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Eberswalde: Minister Tabbert übergibt Förderbescheid für Modernisierung der Nordbahn

- Erschienen am 23.02.2026 - Presemitteilung Presseinformation

Infrastrukturminister Detlef Tabbert hat heute Fördermittel in Höhe von 1,01 Millionen Euro an die Betreibergesellschaft Nordbahn GmbH in Eberswalde übergeben. Mit der Förderung wird die Modernisierung eines Teils der Nordbahn unterstützt. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie des Landes Brandenburg zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest). Es erfolgt zudem eine Kofinanzierung durch den Bund in Höhe von 50 Prozent der Baukosten. 

Detlef Tabbert: „Wir wollen dafür sorgen, dass mehr Güter auf die Schiene kommen und damit die Straßen entlastet werden. Mit der Modernisierung eines Teils des Industriestammgleises Nord in Eberswalde, der sogenannten Nordbahn, schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene gegenüber der Straße gesteigert wird. Auch die Umwelt und das Klima profitieren davon.  Das Bauvorhaben der Betreibergesellschaft Nordbahn GmbH ist ein wichtiger Beitrag für ein noch moderneres und besseres Schienennetz für den Schienengüterverkehr in dieser Region.“

Modernisierung eines rund 2,7 Kilometer langen Teilstücks

Bei dem bestehenden Industriestammgleis Nord in Eberswalde (Nordbahn) handelt es sich um ein circa fünf Kilometer langes Zuführungsgleis, das den Rangierbahnhof Eberswalde mit dem Gewerbegebiet Angermünder Straße West, Finow Industriestraße, Industriegebiet am Binnenhafen und das Gewerbegebiet an der Britzer Straße verbindet. Die Anlage muss zum Teil modernisiert werden. 

Mit dem Bauvorhaben sollen die Abschnitte Britzer Straße – Coppistraße und Angermünder Straße – Weiche 6 erneuert werden. Betroffen ist eine Schienenweglänge von rund 2,7 Kilometer. Mit der Umsetzung soll 2026 begonnen werden. 

Folgende Einzelmaßnahmen werden gefördert: 

    • Gleis- und Schwellenauswechslung,
    • Erneuerung Weichen,
    • Erneuerung Bahnübergänge. 
Förderung durch SGV-Invest

Auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest) können Zuwendungen für die Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur gewährt werden. Gefördert werden können dabei Eisenbahninvestitionen, insbesondere die Kofinanzierung von Maßnahmen bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG), bessere Erschließung und Anbindung der logistischen Knoten mit Schieneninfrastruktur, die Beseitigung von Engpässen und eine Verbesserung von Eisenbahninfrastruktur zur Stärkung des intermodalen Gütertransports, der Neubau, die Erweiterung und der Ersatz bestehender Schieneninfrastruktur und Anlagen des Eisenbahngüterverkehrs oder des Kombinierten Verkehrs. Auch Konzepte oder Machbarkeitsstudien zur besseren Vernetzung und Verzahnung der Verkehrsträger und für eine leistungsfähige digitale Infrastruktur für Güterverkehr und Logistik können gefördert werden. Zuwendungsempfangende können sein: Kommunale Gebietskörperschaften sowie öffentliche und private Betreiber von Schieneninfrastruktur.

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Ident-Nr
Presseinformation
Datum
23.02.2026