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Genilke übergibt Fördervertrag für Wohnungsbau

- Erschienen am 23.06.2021 - Presemitteilung Presseinformation

Baustaatssekretär Rainer Genilke hat heute einen Fördervertrag für die Modernisierung und Instandsetzung von 70 Wohnungen am Ernst-Thälmann-Platz 2-23 im Wustermarker Ortsteil Elstal übergeben. Damit kann die Vonovia sieben vorhandenen Gebäude sanieren.

Rainer Genilke: „Wustermark ist beliebt und verzeichnet auch wegen seiner verkehrsgünstigen Lage weiterhin Zuzüge. Jedoch haben es Menschen mit kleinem Einkommen gerade im Berliner Umland schwer, eine passende Wohnung zu finden. Deshalb unterstützen wir die Wohnungsbauunternehmen auch bei hoher Nachfrage und steigenden Mieten dabei, bezahlbaren Wohnraum für alle Generationen anzubieten. Das Wohnungsunternehmen Vonovia kann mit Hilfe des Darlehens 70 Wohnungen herrichten, wovon 53 Wohnungen mietpreis- und belegungsgebunden sein werden. Das Projekt der sozialen Wohnraumförderung zeugt von der guten Zusammenarbeit zwischen dem Land Brandenburg, der Investitionsbank (ILB) und der Vonovia, die sich bereits seit geraumer Zeit im Elstaler Wohnviertel engagiert. Für uns ist es ein wichtiges Ziel, dass die Menschen im gesamten Land in bezahlbaren Wohnungen gut leben können.“

Die Vonovia hat im Jahr 2017 das Gelände mit den ehemaligen Kasernengebäuden am Ernst-Thälmann-Platz gekauft. Die sieben Bestandsgebäude mit ihren 70 Wohneinheiten werden nun mit Hilfe der sozialen Wohnraumförderung saniert und modernisiert.

Die energetische Ertüchtigung der gesamten Gebäudehülle sowie die Anpassung des vorhandenen Wohnraums an moderne Wohn- und Ausstattungsstandards beseitigt den aktuellen Leerstand in den Objekten und führt zu einer weiteren Aufwertung des Wohnviertels. Auf Grund der baulichen Gegebenheiten der historischen Bausubstanz sind barrierefreie Zugänge jedoch nicht möglich.

Für dieses Bauvorhaben mit einem Investitionsvolumen von 7,46 Millionen Euro stellt das Land 6,34 Millionen Euro als Darlehen und damit rund 85 Prozent der Investitionssumme zur Verfügung.

Die Mietpreis- und Belegungsbindungen gelten für 20 Jahre nach Fertigstellung.

Von den 53 Bindungen stehen

  • 27 Wohnungen für Berechtigte in der 1. Einkommensgrenze (nach Maßgabe des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes) und
  • 26 Wohnungen für Berechtigte in der 2. Einkommensgrenze (die die Einkommensgrenzen um max. 20 % überschreiten) zur Verfügung.

Da der Großteil der Wohnungen aktuell vermietet ist, werden die meisten der 53 Mietpreis- und Belegungsbindungen erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam. Die Mietobergrenze für die 1. Einkommensgrenze beträgt höchstens 5,50 EUR/m² Wohnfläche und für die 2. Einkommensgrenze höchstens 7,00 EUR/m² Wohnfläche.

Das Land hat die Modernisierung und Instandsetzung sowie die Schaffung von Wohnraum in Mietgebäuden und im Wohneigentum in Wustermark bisher mit rund 73 Millionen Euro für 1.167 Wohnungen unterstützt.

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Ident-Nr
Presseinformation
Datum
23.06.2021