Städtebauförderung 2025 bewilligt: Fast 76 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel
- Erschienen am - PresemitteilungDas Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat für das Programmjahr 2025 Städtebaufördermittel in Höhe von rund 76 Millionen Euro an 69 Kommunen ausgereicht. Diese Mittel stehen bis 2031 in den drei Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ zur Verfügung.
Bauminister Detlef Tabbert: „Unsere Städte und Gemeinden sind für die Bürgerinnen und Bürger Lebensmittelpunkt. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt die Kommunen seit 1991 bei ihrer zukunftsgerichteten Entwicklung. Es wurden bisher rund 4,1 Milliarden Euro von Bund und Land zur Verfügung gestellt. Die Kommunen ergänzen die Förderung mit ihren Eigenmitteln. Jeder eingesetzte Euro ist gut angelegtes Geld und überall im Land zu sehen. Das bauliche Erbe wurde bewahrt und weiterentwickelt, in benachteiligten Stadtquartieren konnte der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden. Mit der Bewilligung der Städtebaufördermittel des Programmjahres 20025 setzen wir die Erfolgsgeschichte der Städtebauförderung im Land Brandenburg fort. Die Kommunen erhalten Planungssicherheit und können Projekte fortsetzen bzw. neue in Angriff nehmen und damit die Städte und Gemeinden attraktiver für die Menschen vor Ort gestalten. Die zur Verfügung stehenden Programme der Städtebauförderung „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ sind an die aktuellen Herausforderungen der Stadtentwicklung angepasst. Erfreulich ist, dass der Bund angekündigt hat, die Bundesmittel für die Städtebauförderung im Zeitraum von 2026 bis 2029 zu verdoppeln. Das heißt aber auch: Land und Kommunen müssen ihre Kofinanzierung entsprechend steigern, um diese Bundesmittel auch in Anspruch nehmen zu können. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Mittel für die landesseitige Finanzierung zur Verfügung stehen werden.“
Die Städtebauförderung wird aus den Programmen Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Entwicklung im Programmjahr 2025 an 69 Kommunen bewilligt. Damit werden 116 Projektgebiete unterstützt.
Programm „Lebendige Zentren“ (LZ)
Bund und Land stellen für das Programmjahr 2025 insgesamt 32,9 Millionen Euro zur Verfügung.
Stadt- und Ortskerne zu attraktiven, multifunktionalen und identitätsstiftenden Standorten für Arbeiten, Wirtschaft, Wohnen, Bildung und Kultur weiterzuentwickeln ist Anliegen des Städtebauförderungsprogramms Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne. In ihm werden insbesondere die Schwerpunkte der vorherigen Programme Städtebaulicher Denkmalschutz und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren gebündelt. Stadt- und Ortskerne sollen gestärkt, aufgewertet und revitalisiert sowie als zentrale Versorgungsbereiche gesichert werden. Das Programm soll helfen, den Strukturwandel in Stadt- und Ortsmitten besser zu bewältigen und zugleich zur Stärkung und Belebung der Innenstädte beizutragen. Ein wichtiges Augenmerk liegt bei der Umsetzung des Programms auf der Weiterentwicklung der historischen Altstädte unter besonderer Berücksichtigung des städtebaulichen Denkmalschutzes.
Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten (WNE)
Bund und Land stellen für das Programmjahr 2025 insgesamt 25,9 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ unterstützt Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind. Das Programm hilft den Städten und Gemeinden dabei, ihre baulichen Strukturen und den öffentlichen Raum an neue und sich ändernde Bedarfe anzupassen. Es setzt einen Schwerpunkt bei der Brachflächenentwicklung zur Unterstützung des Wohnungsbaus bzw. zur Entwicklung neuer Quartiere sowie bei der Klimafolgenanpassung.
Es gibt vier Teilprogramme:
Teilprogramm Aufwertung
Förderung von Einzelvorhaben zur Aufwertung von Stadtquartieren, in der Regel mit einer 2/3-Bundes- und Landesmittelförderung an den förderfähigen Kosten in Verbindung mit 1/3 kommunalen Eigenanteil.
Teilprogramm Rückbau
Förderung des Rückbaus von Wohngebäuden, die von strukturellem Leerstand betroffen sind und dauerhaft nicht mehr benötigt werden, mit bis zu 110 Euro je Quadratmeter (Bundes- und Landesmitteln) förderfähiger Kosten. Dazu zählen: Aufwendungen für die Freimachung von Wohnungen, Aufwendungen für den Rückbau unmittelbar (Abrisskosten), Aufwendungen für eine einfache Wiedernutzung, dazu zählt insbesondere die Begrünung. Der Rückbau soll von außen nach innen erfolgen. Der Rückbau von vor 1919 errichteten Gebäuden in straßenparalleler Blockrandbebauung (Vorderhäusern) oder anderen das Stadtbild prägenden Gebäuden ist nicht förderfähig.
Teilprogramm Sicherung, Sanierung und Erwerb
Förderung der Sicherung und Sanierung von Altbauten (Baujahr vor 1949) sowie der Erwerb ebendieser Gebäude durch die Kommune zum Zwecke der Sicherung oder Sanierung. In diesem Programm ist eine bis zu 100-Prozent-Förderung der förderfähigen Kosten durch Bundes- und Landesmittel möglich. Zusätzliche Fördergrundlage in diesem Teilprogramm ist eine mit dem Land abgestimmte Altbauaktivierungsstrategie, die in der städtebaulichen Zielplanung enthalten sein kann.
Teilprogramm Rückführung städtischer Infrastruktur (Förderung von Maßnahmen der Rückführung der sozialen und technischen Infrastruktur)
Bei der Herrichtung eines Gebäudes der sozialen Infrastruktur für eine neue Nutzung kann eine Förderung der förderfähigen Kosten von bis zu 90 Prozent Bundes- und Landesmittel eingesetzt werden. Bei dem Rückbau eines Gebäudes der sozialen Infrastruktur können die förderfähigen Ausgaben mit bis zu 90 Prozent über Bundes- und Landesmittel sowie beim Rückbau der technischen Infrastruktur mit bis zu 50 Prozent Bundes- und Landesmittel gefördert werden.
Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZH)
Bund und Land stellen für das Programmjahr 2025 insgesamt 17,3 Millionen Euro zur Verfügung. Das Ziel des Programms „Sozialer Zusammenhalt“ ist die Stärkung des sozialen Miteinanders und die Verbesserung der Lebensqualität in Stadt- und Ortsteilen mit besonderen Entwicklungsbedarfen. In Ergänzung zur bisherigen Zielstellung – der „Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher Stadt- und Ortsteile“ soll explizit auch ein präventiver Ansatz ermöglicht werden. Darüber hinaus wird die bisherige Schwerpunktsetzung, mit dem Bezug zu wenigen konkreten Indikatoren, erweitert und ermöglicht so die Bearbeitung einer breiten Palette von Handlungsfeldern wie Generationengerechtigkeit, Umweltgerechtigkeit, Sicherheit im Quartier. Damit soll unter anderem ein Beitrag zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität und Nutzungsvielfalt, der Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des Zusammenhalts in der Nachbarschaft geleistet werden. Das Programm bündelt die Aktivitäten einer sozialen Stadtentwicklung und zeichnet sich vor allem durch seinen interdisziplinären Ansatz aus. Das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ unterstützt Städte daher nicht nur in ihrer baulichen Entwicklung. Ein Schwerpunkt des Programms umfasst auch das Quartiersmanagement und die Mobilisierung von Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger und ehrenamtlichem Engagement.
Förderbeispiele aus den Kommunen
Aus dem Programm Lebendige Zentren erhält die Stadt Bad Belzig 1,35 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel u.a. für die Sanierung des Rathauses in der Wiesenburger Straße 6 und der Magdeburger Straße 5 als zukünftige Erweiterung des Rathauses. Beide Gebäude liegen zentral in der Altstadt am Marktplatz und sind über einen gemeinsamen Hofbereich miteinander verbunden. Mit der Konzentration des Verwaltungsstandortes in der Innenstadt dient das Vorhaben der Stärkung und Lebendigkeit der Altstadt. Im Rahmen der Sanierung soll die Energieeffizienz - zum Beispiel durch alternative Dämmsysteme – die Nutzung regenerativer Energieträger für die Wärmeversorgung und die Barrierefreiheit der beiden Gebäude verbessert werden.
Die Sanierung der Wiesenburger Straße 6 (Rathaus) wird rund 1,5 Millionen Euro kosten, wovon 1,1 Millionen Euro von Bund und Land vorgesehen sind. Der Umbau wird von 2026 bis 2027 durchgeführt. Die Sanierung der Magdeburger Straße 5 (Erweiterung Rathaus) wird rund eine Million Euro kosten, wovon 640.000 Euro von Bund und Land vorgesehen sind. Der Umbau wird von 2025 bis 2026 durchgeführt.
In Schwedt (Oder) werden mit Mitteln aus dem Bund-Länder-Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung und aus dem EFRE-Programm Nachhaltige Stadtentwicklung die Sanierung der Uckermärkischen Bühnen unterstützt. Mit der Förderung soll das Große Haus mit seinem Zuschauerhaus und Funktionsgebäude energetisch saniert und entsprechend den heutigen Nutzungsanforderungen angepasst werden. Die Sanierung umfasst unter anderem:
- Sanierung von Fassaden, Fensterkonstruktionen, Heizungsanlagen, Kühlsystem/ Klimatisierung des „Großen Saals“, Elektroinstallation
- funktionale Verbesserung des Funktionsgebäudes durch Herstellung neuer Räume (z.B. Büro- und Besprechungsräume, Musikalischer Proberaum)
- Sanierung von Räumen z.B. Umkleiden/Garderoben, Sanitärräume
- Erweiterung des Funktionsgebäudes
- Wiederherstellung der ursprünglichen Hauptgarderobe einschließlich der Verlegung und Vergrößerung der gastronomischen Einrichtung
Anfang des Jahres 2025 wurden EFRE-Mittel in Höhe von 16,7 Millionen Euro bewilligt. Aus der Städtebauförderung kommen weitere rund 7,4 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel. Insgesamt wird das Vorhaben rund 28,3 Millionen Euro kosten. Der Umbau wird von 2026 bis 2027 durchgeführt.
Aus dem Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt wird mit der Zuwendung aus dem Programmjahr 2025 u.a. der zweite Bauabschnitt der Sanierung des Bahnhofsgebäudes in Bad Freienwalde unterstützt. Der Gebäudeteil soll zukünftig als Bahnhofshalle und Bibliothek mit Lesecafé genutzt werden. Zuvor wurde bereits der fertiggestellte, erste Bauabschnitt der Bahnhofsanierung mit Mitteln aus dem Programm Sozialer Zusammenhalt unterstützt, der nun das Quartiersmanagement, ein Eltern-Kind-Zentrum sowie die Selbsthilfe-Kontaktstelle beherbergt. Die Gesamtkosten für die Sanierung und Umnutzung des Bahnhofsgebäudes zu einem kulturellen Treffpunkt werden voraussichtlich 5,4 Millionen Euro betragen und mit rund 3,8 Millionen Euro Bundes- und Landesmitteln gefördert.