Toolbar-Menü

Potsdam erfüllt Auflagen für Weiterführung der Bauleitplanungen zu „Krampnitz 5000“

- Erschienen am 23.06.2021 - Pressemitteilung Presseinformation

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg bestätigt der Landeshauptstadt Potsdam die Erfüllung der Auflagen zur Zielabweichung für ein reduziertes Entwicklungsgebiet Krampnitz mit bis zu 5.000 Einwohnern. Damit kann die Landeshauptstadt nun die erforderlichen Bauleitplanungen fortsetzen.

Heute hat die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) gegenüber der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) die Erfüllung zweier Auflagen aus dem Bescheid vom April 2013 über die Zulassung einer Zielabweichung von Vorgaben des Landesentwicklungsplans für das Entwicklungsgebiet Krampnitz bestätigt. Die LHP kann damit die notwendigen Bauleitplanungen, die die Änderung des Flächennutzungsplans und mehrere Bebauungspläne umfassen, für eine Bebauung des neuen Potsdamer Stadtteils mit bis zu 5.000 Einwohnern weiterführen.

Basis der Entscheidung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung sind Unterlagen der LHP vom Mai 2021, mit denen die Erfüllung der Auflagen des Bescheids aus dem Jahr 2013 nachgewiesen werden sollten. Wie im Bescheid zur Zulassung der Zielabweichung festgesetzt, wurden in die Prüfung dieser Unterlagen die für Verkehr zuständige Abteilung des Brandenburgischen Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung sowie die für Immissionsschutz zuständige Abteilung des Brandenburgischen Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz einbezogen. Beide Stellen sehen die Konzeptaussagen der LHP aus fachlicher Sicht als umsetzungsfähig an. Damit steht das von der LHP als „Krampnitz 5.000“ bezeichnete Vorhaben nicht mehr im Widerspruch zu Zielen der Raumordnung.

Die Entscheidung stellt allerdings keine planungsrechtliche Genehmigung der im Entwurf vorgelegten Bauleitpläne oder eine Bestätigung der Erfüllung anderer zu beachtender fachgesetzlicher Bestimmungen dar. Hierfür ist die Weiterführung der Aufstellungsverfahren für die Bauleitpläne Voraussetzung.  

Ebenso ist damit keine weitergehende Bewertung der städtebaulichen Entwicklung in Krampnitz verbunden. Diese obliegt der LHP, bei der die Gestaltungshoheit für das Vorhaben liegt und die die Planung und Entwicklung im Rahmen der grundgesetzlich verankerten kommunalen Selbstverwaltung umsetzt.

Abbinder

Ident-Nr
Presseinformation
Datum
23.06.2021