145 Wohnungen für Seniorinnen und Senioren, die zum Teil barrierefrei gestaltet sind. Das Projekt beinhaltet ein Parkhaus, Gewerbeflächen sowie einen Grünen Innenhof.

Für dieses Bauvorhaben mit einem Investitionsvolumen von rund 27 Millionen Euro stellt das Land rund 15,4 Millionen Euro als Darlehen und rund 3,3 Millionen Euro als Zuschuss zur Verfügung. Die Mietpreis- und Belegungsbindungen gelten für 20 Jahre nach Fertigstellung.  Von den 108 Bindungen stehen 45 Wohnungen für Berechtigte in der 1. Einkommensgrenze (nach Maßgabe des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes) und 45 Wohnungen für Berechtigte in der 2. Einkommensgrenze (die die Einkommensgrenzen um max. 20 % überschreiten) zur Verfügung. Die Mietobergrenze für die 1. Einkommensgrenze beträgt sechs Euro/m² Wohnfläche und für die 2. Einkommensgrenze 7,50 Euro/m² Wohnfläche. 18 Wohnungen sollen zu maximal 12,50 Euro/m² vermietet werden.

Das Land hat die Modernisierung und Instandsetzung sowie die Schaffung von Wohnraum in Mietgebäuden und im Wohneigentum in Falkensee bisher mit rund 171 Millionen Euro für 2074 Wohnungen unterstützt.

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Ident-Nr
Presseinformation
Datum
23.06.2022