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Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung bringt Klarheit für Besitzer von Hausbooten

Pressemitteilung

- Erschienen am 22.11.2019

Die Frage, ob ein Hausboot ein Wasserfahrzeug oder eine bauliche Anlage ist, beschäftigte in der Vergangenheit nicht nur die Bootsbesitzer, sondern auch die Bauaufsichts- und Bauordnungsbehörden und Gerichte. Dabei ging es um die Frage der überwiegenden Nutzung. Eine Novelle der Brandenburgischen Bauordnung voraussichtlich im kommenden Jahr soll Klarheit schaffen.

„Wir brauchen hier Rechtssicherheit. Das sind wir den vielen Bootsbesitzern und Besitzerinnen im Land schuldig. Auch für die Verwaltungen schaffen wir Klarheit. Wir gewährleisten so den einheitlichen Vollzug des Bauordnungsrechts im Land.“, sagte der Staatssekretär für Infrastruktur und Landesplanung Rainer Genilke bei einem Besuch der Messe Boot & Fun in Berlin.

Im kommenden Jahr wird eine Klarstellung in die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) aufgenommen. Hausboote, die als Wasserfahrzeuge genutzt werden können, sollen aus dem Anwendungsbereich der BbgBO ausgenommen werden. Dazu wird das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung im ersten Halbjahr 2020 den Entwurf einer Novelle für die BbgBO erarbeiten. Im Mai 2019 hatte es bereits ein Rundschreiben des MIL als oberste Bauaufsicht an die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes in den Landkreisen und kreisfreien Städten gegeben.

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Datum
22.11.2019